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Die Nacht war laut, am Morgen fehlen drei Dachziegel, die Terrasse steht unter Wasser und im Erdgeschoss zieht sich ein feuchter Rand die Wand hoch. Der erste Anruf steht an, und dann beginnt die Unsicherheit: Ist das ein Fall für die eigene Hausversicherung oder für den Consorcio de Compensación de Seguros?
Die Frage ist nicht akademisch. Von der Antwort hängt ab, wen Sie anrufen, wie schnell ein Gutachter kommt und ob am Ende ein Selbstbehalt abgezogen wird. Und sie hängt an Zahlen, die kaum jemand kennt: an Windgeschwindigkeiten, an einer Wartezeit von sieben Tagen und daran, wo genau das Wasser hergekommen ist.
Der häufigste Irrtum unter deutschsprachigen Eigentümern ist dabei der folgenschwerste. Viele halten den Consorcio für eine staatliche Auffanglösung, die bei Naturkatastrophen ohnehin einspringt. Das ist er nicht. Ohne eine gültige Police zahlt er nichts.
- Der Consorcio zahlt nur, wenn eine gültige Police mit einer der üblichen Deckungen besteht und die Prämien bezahlt sind. Ohne Hausversicherung gibt es keine Entschädigung.
- Sie zahlen dafür bereits: Über Ihre Hausversicherung fließt ein gesetzlicher Zuschlag von 0,07 Promille der Versicherungssumme an den Consorcio.
- Bei Wind gibt es vier verschiedene Schwellen, nicht eine. Die viel zitierten 120 km/h gelten nur für einen von vier Fällen. Bei einem Kaltlufttief liegt die Windschwelle bei 84 km/h, dort kommt allerdings ein Temperaturkriterium hinzu.
- Regen, der von Ihrem Dach, Ihrer Terrasse oder Ihrem Ablauf aufgefangen wird, gilt nicht als Überschwemmung. Zuständig ist dann Ihre eigene Police, und was sie leistet, steht in Ihren Bedingungen.
- Der Selbstbehalt beträgt 7 Prozent, für Wohngebäude, Fahrzeuge und Personenschäden gilt er nicht.
- Ihre Police muss dem Schaden um sieben Tage vorausgehen, sonst zahlt der Consorcio nicht. Ein Abschluss beim Immobilienkauf ist für sich genommen keine Ausnahme.
- Den Schaden melden Sie innerhalb von sieben Tagen, Ansprüche aus dem Vertrag verjähren bei Sachschäden nach zwei Jahren.
- Die Hotline des Consorcio spricht Spanisch, Englisch und Französisch, kein Deutsch.
Warum nach dem Unwetter oft der falsche Anruf kommt
Der richtige erste Anruf geht fast immer an die eigene Versicherung oder an den eigenen Makler, nicht an den Consorcio. Denn zuerst muss jemand entscheiden, in welche der beiden Zuständigkeiten der Schaden fällt, und diese Entscheidung trifft man nicht am Telefon einer Behörde.
In Spanien sind Unwetterschäden auf zwei Töpfe verteilt. Der eine ist Ihre gewöhnliche Hausversicherung, die seguro de hogar. Was sie bei Sturm, Hagel und Wasser leistet, unterscheidet sich zwischen den Gesellschaften erheblich und steht in Ihren condiciones particulares. Der andere ist der Consorcio, eine staatliche Einrichtung, die einspringt, wenn das Ereignis eine bestimmte Schwelle überschreitet und damit als riesgo extraordinario gilt.
Die Grenze verläuft nicht am Schadensbild
Zwei Häuser in derselben Straße, beide mit abgedecktem Dach: Es kann sein, dass das eine ein Fall für die Police ist und das andere für den Consorcio. Entscheidend ist nicht, wie schlimm es aussieht, sondern welches meteorologische Ereignis dahintersteckt und ob es die Schwellen erreicht hat. Diese Schwellen stehen in einer Verordnung, und sie sind der eigentliche Gegenstand dieses Ratgebers.
Was der Consorcio ist, und wovon er lebt
Der Consorcio de Compensación de Seguros ist eine öffentliche Einrichtung, die Schäden aus außergewöhnlichen Ereignissen in Spanien entschädigt, und er finanziert sich aus einem Zuschlag, den jeder Versicherte über seine ganz normale Police mitbezahlt.
