E-Scooter und E-Bike in Spanien: Versicherungspflicht, DGT-Registrierung, Bußgelder

Älteres Paar steht mit einem E-Scooter auf einer sonnigen Strandpromenade in Spanien und sieht ein Dokument durch

22 Min. Lesezeit

Der Roller steht seit zwei Jahren in der Garage in Adeje, in Los Llanos oder in La Marina. Er bringt Sie zum Bäcker, zum Arzt und an die Promenade, er kostet nichts an Sprit und niemand hat je nach Papieren gefragt. Dann liest jemand in einer Facebook-Gruppe, dass E-Scooter jetzt versichert sein müssen, und am selben Nachmittag steht in einem anderen Beitrag, das sei alles ausgesetzt worden.

Beides stand einmal richtig da. Nur eben nicht zur selben Zeit. Die spanische Regelung ist in drei Etappen entstanden, dazwischen lag ein halbes Jahr, in dem tatsächlich nichts durchsetzbar war. Deutschsprachige Seiten, die in diesem Fenster geschrieben wurden, stehen bis heute unverändert online.

Was seit dem 30. Januar 2026 gilt, für welches Gerät es gilt und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen, steht hier mit Fundstelle. So können Sie jede Angabe selbst nachlesen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Haftpflichtversicherung für E-Scooter und andere vehículos personales ligeros ist Pflicht. Der frühere Aufschub ist beendet, seit das DGT-Register am 30. Januar 2026 in Kraft getreten ist.
  • Die Reihenfolge ist vorgegeben: erst die Eintragung bei der DGT, dann die Police. Ohne Eintragungszertifikat nimmt kein Versicherer den Antrag an.
  • Die Eintragung kostet 8,67 Euro (tasa 4.1) und läuft online über die sede electrónica der DGT. Danach kommt ein Etikett mit der Kennung an das Heck des Fahrzeugs.
  • Die Police muss mindestens 6.450.000 Euro für Personenschäden und 1.300.000 Euro für Sachschäden je Schadenfall decken.
  • Schwere Geräte über 25 Kilogramm mit mehr als 14 km/h gelten nach der Ley 5/2025 rechtlich als Kraftfahrzeug. Für sie endete die Übergangsfrist schon am 26. Januar 2026, und zwar ohne Registrierung.
  • Normale E-Bikes sind nicht betroffen. Pedelecs bis 250 Watt, deren Unterstützung spätestens bei 25 km/h endet, sind ausdrücklich ausgenommen.
  • Ältere Geräte ohne Zertifikat lassen sich befristet eintragen. Fahren dürfen sie nur noch bis zum 22. Januar 2027.
  • Ohne Versicherung drohen nach Angaben der DGT 202 bis 610 Euro, beim Fahren ohne Versicherung 250 bis 800 Euro, dazu Fahrverbot und Sicherstellung des Fahrzeugs.
  • Ab dem 1. Oktober 2026 kommen eine landesweite Helmpflicht und ein Mindestalter von 15 Jahren dazu (Real Decreto 518/2026), Verstoß jeweils 200 Euro.

Was seit dem 30. Januar 2026 gilt

Die Pflicht steht in zwei Vorschriften, und man braucht beide, um sie zu verstehen.

Die erste ist die Ley 5/2025 vom 24. Juli 2025. Sie hat das spanische Pflichtversicherungsrecht an die europäische Kfz-Versicherungsrichtlinie angepasst und dabei eine neue Fahrzeugkategorie geschaffen: den vehículo personal ligero. Für diese Kategorie gilt seither eine eigene Haftpflicht-Pflichtversicherung, mit eigenen Deckungssummen und eigenen Regeln.

Die zweite ist der Real Decreto 52/2026 vom 28. Januar 2026. Er richtet das Registro de Vehículos Personales Ligeros bei der DGT ein und ist am Tag seiner Veröffentlichung im BOE in Kraft getreten, am 30. Januar 2026.

Diese Reihenfolge ist der Kern der Sache. Das Gesetz hat die Versicherungspflicht angeordnet, aber an eine Bedingung geknüpft: Versicherbar ist nur ein Fahrzeug, das eingetragen ist und eine Kennung trägt. Solange es kein Register gab, gab es auch keine Police, die jemand hätte abschließen können. Seit dem 30. Januar 2026 gibt es beides.

