Photovoltaik in Spanien versichern: Was die Hausversicherung zahlt und was nicht

Eigentümerpaar vor seinem Haus in Spanien mit Photovoltaikanlage auf dem Dach

21 Min. Lesezeit

Die Anlage steht seit zwei Jahren auf dem Dach, sie liefert zuverlässig Strom, und die Stromrechnung ist auf ein Drittel gefallen. Dann kommt eine Nacht mit Hagel, oder jemand steigt über die Gartenmauer und nimmt den Wechselrichter mit. Und erst in diesem Moment stellt sich die Frage, die vorher niemand gestellt hat: Ist das eigentlich versichert?

Bei den meisten deutschsprachigen Eigentümern in Spanien lautet die ehrliche Antwort: vielleicht. Nicht, weil spanische Versicherer besonders streng wären, sondern weil eine Photovoltaikanlage in der seguro de hogar an einer Stelle sitzt, die niemand automatisch mitdenkt. Sie ist weder eindeutig Gebäude noch eindeutig Hausrat. Sie erhöht den Wert des Hauses, ohne dass die Versicherungssumme automatisch mitwächst. Und sie ist eine technische Anlage, die bei manchen Gesellschaften eine ausdrückliche Nennung im Vertrag braucht, um überhaupt Teil des Vertrags zu sein.

Die meisten Policen, die uns in solchen Fällen auf den Tisch kommen, wären mit zwei Sätzen Änderung in Ordnung gewesen. Sie sind es nicht, weil niemand wusste, wonach er hätte suchen müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt in Spanien keine gesetzliche Pflicht, eine private Photovoltaikanlage zu versichern. Ungedeckt ist sie deshalb trotzdem nicht immer, aber eben auch nicht automatisch gedeckt.
  • Fest montierte Anlagen zählen bei den großen Gesellschaften zum continente, also zum Gebäude. Damit hängen sie an der Gebäude-Versicherungssumme, und genau die wird nach dem Bau fast nie angepasst. Nicht fest montierte Systeme fallen aus dieser Logik heraus.
  • Der Consorcio de Compensación de Seguros übernimmt Erdbeben, außergewöhnliche Überschwemmungen und Stürme ab bestimmten Windgeschwindigkeiten. Voraussetzung ist eine gültige reguläre Police, in deren Versicherungssumme die Anlage enthalten ist.
  • Hagel ist kein Fall für den Consorcio. Hagel gehört zur normalen Hausversicherung, und genau dort steht bei vielen Verträgen ein Sublimit oder ein Ausschluss für technische Anlagen im Freien.
  • Ertragsausfall ist praktisch nie eingeschlossen. Wenn die Anlage vier Wochen stillsteht, ersetzt die Standardpolice die Reparatur, nicht den nicht erzeugten Strom.
  • Eine Anlage, die nach dem Bau nicht in der Versicherungssumme nachgemeldet wurde, ist der häufigste Grund für gekürzte Leistungen. Rechtsgrundlage sind Artikel 10 und 11 des Ley 50/1980 de Contrato de Seguro.
  • In Spanien waren Ende 2025 rund 9,3 GW Eigenverbrauchsleistung installiert. 2025 kamen 36.330 Haushalte neu hinzu (Quelle: UNEF, Informe Anual).

Gehört die Solaranlage zur Hausversicherung? Die Frage, die alles entscheidet

Eine spanische seguro de hogar ist ein Kombiprodukt. Sie versichert in einem einzigen Vertrag zwei getrennte Werte: das Gebäude (continente) und alles, was darin steht (contenido). Für jeden dieser beiden Werte nennen Sie bei Vertragsschluss eine Versicherungssumme, und aus beiden zusammen berechnet sich die Prämie.

Bei einer Photovoltaikanlage ist die Zuordnung nicht selbstverständlich. Die Module sind fest verschraubt, sie sind also gebäudeähnlich. Zugleich sind es technische Geräte mit begrenzter Lebensdauer, also inhaltsähnlich. Die großen spanischen Gesellschaften beantworten das inzwischen einheitlich, und die Antwort hängt an einem einzigen Kriterium:

Fest montiert Continente

Dauerhaft auf Dach, Aufbau oder Fassade verschraubt und fest mit der Hauselektrik verbunden. Mapfre und Allianz zählen Module, Speicher und Zubehör dann zum Gebäude.

