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versicherungsschäden in spanien

Der Schadenservice der C1 Broker - ihr deutscher versicherungsmakler in Spanien

Bei C1 Broker – ihr deutscher versicherungsmakler in Spanien, sind wir immer auf der Suche nach dem schnellsten und einfachsten Weg, um Ihnen bei der Bearbeitung Ihres Schadens für Ihr Auto, Ihr Haus, Ihr Gewerbe, Ihre Gemeinde, Ihre Haftpflicht usw. zu helfen.
Sie können alle Formalitäten online erledigen oder unsere Büros besuchen.

Telefonnummern für die Kontaktaufnahme mit Ihrer Versicherungsgesellschaft/Reisehilfe in Spanien

Finden Sie eine Autowerkstatt in Ihrer Nähe, die Ihr Fahrzeug repariert in Spanien

Der Schadenservice der C1 Broker

Schaden online melden

Welche Art von Schadensfall möchten Sie melden? Sie können Ihren Auto- oder Verkehrsunfallschaden, Haushaltsschaden, Wasserschaden, Diebstahl, Brand, usw. melden. Wählen Sie die Art der Forderung und füllen Sie das Formular aus:

Unfälle mit Ihrem Auto - Motorrad - Van

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Sie ha­ben ei­nen Scha­den an Ih­rem Haus oder an der Ein­rich­tung?

Zivilrechtliche Haftungsansprüche

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Nützliche Dokumente - C1 Broker

Download - Europäische Unfallbericht C1 Broker

Hier können Sie die Europäische Unfallbericht zu freundlichen Unfällen herunterladen. Wir empfehlen Ihnen, immer ein paar ausgedruckte Exemplare im Handschuhfach Ihres Autos oder Motorrads aufzubewahren. Wenn Sie möchten, können Sie auch in unsere Büros kommen und wir werden Ihnen eine physische Version des Dokuments geben. Wenn Ihre Muttersprache nicht Spanisch ist oder Sie in einem Gebiet mit vielen ausländischen Einwohnern oder Touristen leben, empfehlen wir Ihnen, auch ein Exemplar in Englisch und Deutsch auszudrucken, um die Kommunikation im Schadensfall zu erleichtern. 

Versicherungsschäden in Spanien - Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf alle Ihre Fragen

Bearbeitung von Schadensfällen

  • Wenn einer unserer Kunden einen Schadensfall hat, dann ist es an der Zeit, Ihnen als C1 Broker Team zu zeigen, dass wir für Sie da sind. Bei Agentur C1 Broker Team haben wir eine interne Schadensachbearbeitungsabteilung, welche Ihre Schäden bearbeitet und selbstverständlich Ihre Interessen verteidigt.

  • Um einen neuen Schadensfall zu deklarieren, bitten wir die Schadensanzeigen so detailgetreu wie möglich auszufüllen. (mail: siniestros@c1broker.es)

Wenn Sie einen Unfall hatten oder einen Schaden erlitten haben und Hilfe benötigen, sind die Telefonnummern der C1 Broker in Spanien folgende: 

mail: siniestros@c1broker.es

Tel. (+34) 922 94 16 10 

Sie können uns ebenfalls Fotos, polizeiliche Anzeigen, Kostenvoranschläge, Rechnungen, sowie weitere notwendigen Dokumente zusenden, die für die Dokumentation des Schadensfalles notwendig sind. Hierfür können Sie  uns direkt eine Email zusenden

Unsere interne Schadensabteilung bearbeitet dann Ihren Schaden unverzüglich und wir kontaktieren Sie, um Ihnen die entsprechende Schadensnummer mitzuteilen und senden Ihnen – wenn notwendig – ein Reparaturunternehmen oder einen Gutachter zu.

Wir haben Ihnen ein kleines Resumee vorbereitet über die Bearbeitung der deklarierten Schadensfälle im Bereich eines Autounfalles, wie es sich mit der Zusammenarbeit der unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften in Spanien, die spanischen Abkommen und Ihre entsprechenden Wartezeiten verhält. Wir hoffen, dass es Ihnen behilflich sein kann, um Ihre Bedenken diesbezüglich aufzuklären.

Das System der Bearbeitung von deklarierten Strassenverkehrsunfällen zwischen den Verschiedenen Versicherungsgesellschaften

1. Wie gehen Sie richtig vor?

Wenn Sie sich in einem Verkehrsunfall befinden, ist neben dem “ersten Schock” wichtig mit dem anderen Fahrer des gegnerischen Fahrzeuges zu reden um gemeinsam den spanischen Unfallbericht (DAA – Parte Amistosa) auszufüllen. Selbstverständlich nur wenn keine Missverständnisse oder Widersprüche entstehen. Sollte dies der Fall sein, dann wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Polizei (Policia nacional oder Policia Local) oder an die Guardia Civil.