Dieser Zuschlag heißt recargo. Er steht auf Ihrer Rechnung, meist als eigene Zeile, und die wenigsten Kunden wissen, wofür er da ist. Er ist nicht optional und nicht verhandelbar, er ist der Preis für eine Deckung, die es in Deutschland in dieser Form nicht gibt.
Was der Zuschlag kostet
Für Wohngebäude und Wohnungseigentümergemeinschaften beträgt er 0,07 Promille der Versicherungssumme im Jahr, für Büros 0,12 Promille. Diese Sätze stehen in der Tarifordnung der Versicherungsaufsicht, deren jüngste Fassung seit 1. Januar 2026 gilt.
Ein Haus ist mit einer Versicherungssumme von 200.000 Euro für das Gebäude versichert. Der Zuschlag für den Consorcio beträgt 0,07 Promille davon, also 200.000 mal 0,00007. Das ergibt 14 Euro im Jahr. Damit ist das Gebäude über den Consorcio gegen Erdbeben, außergewöhnliche Überschwemmung, Vulkanausbruch, atypischen Wirbelsturm und Terrorismus abgesichert, und zwar bis zur Höhe der in Ihrer Police vereinbarten Summen. Was Ihre Police darüber hinaus bei Sturm, Hagel und Wasser leistet, ist eine davon getrennte Frage.
Es handelt sich um eine Rechnung mit angenommenen Werten, nicht um ein Angebot. Maßgeblich ist die Summe in Ihren condiciones particulares.
Warum das System für Zugezogene ungewohnt ist
Wer aus Deutschland kommt, kennt die Elementarschadenversicherung als freiwilligen Baustein, den man bewusst dazubucht und der teuer sein kann. In Spanien ist die Grundabsicherung gegen Naturkatastrophen in jede Sachpolice eingebaut, zu einem festen, sehr niedrigen Satz, und sie wird solidarisch über alle Versicherten getragen.
Deutschland
Elementarschäden sind ein Zusatzbaustein
Die Absicherung gegen Überschwemmung, Erdbeben und Erdrutsch wird gesondert vereinbart, kostet je nach Lage erheblich und kann in Risikogebieten schwer oder gar nicht zu bekommen sein. Wer sie nicht gebucht hat, steht im Schadenfall ohne Deckung da und ist auf Hilfsprogramme angewiesen, die im Einzelfall aufgelegt werden.
Spanien
Der Katastrophenschutz steckt in jeder Police
Die Sachpolicen, die die Verordnung erfasst, tragen den gesetzlichen Zuschlag und damit die Deckung des Consorcio, ohne Risikoprüfung. Der Satz hängt an der Art des Risikos, nicht am Standort: Er ist derselbe, ob das Haus an einem barranco oder im Landesinneren steht. Der Haken liegt woanders: Ohne Police entsteht auch kein Anspruch.
Die Bedingung, an der alles hängt: eine gültige Police
Der Consorcio entschädigt nur Güter, für die eine gewöhnliche Police besteht, die mindestens eines der üblichen Risiken abdeckt, und deren Prämien bezahlt sind. Das ist keine Auslegungsfrage, es steht so in der Verordnung.
Als übliche Risiken gelten etwa Feuer, Diebstahl oder Glasbruch. Die Police muss also gar nicht ausdrücklich Naturgefahren nennen, sie muss überhaupt existieren und laufen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich dann nach den Summen, die Sie in Ihrer Hausversicherung in Spanien vereinbart haben.
Der Anspruch entfällt vollständig, wenn eine dieser drei Voraussetzungen fehlt: keine Police, Prämie nicht bezahlt oder Police jünger als sieben Tage. Alle drei kommen in der Praxis vor, und die zweite ist die tückischste, weil eine geplatzte Lastschrift oft monatelang unbemerkt bleibt.
Der Fall Unterversicherung
Eine zweite, leisere Falle ist die Versicherungssumme selbst. Ist Ihr Gebäude mit 120.000 Euro versichert, obwohl der Wiederaufbau 200.000 kosten würde, greift auch beim Consorcio die Logik Ihrer Police. Entschädigt wird bis zu den vereinbarten Summen, nicht bis zum tatsächlichen Wert. Wie die Wiederaufbaukosten korrekt ermittelt werden, haben wir in einem eigenen Beitrag beschrieben, den Sie unter Wiederaufbaukosten in Spanien berechnen finden.