Nicht fest montiert Grauzone

Tragbare Systeme, demontierbare Anlagen und provisorisch aufgestellte Geräte nennt Allianz ausdrücklich als Fälle, die nicht ohne Weiteres als Gebäudebestandteil gelten.

Dass Ihre Dachanlage in der richtigen Kategorie liegt, ist damit die leichtere Hälfte. Die schwierigere kommt sofort danach: Zum Gebäude zu zählen nützt nur, wenn die Gebäude-Versicherungssumme den Wert der Anlage auch enthält. Eine Police von 2019 kennt eine Anlage von 2024 nicht. Allianz schreibt auf der eigenen Ratgeberseite unmissverständlich, dass eine der Versicherung nicht gemeldete Anlage im Schadensfall Probleme machen kann.

Für die zweite Gruppe gilt das Umgekehrte: Wer ein aufgeständertes Modulfeld im Garten hat, ein Balkonkraftwerk oder eine Anlage, die sich ohne Weiteres abbauen lässt, sollte nicht darauf vertrauen, dass die Gebäudedeckung sie automatisch erfasst. Hier ist die ausdrückliche Nennung im Vertrag der einzige verlässliche Weg.

Eine Anlage kann in der richtigen Kategorie liegen und trotzdem nicht ersetzt werden, weil nach dem Bau niemand die Versicherungssumme nachgezogen hat.

Was Sie konkret in Ihrer Police nachsehen

Suchen Sie in den condiciones particulares, also dem persönlichen Vertragsteil, nach den Begriffen placas solares, paneles fotovoltaicos, instalación de autoconsumo oder energía solar. Findet sich keiner dieser Begriffe, heißt das nicht zwingend, dass die Anlage ausgeschlossen ist. Es heißt aber, dass im Schadensfall die Auslegung des Sachbearbeiters entscheidet und nicht Ihr Vertrag. Das ist eine schlechte Ausgangslage.

Solartechniker erklärt einer Hauseigentümerin in Spanien die Anzeige am Wechselrichter ihrer Photovoltaikanlage
Der Wechselrichter ist das teuerste Einzelteil der Anlage und zugleich das Bauteil, das bei Diebstahl am häufigsten fehlt.

Was die seguro de hogar bei einer PV-Anlage typischerweise leistet

Die folgende Übersicht zeigt, wie die einzelnen Risiken bei spanischen Hausversicherungen üblicherweise behandelt werden. Bitte lesen Sie sie als Prüfliste für Ihren eigenen Vertrag, nicht als allgemeingültige Zusage. Deckungsumfang und Sublimits unterscheiden sich zwischen den Gesellschaften erheblich.

RisikoÜbliche BehandlungWas Sie prüfen sollten
Feuer, Blitzschlag, ExplosionIn aller Regel gedeckt, wenn die Anlage in der Versicherungssumme enthalten ist.Ist der Wert der Anlage in der Gebäude- oder Inhaltssumme wirklich enthalten?
Sturm (unterhalb der Consorcio-Schwelle)Gedeckt über die Position fenómenos atmosféricos.Gibt es ein Sublimit für Anlagen im Freien oder auf dem Dach?
Hagel (pedrisco)Grundsätzlich versicherbar, aber häufig begrenzt. Kein Consorcio-Fall.Steht Hagel ausdrücklich in den gedeckten Ereignissen? Gibt es einen Selbstbehalt?
Diebstahl und VandalismusVersicherbar, oft aber nur mit ausdrücklicher Nennung der Anlage.Gilt die Diebstahldeckung auch außerhalb des verschlossenen Hauses, also auf Dach und Grundstück?
Elektrischer Schaden am WechselrichterMeist über daños eléctricos, häufig mit eigenem Höchstbetrag.Wie hoch ist das Limit für daños eléctricos? Es liegt oft deutlich unter dem Gerätewert.
Ertragsausfall (lucro cesante)In der privaten Hausversicherung praktisch immer ausgeschlossen.Nur relevant, wenn Sie einspeisen und mit Einnahmen kalkulieren.
Schäden an Dritten durch die AnlageÜber die responsabilidad civil der Hausversicherung, wenn diese eingeschlossen ist.Deckt die RC ausdrücklich auch Schäden aus dem Betrieb technischer Anlagen?
Verschleiß und Ertragsminderung über die JahreNie gedeckt. Das ist Sache der Herstellergarantie.Leistungsgarantie des Modulherstellers und Garantiedauer des Wechselrichters aufbewahren.