Der Unfallbericht (DAA – Declaracion Amistosa de Accidente) ist ein europäisches Dokument, welches in verschiedenen Sprachen übersetzt (Deutsch, Französisch, Englisch etc) bei unserer Agentur zu erhalten ist (Jedoch lediglich als Übersetzungshilfe. Auszufüllen, ist der spanische Unfallbericht). Es ist sehr wichtig, dass Sie verstehen, was Sie mit der gegnerischen Partei ausfüllen und vor allem zum Schluss unterschreiben, da dies ein akreditives Dokument ist, in welchem Sie im Nachhinein kein Widerspruch einlegen können, sobald Sie dieses unterschrieben haben.

Wenn die staatliche Vollmacht (Polizei / Guardia Civil) Vorort eintrifft, nimmt diese eine polizeiliche Anzeige auf, welches als Beweismaterial Ihre Wirkung hat um einen Unfall entweder aussergerichtlich oder gerichtlich zu reklamieren. Wenn die gegnerische Partei, sich als unkooperativ zeigt, ist immer zu empfehlen ein Mindestsatz an Daten der gegnerischen Partei aufzunehmen um uns bei der Identifizierung des Gegners bzw. Des Unfallherganges behilflich zu sein (polizeiliches Kennzeichen, Marke / Modell des gegnerischen Fahrzeuges und wenn möglich auch Zeugen, die den Unfallhergang bezeugen können).

Wenn körperliche Verletzung aufgrund eine Verkehrsunfalles entstehen, ist  zu empfehlen, dass Sie alle medizinische Berichte die bei Aufnahme im Krankenhaus erstellt werden aufführen, dass diese aufgrund eines Verkehrsunfalles entstanden sind. Diese dienen ebenfalls im Moment der Reklamation an die gegnerische Versicherungsgesellschaft als Nachweis um eine entsprechende Auszahlung für die Körperverletzung einzuklagen.

Die Deklaration eines Verkehrsunfalles muss unverzüglich an Ihre Versicherungsgesellschaft gemeldet werden (max. 7 Tage nach Unfallhergang) . Wenn wir davon ausgehen können, dass der gegnerische Fahrer die Schuld trägt, haben wir 6 Monate Zeit um diese strafrechtlich einzufordern, wenn es kein nachweisliches Delikt gibt kann es bis zu einem Jahr dauern um Ihr Recht Zivilrechtlich einzufordern.

Bitte lesen Sie immer in Ihren persönlichen und allgemeinen Versicherungsbedingungen nach, wie Ihre Garantieabsicherungen sind und ob Sie eine Rechtsschutzversicherung mitinbegriffen haben.

2. Mein Schaden wurde nun bei meiner versicherung deklariert. Was macht meine Versicherungsgesellschaft?

Wenn Sie Ihren Schaden bei Ihrer Versicherungsgesellschaft deklarieren, ist eine gewisse Prozesssabwicklung notwendig mit dem Ziel, den Sachschaden am Kraftfahrzeug sowie evtl. Körperliche Schäden des Versicherten und / oder an der dritten Person zu bezahlen.

Die meisten spanischen Versicherungsgesellschaften haben mittlerweile ein System entwickelt indem sich die verschiedenen Versicherungsgesellschaften zusammenschliessen um eine schnellere Abwicklung im Verhandlungsprozess zu erzielen und somit – wenn möglich – eine grössere Unanehmlichkeit dem Versicherten gegenüber zu ersparen.

Das CICOS- System (Centro Informático de Compensación de Siniestros = informatische System für Schadensersatz im Schadensfall) ist ein informatisches System an welchem alle Versicherungsgesellschaften, die in diesem CICOS- System eingeschlossen sind, miteinander informatisch verbunden sind.. Dieses System löst momentan ca. 83% aller Schadensfälle innerhalb Spaniens, welches mehr als 2.5 Millionen Schadensfälle im Jahr betrifft.

Vor allem bezieht sich dieses System darauf einen Schadensersatz innerhalb der verschiedenen Versicherungsgesellschaften einzufordern welche mit Sachschäden verbunden sind (Verkehrsunfälle zwischen zwei Kraftfahrzeugen). Warum stellt dieses System vergleichsweise eine höhere Schnelligkeit und Effektivität dar? Wenn ein Schaden entsteht, ob mit oder ohne Unfallbericht (DAA), ob nun eine Übereinstimmung vorhanden ist oder nicht über den Unfallhergang. Jeder versicherte deklariert seine Version über den Unfallhergang an seine Versicherungsgesellschaft.