8,67 €
Gebühr für die Eintragung bei der DGT, tasa 4.1
6,45 Mio.
Euro Mindestdeckung für Personenschäden je Schadenfall
4 Mio.
Geräte, die nach Schätzung der DGT in Spanien unterwegs sind

Warum die Suchergebnisse sich widersprechen

Wer heute nach diesem Thema sucht, findet nebeneinander drei verschiedene Rechtslagen. Das liegt nicht an schlechter Recherche, sondern daran, dass sich innerhalb weniger Wochen dreimal etwas geändert hat.

Juli 2025
Das Gesetz

Pflicht beschlossen

  • Ley 5/2025 im BOE vom 25. Juli 2025
  • Neue Kategorie vehículo personal ligero
  • Register sollte vor dem 2. Januar 2026 stehen
Dezember 2025
Der Aufschub

Ausgesetzt, aber nur teilweise

  • Die Verordnung kam nicht rechtzeitig
  • DGT setzt die Pflicht für leichte Geräte aus
  • Schwere Geräte bleiben bei ihrer Frist
Januar 2026
Heute gültig

Register offen, Pflicht scharf

  • 26. Januar: Frist für schwere Geräte endet
  • 30. Januar: RD 52/2026 tritt in Kraft
  • Eintragung und Police sind seither möglich und verlangt

Praktisch heißt das: Jeder Text, der auf dem Stand von Dezember 2025 steht, meldet zu Recht eine Aussetzung, beschreibt aber nicht mehr die geltende Lage. Wenn Sie im Netz auf die Formulierung „vorläufig ausgesetzt“ stoßen, prüfen Sie zuerst das Veröffentlichungsdatum des Beitrags.

Die Pflicht war nie abgeschafft. Sie war nur so lange nicht erfüllbar, wie das Register fehlte, in dem man sein Fahrzeug hätte eintragen müssen.
Älteres Paar auf einer spanischen Strandpromenade, der Mann trägt einen zusammengeklappten E-Scooter, die Frau liest ein Dokument
Der Roller gehört zum Alltag vieler Residenten. Seit Januar 2026 gehört er auch in ein Register.

Betrifft es Ihr Gerät? Die drei Klassen

Das Gesetz sortiert nicht nach Bauform, sondern nach zwei Zahlen: Gewicht und Bauartgeschwindigkeit. Beides steht auf dem Typenschild oder im Datenblatt Ihres Fahrzeugs, und beide Werte gehören zusammen gelesen. Ein schweres, aber langsames Gerät bleibt ein vehículo personal ligero, ein schweres und schnelles wird zum Kraftfahrzeug.

Leicht: der klassische E-Scooter Pflicht

Unter 25 Kilogramm mit einer Bauartgeschwindigkeit zwischen 6 und 25 km/h, oder ab 25 Kilogramm mit 6 bis 14 km/h. Beides ist ein vehículo personal ligero und muss eingetragen und versichert sein. Ein Sitz ist nur erlaubt, wenn das Gerät ein Selbstausgleichssystem hat.

Schwer: über 25 kg und über 14 km/h Kfz-Recht

Erst wenn beides zusammenkommt, oder wenn das Gerät schneller als 25 km/h fährt, gilt es rechtlich als Kraftfahrzeug. Für sie gilt die normale Kfz-Haftpflicht, und zwar ohne den Umweg über das Register. Die Übergangsfrist ist am 26. Januar 2026 abgelaufen.

Ausgenommen keine Pflicht

Pedelecs bis 250 Watt mit Abregelung bei 25 km/h, Mobilitätshilfen für Menschen mit Behinderung und Fahrzeuge der Streitkräfte. Sie fallen weder in die eine noch in die andere Kategorie.

Die Grenze zwischen den ersten beiden Klassen wird oft übersehen, obwohl sie erhebliche Folgen hat. Ein schweres Gerät ist rechtlich ein Kraftfahrzeug wie ein Motorroller. Damit gelten für es die allgemeinen Deckungssummen der Kfz-Pflichtversicherung von 70 Millionen Euro für Personen- und 15 Millionen Euro für Sachschäden, nicht die niedrigeren Summen für leichte Fahrzeuge. Und die Frist dafür ist bereits abgelaufen, ohne dass es je eine Registrierung gebraucht hätte.