Der Consorcio de Compensación de Seguros: Wo die Hausversicherung endet

Dies ist der Punkt, an dem sich Spanien am deutlichsten von Deutschland unterscheidet, und zugleich der Punkt, den fast kein deutschsprachiger Beitrag zum Thema erklärt.

Für außergewöhnliche Naturereignisse ist in Spanien nicht Ihr Versicherer zuständig, sondern eine staatliche Einrichtung: der Consorcio de Compensación de Seguros. Sie zahlen dafür bereits, ohne es unbedingt zu merken. Auf nahezu jeder spanischen Sachversicherung liegt ein gesetzlicher Zuschlag, der an den Consorcio abgeführt wird. Tritt eines der außergewöhnlichen Ereignisse ein, reguliert der Consorcio den Schaden, nicht Ihre Gesellschaft. Wie dieser Katastrophenschutz für Gebäude insgesamt funktioniert, haben wir in einem eigenen Beitrag zur spanischen Gebäudeversicherung ausführlich beschrieben.

Welche Ereignisse das sind und ab wann, regelt das Reglamento del seguro de riesgos extraordinarios (Real Decreto 300/2004). Für Sturmschäden nennt es konkrete Schwellen:

120 km/h
Böen (Dreisekundenwert), ab denen ein außergewöhnlicher Wind vorliegt
96 km/h
Zehnminutenmittel bei tropischen Wirbelstürmen
84 km/h
Zehnminutenmittel bei intensiven Kaltlufttiefs

Dazu kommen Erdbeben und Seebeben, außergewöhnliche Überschwemmungen, Vulkanausbrüche und Tornados. Für Anlagen auf den Kanaren und an den Küsten sind vor allem die Überschwemmungs- und Windfälle relevant.

Die drei Bedingungen, ohne die der Consorcio nicht zahlt

Der Consorcio ist keine kostenlose Zusatzversicherung, die immer greift. Er setzt drei Dinge voraus, und alle drei liegen in Ihrer Verantwortung:

Bedingung 1
Police

Eine gültige reguläre Versicherung

  • Ohne laufende Hausversicherung kein Consorcio
  • Prämie muss bezahlt sein
Bedingung 2
Summe

Die Anlage muss in der Versicherungssumme stecken

  • Der Consorcio ersetzt nur, was versichert ist
  • Nicht nachgemeldet heißt nicht ersetzt
Bedingung 3
Ereignis

Das Ereignis muss die Schwelle erreichen

  • Maßgeblich sind die amtlichen Messwerte
  • Darunter ist Ihr Versicherer zuständig
Folge
Praxis

Zwei Adressen, ein Schaden

  • Sie melden zuerst dem Versicherer
  • Der leitet an den Consorcio weiter
Die häufigste Fehlannahme: Der Consorcio deckt Hagel

Er tut es nicht. Hagel gehört nicht zu den außergewöhnlichen Risiken. Bei Hagelschäden an Solarmodulen ist immer Ihre reguläre Hausversicherung zuständig, und genau dort finden sich die Sublimits für technische Anlagen. Wer sich für Hagelschutz auf den Consorcio verlässt, verlässt sich auf nichts.

Regionale Risiken: von der Calima auf den Kanaren bis zum Hagel im Landesinneren

Spanien ist versicherungstechnisch kein einheitliches Land, und das gilt für Photovoltaik besonders. Eine Anlage in Los Llanos de Aridane steht vor anderen Fragen als eine im Landesinneren von Kastilien. Aus unserer Praxis in den Büros auf Teneriffa, La Palma, Gran Canaria, an der Costa Blanca und auf Mallorca sehen wir folgende Schwerpunkte:

RegionHauptrisiko für die AnlageWas in der Police stehen sollte
Kanarische InselnSalzhaltige Luft und Feinstaub aus der Calima, dazu Korrosion an Unterkonstruktion und SteckverbindungenKorrosion ist ein Verschleißthema und meist ausgeschlossen. Wichtig sind hier die Materialwahl bei der Montage und eine saubere Dokumentation der Wartung.
Balearen und Küste LevanteHerbstliche Starkregenlagen und Sturm, dazu Sturmflut in KüstennäheÜberschwemmung oberhalb der Schwelle ist Consorcio-Sache. Darunter zählt die Position fenómenos atmosféricos Ihrer Police.
Landesinneres und NordmesetaHagel und Frost, im Sommer Gewitterzellen mit großen HagelkörnernHagel ausdrücklich eingeschlossen, Sublimit für Dachanlagen geprüft.
Andalusien und SüdküsteDiebstahl bei abgelegenen Landhäusern, Hitzeschäden an der ElektronikDiebstahl außerhalb des Gebäudes eingeschlossen, daños eléctricos mit ausreichendem Limit.

