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Segel & Motor Bootversicherung in Spanien

C1 Broker Versicherungsmakler in Spanien bietet Ihnen eine breite Palette von Boots und Yachtversicherungen an.

C1 Broker Bootsversicherung in Spanien Yacht Segelboot Jet Ski

Wenn Sie vorhaben, Ihr Boot oder Schiff zu versichern, sollten Sie einige Punkte beachten. Wir helfen Ihnen bei der Auswahl der besten Versicherung und des besten Versicherungsschutzes. 

Sie finden einige Informationen hier auf unserer Website, was natürlich eine persönliche Beratung nicht ausschließt. Jedes Boot, jedes Schiff und jeder Kunde hat seine eigenen spezifischen Bedürfnisse, und Lösungen müssen individuell abgewogen werden.

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Segel & Motor Bootversicherung in Spanien - C1 Broker Deutscher Versicherungmakler

Bei C1 Broker, Deutscher Versicherungsmakler, haben wir diverse Kunden mit Sportbooten in den Häfen der Kanarischen Inseln, Mallorca, Ibiza und auch auf der Halbinsel (Denia, Barcelona, La Marina, Sotogrande), die uns als Vermittler für ihre nautische Versicherung gewählt haben. Wir bieten einen sehr persönlichen Service und informieren über alles, was auf See passieren und wie man sein Boot am besten versichern kann.

 

Wenn Sie vorhaben, Ihr Boot zu versichern, empfiehlt sich die Berücksichtigung verschiedener Aspekte, die Ihnen bei der richtigen Auswahl des für Sie passe4nden Versicherungsschutzes.  Auch diesen Abschnitt haben wir auf unserer Website für Sie vorbereitet, wobei Sie natürlich nicht auf eine persönliche Beratung verzichten sollten. Jedes Boot und jeder Kunde hat seine ganz spezielllen Bedürfnisse deren Lösungen individuell untersucht werden: nur so können wir garantieren, dass Sie den richtigen Versicherungsschutz haben und nicht für etwas bezahlen, das Sie überhaupt nicht brauchen.

 

Wählen Sie die richtige Versicherung für Ihr Segel- oder Motorboot in Spanien

  • Eine Bootsversicherung ist eine spezielle Versicherung zur Deckung von Schäden, die bei einem Unfall auf See, in Flüssen, Häfen oder Jachthäfen an Sportbooten wie Motorbooten/Segelbooten, Ruderbooten, Wassermotorrädern und Jetskis entstehen. Genau wie die Kfz-Versicherung ist auch die Bootsversicherung in Spanien obligatorisch, insbesondere die Haftpflichtversicherung. Zusätzliche Deckungen wie Hilfe auf See und an Land, Kaskoschäden oder Diebstahl können zusätzlich abgeschlossen werden, um ein Maximum an Sicherheit zu gewährleisten.

C1 Broker bietet Ihnen verschiedene Optionen für Ihre Bootsversicherung in Spanien.

 

Hier sind einige der Deckungen, die in Bootsversicherungen enthalten sind:

  • Betriebshaftpflicht;
  • Hilfeleistung zu Wasser und an Land für das Boot
  • Beschädigung oder Diebstahl des Bootes (einschließlich Zubehör);
  • Rettungskosten (einschließlich persönlicher Unfälle der Insassen);

Fragen Sie uns nach einem unverbindlichen Angebot für eine Bootsversicherung!

Ship, a-hoy! Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihnen die beste Bootsversicherung in Spanien anzubieten:

FAQ Bootversicherung in Spanien

Häufig gestellte Fragen zur Bootsversicherung in Spanien

Nach dem Gesetz 27/1992 vom 24. November über die staatlichen Häfen und die Handelsmarine ist es obligatorisch, einen Nachweis über die Zahlung der Versicherungsprämie für den laufenden Zeitraum auf dem Boot zu haben, der seine Gültigkeit belegt, sofern er mindestens die folgenden Angaben enthält:

  • Die Versicherungsgesellschaft, die die Versicherung abschließt.
  • Ausreichende Identifizierung des versicherten Schiffes.
  • Der Deckungszeitraum mit Angabe des Datums und der Uhrzeit des Beginns und des Endes seiner Wirkung.
  • Die Angabe, dass es sich um eine Pflichtversicherung handelt.