Welche Ereignisse gedeckt sind
Das Reglamento del seguro de riesgos extraordinarios nennt drei Gruppen außergewöhnlicher Ereignisse, und nur was dort steht, ist Sache des Consorcio.
Naturereignisse gedeckt
Erdbeben und Seebeben, außergewöhnliche Überschwemmungen, Vulkanausbrüche, der atypische Wirbelsturm und der Fall von Himmelskörpern. Für Eigentümer an der Küste und auf den Inseln sind Überschwemmung und Wind die beiden praktisch relevanten Fälle.
Gewaltsame Ereignisse gedeckt
Terrorismus, Aufruhr, Aufstand, Meuterei und Volkstumult. Das ist der zweite Grund, aus dem es den Consorcio überhaupt gibt, und der Grund, warum private Versicherer diese Risiken in Spanien nicht einzeln kalkulieren müssen.
Handeln der Sicherheitskräfte gedeckt
Schäden durch Handlungen der Streitkräfte oder der Sicherheitskräfte in Friedenszeiten. Der praktisch seltenste, aber gesetzlich ausdrücklich genannte Fall.
Die vollständige Aufzählung steht in Artikel 1 des Reglamento del seguro de riesgos extraordinarios, der Verordnung, die das Verfahren regelt. Sie ist seit Dezember 2015 unverändert.

Wind: vier Schwellen, nicht eine
Die überall zitierte Grenze von 120 km/h ist nur eine von vier Schwellen, und sie gilt ausgerechnet für den Auffangtatbestand, nicht für die typische Herbstwetterlage. Wer sie für die allgemeine Grenze hält, hält einen gedeckten Schaden für ungedeckt und meldet ihn gar nicht erst.
Der Begriff des tempestad ciclónica atípica, des atypischen Wirbelsturms, zerfällt in der Verordnung in vier Unterfälle mit jeweils eigener Definition.
| Unterfall | Schwelle | Was das praktisch bedeutet |
|---|---|---|
| Ciclones, Zyklone | Windgeschwindigkeit über 96 km/h | Der tropische oder subtropische Wirbelsturm. An den Kanaren der Fall, wenn ein Sturmtief tropischen Ursprungs die Inseln streift. |
| Borrascas frías, Kaltlufttiefs | Windgeschwindigkeit über 84 km/h, dazu ein Temperaturkriterium | Die niedrigste Windschwelle. Was im Mittelmeerraum als Gota Fría oder DANA bekannt ist, kann hierher fallen, aber nicht automatisch: Neben dem Wind verlangt die Verordnung eine bestimmte Kaltluft in der Höhe. |
| Tornados | über die Form definiert | Wird nicht über eine Geschwindigkeit bestimmt, sondern über die Erscheinung als Wolkensäule. In Spanien selten, aber an der Ostküste nicht unbekannt. |
| Vientos extraordinarios | Böen über 120 km/h | Der Auffangtatbestand für außergewöhnlichen Wind ohne die besondere Wetterstruktur der ersten drei Fälle. Nur hier gilt die vielzitierte Zahl. |
Warum der Unterschied über Geld entscheidet
Zwischen 84 und 120 km/h liegen 36 km/h. In diesem Bereich liegen Böen, die ein Dach abdecken können, ohne dass die Wetterlage je die Schwelle des Auffangtatbestands erreicht. Ein Schaden bei einem Kaltlufttief, das die 84 km/h und das zugehörige Temperaturkriterium erfüllt, kann deshalb ein Fall für den Consorcio sein, obwohl die 120 km/h nie erreicht wurden. Nach der verbreiteten Faustregel wäre er es nicht, und genau deshalb wird er oft gar nicht erst gemeldet.
Gota Fría, DANA und was der Consorcio daraus macht
Für den Consorcio ist die Wetterlage als solche kein eigener Tatbestand, sie wird über zwei getrennte Wege relevant. Gota fría und der heute fachlich gebräuchliche Begriff DANA bezeichnen im Kern dieselbe Lage: einen Kaltlufttropfen in großer Höhe, der über dem warmen Mittelmeer im Herbst extreme Regenmengen und schwere Böen auslösen kann. Die beiden Begriffe sind nicht deckungsgleich, und der spanische Wetterdienst verwendet inzwischen DANA.