Diebstahl: das unterschätzte Schadenbild

Solarmodule sind sperrig und einzeln nicht besonders wertvoll, deshalb werden ganze Dachanlagen selten abgebaut. Der Wechselrichter dagegen ist ein handliches Gerät im vierstelligen Bereich, das oft gut zugänglich an einer Außenwand oder im offenen Technikraum hängt. Bei Häusern, die einen Teil des Jahres leer stehen, ist das ein bekanntes Ziel.

Versicherungstechnisch ist das heikel, weil viele Hausratdeckungen nur greifen, wenn der Gegenstand sich innerhalb der verschlossenen Wohnung befand. Ein Wechselrichter an der Außenmauer erfüllt diese Bedingung nicht. Prüfen Sie deshalb, ob Ihre Police eine Position für robo en el exterior oder für Gegenstände im umfriedeten Außenbereich kennt und wie hoch diese begrenzt ist.

Praxisbeispiel: Ehepaar W., Finca bei Alicante

Das Ehepaar nutzt sein Haus von April bis Oktober. Im Februar wird der Wechselrichter aus dem offenen Technikanbau gestohlen, Wiederbeschaffungswert 1.850 Euro, dazu 320 Euro für die Neuinstallation.

Die Police enthält eine Hausratdeckung von 20.000 Euro, aber die Diebstahlposition gilt ausdrücklich nur für den Innenbereich. Der Anbau ist überdacht, aber nicht abschließbar. Ergebnis: keine Leistung, obwohl die Versicherungssumme rechnerisch weit gereicht hätte.

Der Fehler lag nicht in der Höhe der Summe, sondern in einer einzigen Zeile über den Geltungsbereich. Eine Nachtragspolice für Gegenstände im Außenbereich hätte in diesem Fall rund zwölf Euro Jahresprämie gekostet.

Was auch die beste Police nicht ersetzt

Ein Ratgeber, der nur aufzählt, was gedeckt ist, ist die Hälfte der Wahrheit. Drei Dinge zahlt in Spanien keine Hausversicherung, egal welche Zusatzbausteine Sie einschließen. Wer das vorher weiß, ärgert sich hinterher weniger.

Diese drei Fälle sind keine Versicherungsfälle

  • Nachlassende Leistung und Verschleiß. Module verlieren über die Jahre an Ertrag, das ist eingeplant und kein Schaden. Zuständig ist die Leistungsgarantie des Herstellers, meist 20 bis 25 Jahre, nicht Ihr Versicherer.
  • Korrosion durch Salzluft. Auf den Kanaren und in Küstennähe das häufigste Alterungsbild an Unterkonstruktion und Steckverbindungen. Versicherungstechnisch ist das Verschleiß, kein plötzliches Ereignis. Hier entscheidet die Materialwahl bei der Montage, nicht die Police.
  • Der entgangene Strom. Steht die Anlage nach einem Schaden vier Wochen still, ersetzt die Standardpolice die Reparatur, nicht den Strom, den Sie in dieser Zeit zukaufen mussten. Ertragsausfall (lucro cesante) ist in privaten Hausversicherungen ausgeschlossen und müsste ausdrücklich eingeschlossen werden. Für eine Anlage, die überwiegend dem Eigenverbrauch dient, lohnt dieser Baustein selten.

Der praktische Schluss daraus: Die Police ist für das plötzliche Ereignis da, die Herstellergarantie für das Altern und die Montagequalität für alles, was mit der Umgebung zu tun hat. Diese drei sauber auseinanderzuhalten ist genau die Arbeit, die wir für Sie machen, wenn wir Ihre Hausversicherung in Spanien auf die Anlage hin durchsehen.

Anmeldung und Legalisierung: warum das eine Versicherungsfrage ist

Eine Eigenverbrauchsanlage in Spanien wird nach dem Real Decreto 244/2019 eingeordnet. Es unterscheidet mehrere Formen des Eigenverbrauchs, je nachdem ob Überschüsse ins Netz gehen und ob sie vergütet werden. Die vereinfachte Verrechnung der Überschüsse gilt für Anlagen bis 100 kW und deckt damit jede private Dachanlage ab. Wer ganz ohne Einspeisung fährt, muss eine Rückspeisesperre installieren.