E-Bikes: die Ausnahme, die im Gesetzestext steht

Zu keinem Punkt kursieren so viele falsche Angaben wie zu Elektrofahrrädern. Die Antwort ist eindeutig und steht wörtlich in der Ersten Zusatzbestimmung der Ley 5/2025: Ausgenommen sind Fahrräder mit Tretunterstützung, deren Elektromotor eine Dauernennleistung von höchstens 250 Watt hat, deren Unterstützung progressiv nachlässt und spätestens bei 25 km/h endet oder dann, wenn der Fahrer aufhört zu treten.

Das ist die europäische Pedelec-Definition. Sie deckt praktisch jedes E-Bike ab, das im Handel als Fahrrad verkauft wird. Solche Räder sind weder Kraftfahrzeug noch vehículo personal ligero und damit nicht pflichtversichert.

Zwei Fälle, in denen es doch anders aussieht

Ein Rad mit Gasgriff, das ohne Treten fährt, wird nicht mehr vom Pedalen unterstützt, sondern angetrieben. Und ein getuntes Rad, dessen Abregelung entfernt wurde, verlässt die Ausnahme ebenfalls. In beiden Fällen kann das Gerät je nach Leistung und Geschwindigkeit unter das Kfz-Recht fallen, mit allem, was daran hängt.

Keine Pflicht heißt außerdem nicht kein Risiko. Wer mit 25 km/h einen Fußgänger anfährt, haftet persönlich für den Schaden. Ob dieser Fall in Ihrer privaten Haftpflicht steckt, ist eine Frage der Police und keine Frage des Gesetzes.

Schritt für Schritt: die Eintragung bei der DGT

Die Eintragung ist ein Verwaltungsvorgang von wenigen Minuten, wenn die Unterlagen vollständig sind. Sie läuft über die sede electrónica der DGT und setzt eine elektronische Identifikation voraus, also Cl@ve, elektronischen Ausweis oder digitales Zertifikat. Wer das nicht hat, kann den Weg über einen Versicherer, eine gestoría oder das Bürgertelefon 060 nehmen.

Schritt 1
Unterlagen

Daten des Fahrzeugs zusammenstellen

  • Zertifikatsnummer aus dem Datenblatt
  • Seriennummer von der Herstellerplakette
  • Bei Geräten ohne Zertifikat: Rechnung oder Foto
  • Ausweisdaten des Halters
Schritt 2
Antrag

Eintragung und Gebühr

  • Antrag über die sede electrónica
  • Kontaktdaten und Abstellort angeben
  • Nutzung privat oder gewerblich wählen
  • 8,67 Euro per Karte zahlen
Schritt 3
Kennung

Zertifikat und Etikett

  • Zertifikat kommt als PDF, abrufbar in miDGT
  • Kennung im Format M plus vier Ziffern und drei Buchstaben
  • Etikett bei einer autorisierten Kennzeichenstelle holen
  • Etikett hinten am Fahrzeug anbringen
Schritt 4
Versicherung

Erst jetzt ist die Police möglich

  • Das Eintragungszertifikat ist das Dokument, mit dem der Antrag gestellt wird
  • Ohne Kennung nimmt kein Versicherer das Risiko an
  • Wer den Roller verkauft, meldet den Halterwechsel binnen 30 Tagen; die Kennung bleibt am Fahrzeug

Diese Reihenfolge ist der Punkt, an dem die meisten Anrufe bei uns beginnen. Es wird zuerst nach einer Police gefragt und dann festgestellt, dass zuerst die Behörde dran ist. Wer beides zusammen erledigen will, kann die Eintragung auch beim Abschluss durch den Versicherer vornehmen lassen; die DGT hat diesen Kanal ausdrücklich vorgesehen.

Altgeräte ohne Zertifikat und der 22. Januar 2027

Seit dem 22. Januar 2024 dürfen in Spanien nur noch zertifizierte Geräte verkauft werden. Wer seinen Roller vorher gekauft hat, besitzt in vielen Fällen kein solches Zertifikat. Für diese Fahrzeuge gibt es einen befristeten Weg: Sie lassen sich mit den vorhandenen Angaben eintragen, und das Eintragungszertifikat berechtigt zum Fahren bis zum 22. Januar 2027.

Danach ist Schluss. Das Gerät darf dann nicht mehr am Verkehr teilnehmen, unabhängig davon, ob es technisch einwandfrei ist und ob eine Versicherung besteht. Das ist ein Punkt, den Sie bei der Frage berücksichtigen sollten, ob sich eine Reparatur an einem älteren Roller im Jahr 2026 noch lohnt.