Relevant wird das Ereignis erstens über die Windschwelle der borrascas frías von 84 km/h samt Temperaturkriterium und zweitens über die außergewöhnliche Überschwemmung, wenn das Gelände von außen überflutet wird. Beides kann in derselben Nacht zusammentreffen und wird trotzdem getrennt geprüft. Für Sie heißt das: Der Name der Wetterlage entscheidet nichts. Entscheidend sind die Messwerte für Ihren Ort und der Weg, den das Wasser genommen hat.
Nicht Sie und nicht Ihr Nachbar. Maßgeblich sind die Messungen des staatlichen Wetterdienstes AEMET für Ihren Ort und Ihren Zeitpunkt. Das ist einer der Gründe, warum es sich lohnt, den Schaden zu melden, auch wenn Sie unsicher sind: Die Einordnung ist eine Frage der Messdaten, nicht Ihrer Einschätzung. Notieren Sie Datum und Uhrzeit des Ereignisses, das ist die Angabe, mit der die Prüfung beginnt.
Wann Wasser eine Überschwemmung ist, und wann nicht
Als außergewöhnliche Überschwemmung gilt nur das Überfluten des Geländes von außen. Wasser, das Ihr eigenes Gebäude auffängt und nicht loswird, ist keine Überschwemmung im Sinne der Verordnung, sondern ein Fall für Ihre Police.
Diese Unterscheidung überrascht regelmäßig auch erfahrene Eigentümer, und sie ist der Grund für einen guten Teil der abgelehnten Anträge.
Fall für den Consorcio gedeckt
Das Gelände wird überflutet durch Regenwasser, Schmelzwasser, Wasser aus Seen, Flussmündungen oder natürlichen Wasserläufen, die über ihr normales Bett treten. Dazu zählt auch der Anprall des Meeres an der Küste, der embate de mar. Der übergelaufene barranco hinter dem Haus ist der klassische Fall.
Kein Fall für den Consorcio nicht gedeckt
Regen, der unmittelbar auf das versicherte Objekt fällt oder von seinem Dach, seiner Terrasse, seinem Entwässerungsnetz oder seinen Innenhöfen aufgefangen wird. Die volllaufende Dachterrasse mit verstopftem Ablauf gehört hierher, auch wenn draußen ein Jahrhundertregen niedergeht.
Der Sonderfall Rohrbruch kommt darauf an
Überflutung durch den Bruch von Staudämmen, Kanälen, Abwasserleitungen und anderen künstlichen Leitungen ist grundsätzlich ausgenommen. Sie ist aber gedeckt, wenn der Bruch unmittelbare Folge eines Ereignisses war, das der Consorcio deckt. Bricht der Kanal, weil der barranco ihn weggerissen hat, greift die Deckung wieder.
Das hat eine Folge, die man vor der Saison erledigen kann: Weil der Ablauf Ihrer Dachterrasse in Ihre Zuständigkeit fällt, wird sein Zustand im Schadenfall zum Thema im Gutachtergespräch. Ein Ablauf, der seit zwei Jahren nicht gereinigt wurde, ist dort eine andere Ausgangslage als einer, der der Wassermenge schlicht nicht gewachsen war.
Was der Consorcio nicht zahlt
Die Verordnung führt die Ausschlüsse einzeln auf, und drei davon treffen Eigentümer in der Praxis regelmäßig.
Die bloße Einwirkung der Zeit
Schäden durch la mera acción del tiempo sind ausgeschlossen. Gemeint ist Verschleiß und Alterung, nicht das Wetterereignis. Ein Dach, das seit Jahren undicht ist und beim Sturm endgültig nachgibt, wird in der Begutachtung genau daraufhin angesehen.
Andere Naturphänomene als die genannten
Was nicht in der Liste steht, ist nicht gedeckt. Hagel etwa ist kein riesgo extraordinario, obwohl er erhebliche Schäden anrichtet. Er ist Sache Ihrer Police, und ob er dort eingeschlossen ist, steht in Ihren Bedingungen.
Die nationale Katastrophe
Ereignisse, die von der Regierung ausdrücklich als catástrofe o calamidad nacional eingestuft werden, sind vom Consorcio ausgenommen. Das klingt widersinnig, hat aber einen Grund: Für diese Fälle greifen eigene staatliche Regelungen, die dann gesondert erlassen werden.