Die technische Abnahme läuft über das certificado de instalación eléctrica Ihres zugelassenen Installateurs. Ab einer bestimmten Anlagengröße verlangt die zuständige Comunidad Autónoma zusätzlich ein technisches Projekt eines Ingenieurs. Die Schwellen und das genaue Verfahren unterscheiden sich zwischen den Autonomen Gemeinschaften, weshalb Ihr Installateur der richtige Ansprechpartner dafür ist und nicht wir.

Wo die Verbindung zur Versicherung liegt

Hier ist Genauigkeit wichtig, weil im Netz viel Halbwissen kursiert. Das Real Decreto 244/2019 schreibt für private Kleinanlagen keine Haftpflichtversicherung vor. Wer das behauptet, verwechselt Privatanlagen mit gewerblichen Erzeugungsanlagen.

Es gibt aber eine andere, echte Verbindung, und die steht im spanischen Versicherungsvertragsgesetz, dem Ley 50/1980 de Contrato de Seguro:

Artikel 10 Bei Abschluss

Sie müssen dem Versicherer die für die Risikobewertung erheblichen Umstände mitteilen, soweit er danach fragt. Bei fahrlässig falschen Angaben wird die Leistung anteilig gekürzt, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entfällt sie.

Artikel 11 und 12 Während der Laufzeit

Ändern sich die bei Abschluss erklärten Umstände so, dass sich das Risiko erhöht, müssen Sie das melden. Der Versicherer kann daraufhin den Vertrag anpassen oder kündigen.

Eine Photovoltaikanlage, die nach Vertragsschluss aufs Dach kommt, verändert genau das: Der Gebäudewert steigt, und es kommt eine technische Anlage hinzu, die es bei Abschluss nicht gab. Ob ein Gericht das im Einzelfall als meldepflichtige Gefahrerhöhung bewertet, hängt von Ihrem Vertrag und vom Fragebogen ab. Sicher ist nur eines: Wer die Anlage meldet und in die Versicherungssumme aufnehmen lässt, hat diese Diskussion im Schadensfall nicht.

Deshalb ist die Legalisierung indirekt relevant

Ein Versicherer, der eine Anlage bewerten soll, fragt nach Unterlagen: Rechnung, Installationszertifikat, Leistungsdaten. Wer die Anlage nie hat legalisieren lassen, hat diese Unterlagen nicht und kann den Wert im Schadensfall nicht belegen. Das ist kein Ausschlussgrund im rechtlichen Sinn, aber es kostet in der Regulierung Zeit, Nerven und am Ende oft Geld.

Deutschland und Spanien: der Unterschied in einem Bild

Deutschland

Eigene Photovoltaikversicherung als Standardprodukt

Der deutsche Markt kennt die eigenständige PV-Police mit Allgefahrendeckung, Ertragsausfall und Betreiberhaftpflicht als eingeführtes Produkt. Der Abschluss läuft getrennt von der Wohngebäudeversicherung, häufig direkt beim Installateur.

Spanien

Erweiterung der bestehenden seguro de hogar

In Spanien ist der übliche Weg, die Anlage in die vorhandene Hausversicherung einzubauen: Versicherungssumme anheben, Anlage ausdrücklich benennen, Zusatzpositionen für Außenbereich und elektrische Schäden prüfen. Eigenständige PV-Policen gibt es, sie sind für private Dachanlagen aber die Ausnahme.

Für Sie als deutschsprachiger Eigentümer folgt daraus ein praktischer Hinweis: Eine deutsche Photovoltaikversicherung deckt keine Anlage in Spanien. Der Versicherungsort ist Teil des Vertrags, und deutsche Verträge sind auf ein Risiko in Deutschland geschrieben. Wer die spanische Anlage schützen will, tut das über einen spanischen Vertrag.

Was kostet die Absicherung, und wie hoch muss die Summe sein?

Eine private Dachanlage für ein Einfamilienhaus mit 3 bis 6 kWp liegt in Spanien nach aktueller Marktbeobachtung bei etwa 3.500 bis 7.000 Euro, je nach Modulen, Montageart und ob ein Speicher dabei ist. Umgerechnet sind das rund 850 bis 1.300 Euro je kWp. Diese Spanne ist eine Orientierung aus dem Anbietermarkt, keine amtliche Zahl.