Die Versicherungsgesellschaft des Kraftfahrzeuges welches keine Schuld am Unfallhergang hat, kommuniziert seine Version des Unfallhergangs direkt an das CICOS- System. Die Versicherungsgesellschaft des Gegners muss den Unfallvorgang wenn die Schuldfrage offensichtlich ist somit akzeptieren, im Falle das die gegnerische Versicherung stillschweigend ist, wird dies ebenfalls als Anerkennung der Schuldfrage aufgefasst.

Wenn die gegnerische Versicherungsgesellschaft die Schuldfrage von sich abwendet, muss diese sich an die Versicherungsgesellschaft des “Unschuldigen” wenden und kann dies ebenfalls nur dann machen, wenn selbstverständlich das Fahrzeug bei Ihnen versichert ist.

D.h. ein versichertes Fahrzeug kann keine Reklamation von einem Dritten ablehnen. Ist einmal die Schuldfrage geklärt und akzeptiert, ist es die Versicherungsgesellschaft eines Jeden der sich um die Schadensregulierung kümmert. Dies bedeutet, dass auch im Falle, dass Sie nicht die Schuld zum Unfallvorgang tragen, trägt ZURICH SEGUROS die Kosten für die Reparatur und nicht die gegnerische Versicherungsgesellschaft. Die gegnerische Versicherungsgesellschaft zahlt daraufhin einen fixen Betrag (Index vom Jahr 2011) in Höhe von 882 EUR nach dem CICOS- System, unabhängig von der Höhe des Sachschadens.

CICOS

Das CICOS- System reduziert vor allem dann die benötigte Bearbeitungszeit in welchem ein Unfall deklariert wird, wenn ein Unfallbericht der von beiden Parteien vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist. Beide Fahrzeuge haben den Unfallhergang beschrieben und sind sich mit der jeweiligen deklarierten Version einig (durch Unterschrift des Unfallberichtes) , sodass eine Einigung zwischen den Versicherungsgesellschaften innerhalb kürzerster Zeit getroffen werden kann. Zum Teil in weniger als in einer Woche.

Wenn dies nicht der Fall ist und die gegnerische Partei den Unfallhergang nicht deklariert bei seiner Versicherungsgesellschaft, kein Unfallbericht in seiner Vollständigkeit vorhanden ist, oder einer von beiden Parteien nicht einverstanden ist etc., kann der deklarierte Unfallhergang zwischen zwei Wochen bis zu einem Monat dauern, bis dieser Vorfall dann geklärt ist. Der unschuldige Versicherungsnehmer wird selbstverständlich in seinem Schadensfreiheitsrabatt nicht affektiert, auch wenn die ihm zugehörige Versicherungsgesellschaft für den Schaden aufkommt. Daher legen wir Ihnen auch schwer ans Herz Ihre Versicherungen bei Versicherungsgesellschaften abzuschliessen die innerhalb des vorangehenden erwähnten Abkommens CICOS mitinbegriffen sind.

Sie benötigen hierfür ein Smartphone und eine Internetverbindung.

Sobald der Termin für die Begutachtung ausgemacht ist, erhalten Sie eine Einladung mit einem Link. Wenn Sie diesen anklicken sind Sie direkt mit dem Gutachter verbunden. Es öffnet sich eine Videokonferenz in der Sie dem Gutachter die Gegebenheiten des Schadens erklären und ihm die entstandenen Schäden zeigen können. Hierzuwird die Kamera Ihres Smartphones benutzt.

 

Es ist wichtig das Sie im Moment der Videobegutachtung im Besitz eines Kostenvoranschlages oder der Rechnung sind. Nur so kann eine sofortige Akzeptanz

erfolgen. Der Gutachter wird die Zahlung dann sofort autorisieren.

 

Dieser Service wir in spanischer und englischer Sprache angeboten.

Auf den Kanaren wir der Service zwischen 8.00 und 16.00 angeboten.

 

Folgende Schäden können durch diesen Service begutachtet werden:

  • Windschäden mit Schäden an Markisen
  • Glasschäden inkl. Ceran Kochfeld und Bad Keramik
  • Wasserschäden ohne Schädigung von Dritten.

 

Die Videobegutachtung dauert ca. 15 Minuten und löst mehr als 90% der Schäden schnell und effizient.

Rufen Sie den digitalen Service der Zurich an: 932609737 oder kontaktieren Sie uns und wir organisieren dies für Sie:  (+34) 922 94 16 10 

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