Ausgeschlossen sind daneben unter anderem Schäden durch Eigenmangel der versicherten Sache, durch bewaffnete Konflikte, durch Kernenergie sowie Schäden, die der Versicherte bösgläubig herbeigeführt hat. Ebenfalls ausgenommen sind indirekte Schäden mit Ausnahme des in der Police ausdrücklich vereinbarten lucro cesante, also des Ertragsausfalls.
Selbstbehalt und Wartezeit
Für private Wohngebäude zieht der Consorcio keinen Selbstbehalt ab. Die 7 Prozent, die überall genannt werden, gelten für andere Sachversicherungen. Entscheidend für Eigentümer ist stattdessen die Wartezeit von sieben Tagen.
Selbstbehalt bei gewerblichen Sachversicherungen. Für Wohngebäude, Fahrzeuge und Personenschäden gilt er nicht
Wartezeit, um die die Police dem Schaden vorausgehen muss
Zuschlag auf die Versicherungssumme bei Wohngebäuden
Der Selbstbehalt gilt für Wohngebäude nicht
Bei Sachversicherungen zieht der Consorcio grundsätzlich 7 Prozent der Schadenhöhe ab. Bei Wohngebäuden und bei Kraftfahrzeugen wird er nicht angewandt, bei Personenschäden ebenfalls nicht. Für private Eigentümer ist der Abzug damit in aller Regel kein Thema, für gewerblich genutzte Objekte sehr wohl. Beim Ertragsausfall gilt derselbe Selbstbehalt in Zeit oder Betrag wie in der zugrundeliegenden Police.
Die Wartezeit trifft die frisch Versicherten
Nicht gedeckt sind Schäden an Gütern, deren Police dem Schadenereignis nicht um mindestens sieben natürliche Tage vorausgeht. Wer die Hausversicherung abschließt, während die Unwetterwarnung schon läuft, ist zu spät.
Die Verordnung nennt genau drei Ausnahmen von dieser Wartezeit: den nahtlosen Wechsel von einer bestehenden Police zu einer neuen ohne Deckungslücke, gleichgültig ob bei derselben oder einer anderen Gesellschaft, allerdings nicht für den Teil, der dabei neu hinzukommt oder erhöht wird; den Teil der Versicherungssumme, der aus einer automatischen Anpassung in der Police stammt; und Fälle, in denen sich nachweisen lässt, dass ein früherer Abschluss objektiv unmöglich war, weil noch gar kein versicherbares Interesse bestand. Bei Personenversicherungen gilt die Wartezeit von vornherein nicht.
Es wird oft angenommen, eine beim Kauf abgeschlossene Police sei von der Wartezeit befreit. Das steht so nicht in der Verordnung. Der dritte Ausnahmefall verlangt den Nachweis, dass ein früherer Abschluss unmöglich war. Ob er im Einzelfall greift, ist eine Frage der Umstände und nicht des Kaufdatums. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt die Police mit dem Eigentumsübergang beginnen und rechnet die sieben Tage mit ein.
Die Wartezeit von sieben Tagen und die Meldefrist von sieben Tagen werden ständig verwechselt, auch in deutschsprachigen Quellen. Die Wartezeit liegt vor dem Schaden und betrifft das Alter Ihrer Police. Die Meldefrist liegt nach dem Schaden und betrifft Ihre Anzeige. Die eine hat mit der anderen nichts zu tun.
Der Antragsweg, Schritt für Schritt
Der Antrag läuft in vier Phasen. Über den Rest entscheidet, was in den ersten Stunden dokumentiert wird, denn ohne Fotos und ohne den Zeitpunkt des Ereignisses beginnt die Prüfung ohne Grundlage.
Tag 0 bis 1
Sichern, dokumentieren, melden
- Weitere Schäden abwenden, soweit es gefahrlos möglich ist. Diese Pflicht steht in jeder Police.
- Fotografieren, bevor aufgeräumt wird. Auch das Datum des Ereignisses notieren, es ist die Grundlage der späteren Prüfung.
- Beschädigte Gegenstände nicht sofort entsorgen. Der Gutachter will sie sehen.
- Ihren Versicherer oder Ihren Makler informieren, auch wenn der Fall beim Consorcio landet.
bis Tag 7
Den Antrag stellen
- Telefonisch unter 900 222 665, Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr. Die Hotline arbeitet auf Spanisch, Englisch und Französisch.
- Oder online über das Antragsformular des Consorcio für Sachschäden.