Für die Versicherung ist nicht der Kaufpreis maßgeblich, sondern der Betrag, den eine Wiederherstellung heute kostet. Dazu gehören Demontage, Entsorgung, Gerüst und Montage, nicht nur das Material. Wer nur den Modulpreis ansetzt, ist unterversichert, und Unterversicherung führt in Spanien zur anteiligen Kürzung nach der regla proporcional. Dasselbe Prinzip gilt für das Haus selbst, dazu haben wir einen eigenen Leitfaden, wie sich die Wiederaufbaukosten einer Immobilie in Spanien berechnen.

Rechenbeispiel: Anlage mit 5 kWp auf Mallorca

Anschaffung 2024: 6.200 Euro. Nach einem Sturm sind sieben von vierzehn Modulen beschädigt.

Reine Materialkosten der Ersatzmodule: rund 1.100 Euro. Tatsächliche Rechnung nach der Reparatur: 2.640 Euro, weil Gerüst, Demontage, Entsorgung der defekten Module, Neumontage und ein Prüfprotokoll dazukommen.

Wer die Anlage mit 1.500 Euro in der Versicherungssumme geführt hätte, weil er nur an die Module dachte, bekäme nach der regla proporcional einen Bruchteil ersetzt. Die richtige Größe ist der Wiederherstellungswert, nicht der Materialwert.

Die Mehrprämie für die Aufnahme einer Anlage dieser Größe in eine bestehende Hausversicherung bewegt sich erfahrungsgemäß im niedrigen zweistelligen Bereich pro Jahr. Sie ist damit fast immer die günstigste Position der gesamten Anlage. Eine belastbare Zahl können wir Ihnen aber erst nennen, wenn wir Ihre bestehende Police und die Anlagendaten sehen, weil die Gesellschaften hier sehr unterschiedlich rechnen.

Sechs Fehler, die wir in der Praxis am häufigsten sehen

1

!Die Anlage wird gebaut, aber der Versicherung nie gemeldet. Die Versicherungssumme bleibt auf dem Stand von vor dem Bau.
Nach der Abnahme Rechnung und Installationszertifikat an den Makler geben und die Gebäudesumme anpassen lassen.

2

!Ein aufgeständertes Modulfeld im Garten oder ein Balkonkraftwerk wird als selbstverständlich mitversichert angenommen. Nicht fest montierte Systeme fallen aber aus der Gebäudedeckung heraus.
Solche Anlagen ausdrücklich in den Vertrag aufnehmen und sich die Deckung schriftlich bestätigen lassen.

3

!Der Wechselrichter hängt außen, die Diebstahldeckung gilt nur innen.
Position für den Außenbereich einschließen oder das Gerät in einen abschließbaren Raum verlegen.

4

!Für Hagelschäden wird auf den Consorcio vertraut, der Hagel gar nicht deckt.
Hagel in den gedeckten Ereignissen der eigenen Police nachlesen und das Sublimit prüfen.

5

!Die Versicherungssumme deckt nur den Materialwert, nicht die Wiederherstellung mit Gerüst und Montage.
Vom Installateur einen Wiederherstellungspreis für den Totalschaden geben lassen und diesen ansetzen.

6

!Die deutsche PV-Versicherung läuft weiter, weil sie günstig ist. Sie gilt für die spanische Anlage nicht.
Deutschen Vertrag zum nächsten regulären Termin beenden, spanische Deckung vorher aktivieren.

Im Schadensfall: so läuft es ab

Melden Sie den Schaden immer zuerst Ihrem Versicherer oder Ihrem Makler, auch wenn Sie vermuten, dass es ein Fall für den Consorcio ist. Die Gesellschaft prüft die Zuständigkeit und leitet weiter. Ein direkter Weg zum Consorcio ist möglich, aber selten der schnellere.

  • Sofort: Fotos vom Schaden, vor jeder Aufräumarbeit. Bei Diebstahl ist die Anzeige bei der Guardia Civil oder Policía Nacional (denuncia) zwingend, ohne sie zahlt keine Gesellschaft.
  • Innerhalb weniger Tage: Schaden melden. Die Fristen stehen in Ihren condiciones generales, sieben Tage sind ein üblicher Wert.
  • Unterlagen bereitlegen: Anschaffungsrechnung, Installationszertifikat, Fotos vor dem Schaden, Kostenvoranschlag für die Instandsetzung.
  • Keine Reparatur ohne Freigabe beauftragen, außer zur Abwendung weiterer Schäden. Provisorische Sicherungsmaßnahmen sind erlaubt und sollten dokumentiert werden.