Rechenbeispiel: älterer Roller, Anschaffung 2022

Ein Gerät aus dem Jahr 2022, gekauft für 420 Euro, ohne Zertifikat. Eintragung 8,67 Euro, Etikett und Anbringung bei der Kennzeichenstelle, dazu die Prämie für die Haftpflicht. Nutzbar ist das alles noch rund fünf Monate, gerechnet von August 2026 bis zum Stichtag.

Ein zertifiziertes Neugerät kostet mehr, ist aber nicht befristet. Die Rechnung geht deshalb selten über den Kaufpreis, sondern über die Restlaufzeit. Wer 2026 ohnehin über einen Ersatz nachdenkt, hat mit dem 22. Januar 2027 ein festes Datum, an dem sich die Frage von selbst beantwortet.

Was die Police mindestens leisten muss

Für vehículos personales ligeros hat der Gesetzgeber eigene Mindestsummen festgelegt, die deutlich unter denen der Kfz-Pflichtversicherung liegen. Sie stehen in der Ersten Zusatzbestimmung der Ley 5/2025.

Deckung je SchadenfallVehículo personal ligeroKraftfahrzeug
Personenschäden6.450.000 Euro, unabhängig von der Zahl der Opfer70.000.000 Euro
Sachschäden1.300.000 Euro15.000.000 Euro
Wer fällt darunterBis 25 kg mit 6 bis 25 km/h, ab 25 kg mit 6 bis 14 km/hÜber 25 km/h oder über 25 kg mit mehr als 14 km/h

Diese Summen wirken hoch, bis man sich ansieht, wofür sie da sind. Ein Sturz eines Fußgängers auf den Hinterkopf, ein Dauerschaden, eine lebenslange Rente: Personenschäden werden in Spanien nach dem Baremo berechnet, und dort kommen bei schweren Verletzungen schnell sechsstellige Beträge zusammen. Genau dieses Risiko trägt bis heute in vielen Fällen der Fahrer persönlich.

Im Übrigen gelten für diese Fahrzeuge die allgemeinen Regeln der Kfz-Haftpflicht sinngemäß, solange es keine eigene Verordnung dazu gibt. Das betrifft die Schadenmeldung, die Fristen und die Rolle des Geschädigten.

Was die Pflichtversicherung nicht abdeckt

Die Pflichtversicherung schützt den Geschädigten, nicht Sie. Sie zahlt, was Sie anderen zufügen. Für alles, was Ihnen selbst passiert oder Ihrem Gerät, brauchen Sie eigene Bausteine. Drei Punkte sind bei den vehículos personales ligeros zusätzlich zu beachten, weil sie vom gewohnten Kfz-Recht abweichen.

Keine Direktregulierung Ausgeschlossen

Die Abkommen, mit denen sich spanische Versicherer Sachschäden untereinander ausgleichen, gelten für diese Fahrzeuge nicht. Ein Sachschaden wird also nicht auf dem kurzen Weg zwischen den Gesellschaften geregelt, sondern klassisch beim Verursacher geltend gemacht.

Consorcio nur bei Personenschäden Für Geschädigte

Fährt Sie jemand ohne Versicherung an, springt der Consorcio de Compensación de Seguros bei diesen Fahrzeugen nur für Personenschäden ein. Ihr beschädigtes Fahrrad, Ihre Brille oder Ihr Mantel sind davon nicht erfasst.

Diebstahl und eigener Schaden Nur als Zusatz

Der Roller selbst ist über die Haftpflicht nicht versichert. Diebstahl, Vandalismus, Sturzschaden am Gerät und Unfallschutz für den Fahrer sind eigene Bausteine, die nicht jede Gesellschaft anbietet.

Es gibt noch einen vierten Punkt, der selten erwähnt wird: Wenn kein Versicherer Ihr Risiko annehmen will, kann der Consorcio de Compensación de Seguros die Deckung selbst übernehmen. Das ist der gesetzlich vorgesehene Auffangweg für versicherbare Fahrzeuge, die im Markt keinen Vertrag bekommen.

Deckt Ihre Hausversicherung den Roller mit?

Viele deutschsprachige Residenten haben eine seguro de hogar mit einer responsabilidad civil familiar und gehen davon aus, dass der Roller dort mitläuft. Das war früher in manchen Verträgen so. Seit es für diese Fahrzeuge eine eigene Pflichtversicherung gibt, ist es eine Frage der einzelnen Police, und die Antwort fällt zwischen den Gesellschaften unterschiedlich aus.