- Bei Personenschäden können auch Ihr Versicherer oder Ihr Makler den Antrag für Sie stellen.
- Bereithalten: Versicherer und Policennummer, Name und NIF oder CIF, Adresse, Telefon und IBAN.
danach
Der Gutachter kommt
- Ein vom Consorcio bestellter perito meldet sich zur Terminvereinbarung.
- Nachzureichen sind Kostenvoranschläge und Reparaturrechnungen, die Police in Original und Kopie sowie der Nachweis, dass die Prämie für den Schadenzeitraum bezahlt war.
- Der Gutachter bewertet die Schäden und ordnet das Ereignis ein.
Auszahlung
Die Zahlung geht direkt an Sie
- Der Consorcio zahlt ausschließlich an die Begünstigten und ausschließlich per Banküberweisung.
- Nicht an den Handwerker, nicht an einen Vermittler, nicht bar.
- Deshalb muss die IBAN von Anfang an stimmen. Eine falsch übertragene Ziffer kostet Wochen.
Wenn Sie nicht vor Ort sind
Bei einem Zweitwohnsitz entscheidet sich der Fall meist ohne Sie, und darauf kann man sich vorbereiten. Drei Punkte sind es, die im Ernstfall Zeit kosten:
- Die Frist läuft ab Ihrer Kenntnis, nicht ab dem Unwetter. Ruft der Nachbar Sie eine Woche später an, beginnen die sieben Tage erst dann. Halten Sie fest, wann Sie erfahren haben, dass etwas passiert ist.
- Jemand muss dem Gutachter die Tür öffnen. Klären Sie vorher, wer vor Ort einen Schlüssel hat und erreichbar ist. Ohne Zugang kein Termin und ohne Termin keine Bewertung.
- Eine Vollmacht regelt man vorher, nicht im Schadenfall. Wer uns als Makler beauftragt, sollte die Vertretung schriftlich hinterlegt haben, solange nichts passiert ist.
Dazu kommt die Sprachfrage: Der Gutachter, der vor Ihrer Tür steht, spricht in aller Regel kein Deutsch. Wir übernehmen die Abwicklung gegenüber spanischen Versicherern und Sachverständigen auf Deutsch, auch dann, wenn der Fall beim Consorcio liegt und nicht bei der Police.
Die Fristen: sieben Tage und zwei Jahre
Sie müssen den Schaden innerhalb von sieben Tagen anzeigen, nachdem Sie von ihm erfahren haben, und Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren bei Sachschäden nach zwei Jahren.
Die Sieben-Tage-Frist ist eine Untergrenze, keine Obergrenze
Artikel 16 der Ley 50/1980 de Contrato de Seguro verlangt die Anzeige binnen sieben Tagen, es sei denn, die Police sieht eine längere Frist vor. Die sieben Tage sind also eine Untergrenze zu Ihren Gunsten: Ihr Versicherer darf Ihnen mehr Zeit einräumen, aber nicht weniger. Ein Blick in Ihre Bedingungen lohnt sich deshalb, bevor Sie in Panik geraten.
Das ändert nichts daran, dass eine schnelle Meldung im eigenen Interesse liegt. Nach einem großen Unwetter gehen sehr viele Meldungen gleichzeitig ein, und jede Begutachtung braucht einen Termin vor Ort.
Zwei Jahre für Sachschäden, fünf für Personenschäden
Nach Artikel 23 desselben Gesetzes verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag in zwei Jahren bei Schadensversicherungen und in fünf Jahren bei Personenversicherungen. Wer nach einem Sturm den Wasserschaden an der Wand erst im übernächsten Jahr entdeckt, sollte diese Frist im Blick haben.
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Was Sie vor der Saison prüfen sollten
Fünf Punkte entscheiden darüber, ob ein Unwetterschaden reibungslos reguliert wird, und alle fünf lassen sich an einem Vormittag klären.