Ein Punkt, der in Spanien zu Ihren Gunsten wirkt: Nach Artikel 20 des Ley 50/1980 gerät ein Versicherer, der ohne triftigen Grund nicht innerhalb von drei Monaten nach dem Schadensereignis leistet, in Verzug. Er schuldet dann Verzugszinsen, die deutlich über dem gesetzlichen Zins liegen. Diese Vorschrift ist das schärfste Instrument, das Sie in einer zähen Regulierung haben. Wir kennen sie und setzen sie ein. Das bewegt Vorgänge, die sonst liegen bleiben.

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Photovoltaik in Spanien: 12 Prüfpunkte für Ihre Police

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Häufig gestellte Fragen

Muss ich meine Photovoltaikanlage in Spanien versichern?

Nein, eine gesetzliche Versicherungspflicht für private Eigenverbrauchsanlagen gibt es nicht. Auch das Real Decreto 244/2019, das den Eigenverbrauch regelt, schreibt für Privatanlagen keine Haftpflichtversicherung vor. Sinnvoll ist die Absicherung trotzdem, weil ein Sturm- oder Diebstahlschaden schnell den Gegenwert mehrerer Jahresersparnisse kostet.

Deckt meine spanische Hausversicherung die Solaranlage automatisch mit ab?

Nicht zwangsläufig. Zwei Dinge müssen zusammenkommen: Die Anlage muss in dem Vertragsteil liegen, den Sie tatsächlich versichert haben (Gebäude oder Inhalt), und ihr Wert muss in der Versicherungssumme enthalten sein. Bei Anlagen, die erst nach Vertragsschluss gebaut wurden, ist Letzteres meistens nicht der Fall, solange niemand die Summe angepasst hat.

Was ist der Consorcio de Compensación de Seguros und was bedeutet er für meine Anlage?

Der Consorcio ist eine staatliche Einrichtung, die außergewöhnliche Risiken übernimmt: Erdbeben, außergewöhnliche Überschwemmungen, Vulkanausbrüche, Tornados und Stürme ab bestimmten Windgeschwindigkeiten. Finanziert wird er über einen Pflichtzuschlag auf Ihrer regulären Police. Für Ihre Anlage bedeutet das: Bei einem solchen Ereignis reguliert der Consorcio, aber nur bis zur Höhe der Summe, mit der die Anlage in Ihrer Police geführt wird.

Zahlt der Consorcio auch bei Hagelschäden an den Modulen?

Nein. Hagel gehört nicht zu den außergewöhnlichen Risiken im Sinne des Real Decreto 300/2004. Hagelschäden sind Sache Ihrer regulären Hausversicherung, sofern Hagel dort als gedecktes Ereignis aufgeführt ist. Prüfen Sie zusätzlich, ob für Anlagen auf dem Dach ein eigener Höchstbetrag gilt.

Was kostet es, die Anlage in die Hausversicherung aufzunehmen?

Die Mehrprämie für eine private Dachanlage liegt erfahrungsgemäß im niedrigen zweistelligen Eurobereich pro Jahr, weil sich nur die Versicherungssumme erhöht und keine neue Police entsteht. Der genaue Betrag hängt von der Gesellschaft, der Anlagengröße und den gewählten Zusatzpositionen ab. Wir rechnen Ihnen das anhand Ihrer bestehenden Police konkret aus.

Kann ich meine spanische Anlage über einen deutschen Versicherer versichern?

In aller Regel nicht. Der Versicherungsort ist Bestandteil des Vertrags, und deutsche Photovoltaikpolicen sind auf ein Risiko in Deutschland geschrieben. Für eine Anlage auf einem Haus in Spanien brauchen Sie einen spanischen Vertrag, üblicherweise als Erweiterung Ihrer seguro de hogar.

Zahlt die Versicherung bei einem Ausfall auch den entgangenen Strom?