Diese Unterlagen müssen sich an Bord des Schiffes befinden. Wenn sie von den zuständigen Behörden verlangt werden und die Unterlagen nicht an Bord sind, hat der Versicherungsnehmer fünf Werktage Zeit, um die Gültigkeit der Versicherung zu begründen. Das Führen von Sportbooten, die nicht in der vorgeschriebenen Weise versichert sind, stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Bestimmungen von Kapitel III des Titels IV des Gesetzes 27/1992 vom 24. November über staatliche Häfen und die Handelsmarine dar.

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„Volkasko“ vs. „Englische Klauseln“

Die „Englische Klauseln“ bieten – von einigen Ausnahmen abgesehen – einen breiteren Rahmen von Garantien und wurden seinerzeit vom Yacht Clauses Institute in London ausgearbeitet. Der praktische Unterschied zwischen „Vollkasko“ und „englischen Klauseln“ besteht darin, dass man sich bei den englischen Klauseln auf einen Wert für das Boot einigen kann. Bei einer Vollkasko ist das nicht möglich, hier wird immer der Neuwert versichert.

 

Wenn die Voraussetzungen bestehen, ist es immer besser, eine Versicherung mit englischen Klauseln abzuschließen.

 

C1 Broker bieten Ihnen die Möglichkeit, für alle Boote, deren Versicherungswert 20.000 Euro übersteigt, mit „Vollkasko“ oder der englische Klauseln (Instituts-Yacht-Klauseln) abzuschließen.

 

Wir decken in der Regel Schäden ab, die durch folgende Eventualitäten verursacht werden: Schiffbruch, Abwurf (die Handlung und die Auswirkungen des Werfens von Ladung ins Meer) und andere.

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Hilfe auf See 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr Entschädigung für Teilschäden zum Neuwert unabhängig vom Alter des Bootes.

 

Möglichkeit des Abschlusses der englischen Bedingungen (Institute Yacht Clauses) für alle Boote, deren Versicherungswert 20.000 Euro übersteigt.

 

Hier handelt es sich um eine Vollkaskoversicherung mit einem limitiertem Erstattungswert.
Der Wert, den wir mit den englischen Klauseln versichern, ist der tatsächliche Wert des Bootes und nicht der Neuwert, was den Vertrag vereinfacht und den Preis Ihrer Prämie senkt. Eine Megayacht die 5 Millionen gekostet hat, die der neue Eigner aber zu einem Preis von  2 Millionen erwirbt, kann von uns zum aktuellen Preis von 2 Millionen versichert werden, oder aber zu dem vom Kunden gewünschten Wert.  Wir erinnern daran, dass normalerweise  Boote, Schiffe und auch Autos immer zum Neuwert versichert werden.
Sie können die englischen Klauseln mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen und aus mehreren Selbstbeteiligungsoptionen wählen. 

 

Die Haftpflichtversicherung ist in Spanien Pflicht und wird beim Einlaufen in den Hafen, bei mieten eines Liegeplatzes von der Guardia Civil und den Hafenbehörden kontrolliert

 

Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Haftpflichtverträgen:
Die obligatorische (sie deckt nur Schäden an Dritten, bis zu der gesetzlich festgelegten Grenze – Königliches Dekret 607/1999 vom 16. April);

 

und die freiwillige Haftpflichtversicherung. In dieser wird das Deckungslimit angehoben. 
Die Obligatorische Haftpflichtversicherung muss mit einer Höchstgrenze der Versicherungssumme von 336.566,78 € abgeschlossen werden.

 

In der Vollkasko werden die Schäden am Boot garantiert, jeweils mit der vereinbarten Selbstbeteiligung.
Es ist  notwendig, dass der Schiffsführer, der das Boot steuert, im Besitz des entsprechenden Titels ist, der ihn dazu qualifiziert (PNB, PER, etc.) und alle von der zuständigen Behörde geforderten Inspektionen bestanden hat und über die notwendigen Dokumente zur Navigation verfügt.

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