| Prüfpunkt | Wo Sie es finden | Warum es zählt |
|---|---|---|
| Läuft die Police, und ist die letzte Prämie abgebucht? | Kontoauszug und recibo | Eine geplatzte Lastschrift beendet den Anspruch, und sie fällt oft erst im Schadenfall auf. |
| Passt die Versicherungssumme zum heutigen Wiederaufbauwert? | Condiciones particulares | Der Consorcio zahlt nur bis zu den vereinbarten Summen. Baukosten sind seit dem Abschluss vieler Policen deutlich gestiegen. |
| Sind Hagel und Wasserschäden in der Police eingeschlossen? | Condiciones particulares | Hagel ist kein Fall des Consorcio. Was Ihre Police dazu sagt, ist die einzige Absicherung. |
| Ist der Hausrat separat und ausreichend versichert? | Contenido in der Police | Gebäude und Hausrat sind getrennte Summen. Bei Wasser im Erdgeschoss trifft es meist den Hausrat zuerst. |
| Sind Abläufe, Dachrinnen und Innenhöfe frei? | Am Objekt | Aufgefangenes Regenwasser ist kein Consorcio-Fall. Hier entscheidet die Instandhaltung, nicht die Deckung. |
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Sechs Fehler, die nach jedem Unwetter gemacht werden
Die folgenden sechs Fehler kosten regelmäßig Geld oder Wochen, und die meisten davon entstehen, bevor überhaupt jemand mit dem Consorcio gesprochen hat.
Unser Rat als unabhängiger Makler
Die wichtigste Vorbereitung auf die Unwettersaison ist keine Zusatzdeckung, sondern eine laufende Police mit realistischen Summen. Der Katastrophenschutz steckt in Spanien in jeder Sachpolice und kostet bei 200.000 Euro Versicherungssumme rund 14 Euro im Jahr. Er hängt aber an einem Vertrag, der existiert und bezahlt ist.
Was wir in der Praxis am häufigsten sehen, sind nicht fehlende Deckungen, sondern Verträge, die seit Jahren niemand angesehen hat: Summen von vor zehn Jahren, ein Hausrat, der nie erhöht wurde, eine Lastschrift, die seit einem Kontowechsel nicht mehr läuft. Drei Punkte, die im Schadenfall teuer werden und sich vorher in einer halben Stunde klären lassen.
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Häufig gestellte Fragen
Diese zehn Fragen stellen deutschsprachige Eigentümer nach einem Unwetter am häufigsten. Die Antworten stützen sich auf das Reglamento und auf das spanische Versicherungsvertragsgesetz.
Zahlt der Consorcio auch, wenn ich gar keine Hausversicherung habe?
Nein. Die Verordnung setzt eine gewöhnliche Police voraus, die mindestens eines der üblichen Risiken wie Feuer, Diebstahl oder Glasbruch abdeckt und deren Prämien bezahlt sind. Ohne Vertrag entsteht kein Anspruch, unabhängig davon, wie schwer das Unwetter war. Der Consorcio ist eine Erweiterung bestehender Policen, keine staatliche Auffanglösung für Unversicherte.
Ab welcher Windgeschwindigkeit zahlt der Consorcio?
Es gibt nicht eine Schwelle, sondern vier. Bei Zyklonen liegt sie über 96 Stundenkilometern, bei Kaltlufttiefs über 84 in Verbindung mit einem Temperaturkriterium, bei außergewöhnlichen Winden bei Böen über 120, und Tornados werden über ihre Form definiert statt über eine Geschwindigkeit. Die oft zitierten 120 gelten also nur für einen der vier Fälle. Ob ein konkretes Unwetter eine dieser Definitionen erfüllt, entscheiden die Messungen des staatlichen Wetterdienstes für Ihren Ort und Zeitpunkt, nicht die umgangssprachliche Bezeichnung der Wetterlage.
Meine Dachterrasse ist bei Starkregen vollgelaufen. Ist das ein Fall für den Consorcio?
Nein. Regen, der unmittelbar auf das versicherte Objekt fällt oder von seinem Dach, seiner Terrasse, seinem Entwässerungsnetz oder seinen Innenhöfen aufgefangen wird, gilt ausdrücklich nicht als Überschwemmung. Zuständig ist dann Ihre eigene Hausversicherung, und ob und in welchem Umfang sie zahlt, steht in Ihren Bedingungen. Als Überschwemmung gilt nur das Überfluten des Geländes von außen.
Wie viel Selbstbehalt zieht der Consorcio ab?
Bei Sachversicherungen sind es grundsätzlich sieben Prozent der Schadenhöhe. Für Wohngebäude und für Kraftfahrzeuge wird dieser Selbstbehalt jedoch nicht angewandt, bei Personenschäden ebenfalls nicht. Für private Eigentümer ist der Abzug damit meist kein Thema. Beim Ertragsausfall gilt derselbe Selbstbehalt in Zeit oder Betrag wie in der zugrundeliegenden Police.