Bei privaten Hausversicherungen praktisch nie. Ertragsausfall (lucro cesante) ist in Standardverträgen ausgeschlossen und muss ausdrücklich eingeschlossen werden. Für eine Anlage, die überwiegend dem Eigenverbrauch dient, lohnt sich dieser Baustein selten. Relevant wird er, wenn Sie in nennenswertem Umfang einspeisen.

Muss die Anlage behördlich angemeldet sein, damit die Versicherung zahlt?

Eine ausdrückliche gesetzliche Verknüpfung gibt es nicht. Praktisch ist die Legalisierung aber wichtig, weil Sie ohne Installationszertifikat und Rechnung den Wert der Anlage im Schadensfall nicht belegen können. Dazu kommt die Anzeigepflicht nach Artikel 10 und 11 des Ley 50/1980: Wer die Anlage dem Versicherer nie mitgeteilt hat, riskiert eine anteilige Kürzung der Leistung.

Gibt es Unterschiede zwischen Festland, Balearen und Kanaren?

Die Versicherungsbedingungen selbst sind bundesweit einheitlich, die Risikolage ist es nicht. Auf den Kanaren stehen Salzluft und Calima im Vordergrund, auf den Balearen und an der Levanteküste Sturm und Starkregen, im Landesinneren Hagel. Beim Genehmigungsverfahren für die Anlage können sich die Autonomen Gemeinschaften zusätzlich unterscheiden, das klärt Ihr Installateur.

Wie melde ich einen Schaden an meiner Photovoltaikanlage?

Fotografieren Sie den Schaden vor jeder Aufräumarbeit, bei Diebstahl erstatten Sie Anzeige bei der Polizei und melden den Schaden dann innerhalb der Frist Ihrer Police Ihrem Versicherer oder Makler. Beauftragen Sie keine endgültige Reparatur vor der Freigabe. Als Ihr Makler übernehmen wir die Meldung, den Schriftverkehr auf Spanisch und die Nachverfolgung für Sie.

Unser Rat als unabhängiger Makler

Photovoltaik ist eine der wenigen Investitionen am Haus, die sich rechnerisch von selbst trägt. Genau deshalb wird sie versicherungstechnisch so oft übersehen: Sie funktioniert einfach, sie macht keine Arbeit, und man denkt jahrelang nicht an sie. Der Tag, an dem man an sie denkt, ist meistens der Tag, an dem etwas kaputt ist.

Der Aufwand, das in Ordnung zu bringen, ist gering. Es braucht einen Blick in die condiciones particulares, eine schriftliche Klärung der Zuordnung und eine angepasste Versicherungssumme. Das ist eine halbe Stunde Arbeit und kostet meist weniger als eine Tankfüllung im Jahr. Was es verhindert, ist der Fall, in dem eine funktionierende Police am Ende nichts zahlt, weil eine Zeile fehlt.

Als unabhängiger Versicherungsmakler sind wir an keine Gesellschaft gebunden. Wir vergleichen, wie die einzelnen Anbieter Solaranlagen tatsächlich behandeln, und zwar in den Bedingungen und nicht in der Werbebroschüre. Und wir tun das auf Deutsch, auch dann, wenn im Schadensfall auf Spanisch mit einem Sachverständigen verhandelt wird. Wie das im Zusammenspiel mit dem übrigen Schutz Ihres Hauses aussieht, lesen Sie auf unserer Seite zur Hausversicherung in Spanien.

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Schicken Sie uns Ihre bestehende seguro de hogar und die Rechnung Ihrer Anlage. Wir sagen Ihnen, ob die Anlage gedeckt ist, in welchem Vertragsteil sie liegt und was eine Anpassung kostet. Unverbindlich und auf Deutsch.

Telefon: +34 922 94 16 10
Online: Zum Kontaktformular

Ob auf Teneriffa, La Palma, Gran Canaria, an der Costa Blanca, auf Mallorca oder online: Wir sind für Sie da.

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Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung. Die Angaben zu Deckungen, Kosten und gesetzlichen Regelungen entsprechen dem Stand August 2026. Welche Risiken Ihre Police tatsächlich abdeckt, ergibt sich ausschließlich aus Ihren Versicherungsbedingungen; die genannten Beispiele einzelner Gesellschaften geben deren öffentlich zugängliche Darstellung wieder und können sich ändern. Fragen zur Genehmigung und Legalisierung Ihrer Anlage klären Sie bitte mit Ihrem zugelassenen Installateur oder der zuständigen Comunidad Autónoma. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Empfehlung sprechen Sie uns bitte direkt an.

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