Was kostet mich der Consorcio im Jahr?
Für Wohngebäude und Wohnungseigentümergemeinschaften beträgt der gesetzliche Zuschlag 0,07 Promille der Versicherungssumme im Jahr, für Büros 0,12 Promille. Bei einer Versicherungssumme von 200.000 Euro sind das 14 Euro jährlich. Der Betrag steht meist als eigene Position auf Ihrer Rechnung. Die aktuelle Fassung der Tarifordnung gilt seit dem 1. Januar 2026.
Wie schnell muss ich den Schaden melden?
Das spanische Versicherungsvertragsgesetz verlangt die Anzeige innerhalb von sieben Tagen, nachdem Sie von dem Schaden erfahren haben, es sei denn, Ihre Police sieht eine längere Frist vor. Kürzer darf sie nicht sein, die sieben Tage sind also eine Untergrenze zu Ihren Gunsten. Unabhängig davon lohnt sich eine schnelle Meldung, weil nach großen Unwettern sehr viele Meldungen gleichzeitig eingehen und jede Begutachtung einen Termin vor Ort braucht.
Ich habe die Police erst vor drei Tagen abgeschlossen. Bin ich versichert?
Für die Deckung des Consorcio nicht. Ausgeschlossen sind Schäden an Gütern, deren Police dem Schadenereignis nicht um mindestens sieben natürliche Tage vorausgeht. Die Verordnung kennt davon drei Ausnahmen: den nahtlosen Wechsel einer bestehenden Police ohne Deckungslücke, den Teil der Summe aus einer automatischen Anpassung und den Fall, dass ein früherer Abschluss nachweislich unmöglich war. Ein Abschluss beim Immobilienkauf ist für sich genommen keine Ausnahme.
Wie stelle ich den Antrag, und spricht dort jemand Deutsch?
Der Antrag geht telefonisch unter 900 222 665 von Montag bis Freitag zwischen 9 und 18 Uhr oder online über das Formular des Consorcio. Die Hotline arbeitet auf Spanisch, Englisch und Französisch, nicht auf Deutsch. Bereithalten sollten Sie Versicherer und Policennummer, Ihre Steuernummer, Adresse, Telefon und die IBAN. Bei Personenschäden können auch Ihr Versicherer oder Ihr Makler den Antrag stellen.
An wen zahlt der Consorcio aus?
Ausschließlich an die Begünstigten und ausschließlich per Banküberweisung. Eine Zahlung an eine Werkstatt, einen Handwerksbetrieb oder einen Vermittler ist nicht vorgesehen. Deshalb muss die Kontoverbindung von Anfang an korrekt angegeben sein. Vor der Auszahlung meldet sich ein vom Consorcio bestellter Gutachter zur Terminvereinbarung und bewertet die Schäden vor Ort.
Wann verjähren meine Ansprüche?
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren nach dem spanischen Versicherungsvertragsgesetz in zwei Jahren bei Schadensversicherungen und in fünf Jahren bei Personenversicherungen. Das ist vor allem dann wichtig, wenn ein Schaden erst spät sichtbar wird, etwa Feuchtigkeit, die sich Monate nach dem Unwetter in einer Wand zeigt.
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt weder eine rechtliche Beratung noch die Prüfung Ihres konkreten Versicherungsvertrags. Die Angaben zu Schwellenwerten, Selbstbehalten, Fristen und Zuschlägen entsprechen dem Stand August 2026 und stützen sich auf das verlinkte Reglamento del seguro de riesgos extraordinarios, auf die Ley 50/1980 de Contrato de Seguro, auf die Tarifordnung der Versicherungsaufsicht in ihrer seit dem 1. Januar 2026 geltenden Fassung sowie auf Veröffentlichungen des Consorcio de Compensación de Seguros. Welche Leistungen Ihre Police enthält und welche Summen vereinbart sind, ergibt sich ausschließlich aus Ihren condiciones particulares. Ob ein konkretes Wetterereignis die gesetzlichen Schwellen erreicht hat, entscheidet sich anhand der amtlichen Messdaten und nicht anhand dieses Beitrags. Sprechen Sie uns an, wenn wir Ihre Police für Sie prüfen sollen.