Prüfen Sie deshalb in Ihren condiciones particulares, ob

Sieben Punkte für Ihre eigene Police

  • Fahrzeuge mit eigener Pflichtversicherung in der Haftpflicht Ihrer Hausversicherung ausgeschlossen sind, was üblich ist
  • der Ausschluss auch dann greift, wenn nicht Sie fahren, sondern ein Familienmitglied
  • Ihre Police überhaupt auf ein eingetragenes Fahrzeug ausgestellt werden kann, also Kennung und Zertifikat verlangt
  • der Fahrerkreis so beschrieben ist, dass Ihre Situation abgedeckt ist, etwa bei Enkeln oder Gästen
  • ein Mindestalter für den Fahrer festgelegt ist und wie es sich zur kommunalen Regelung und zur ab Oktober 2026 geltenden Grenze von 15 Jahren verhält
  • Diebstahl, Sturzschaden und Unfallschutz enthalten oder nur zubuchbar sind
  • die Deckung auch außerhalb Ihrer Gemeinde und auf Reisen innerhalb Spaniens gilt

Wenn Sie diese sieben Punkte nicht in Ihrer Police finden, ist das kein Grund zur Beunruhigung. Es ist der Grund für einen Anruf. Genau diese Abgleichung zwischen dem, was das Gesetz verlangt, und dem, was Ihre Verträge tatsächlich enthalten, ist die Arbeit eines Maklers.

Paar sitzt auf einer Terrasse mit Meerblick am Laptop, daneben lehnt ein E-Scooter am Tisch
Die Eintragung läuft online. Danach entscheidet die Police darüber, was im Schadenfall tatsächlich zählt.

Was passiert, wenn Sie es lassen

Die DGT nennt für das Fehlen der Versicherung einen Rahmen von 202 bis 610 Euro und für das Fahren ohne Versicherung 250 bis 800 Euro. Beides sind Bußgelder, die im Rahmen einer normalen Verkehrskontrolle verhängt werden können. Wie Sie offene Bescheide in Spanien prüfen und wo Sie ihnen widersprechen, steht in unserem Beitrag zu Strafzetteln in Spanien.

Der teurere Teil steht daneben. Nach Artikel 3 des spanischen Pflichtversicherungsgesetzes kommt zum Bußgeld ein Fahrverbot, und das Fahrzeug kann sichergestellt oder versiegelt werden: einen Monat beim ersten Mal, drei Monate im Wiederholungsfall, ein Jahr, wenn das Siegel gebrochen wird. Die Kosten der Verwahrung trägt der Halter, und freigegeben wird erst, wenn die Versicherung nachgewiesen ist. Für die leichten Fahrzeuge sind die Geldbußen dabei auf ein Drittel der allgemeinen Sätze reduziert, die Maßnahmen selbst nicht.

Der eigentliche Schaden liegt aber im Unfall. Wer ohne Pflichtversicherung fährt und einen Personenschaden verursacht, haftet mit seinem Vermögen. Der Consorcio zahlt zwar an das Opfer, holt sich das Geld aber beim Verursacher zurück. Bei einem Beinbruch mit Behandlung, Ausfall und Schmerzensgeld ist man schnell in einer Größenordnung, gegen die jede Jahresprämie klein aussieht.

Die Regeln, die im selben Atemzug geprüft werden

Bei einer Kontrolle wird selten nur nach der Versicherung gefragt. Die folgenden Punkte gelten landesweit und stehen im Verkehrsrecht, nicht im Versicherungsrecht.

PunktWas gilt
TempoHöchstens 25 km/h, das ist die Bauartgrenze und zugleich die Fahrgrenze
WoNicht auf Gehwegen, nicht in Fußgängerzonen, nicht auf autopista und autovía, nicht auf Landstraßen und nicht in Stadttunneln. Welche Flächen frei sind, legt die kommunale ordenanza fest
AusstattungBremse, Klingel, Licht und Rückstrahler vorn und hinten
AlkoholDieselben Grenzwerte wie am Steuer eines Autos, 500 bis 1.000 Euro, Drogen 1.000 Euro
Handy und KopfhörerWährend der Fahrt verboten, 200 Euro
HelmBis zum 30. September 2026 nur dort Pflicht, wo die Gemeinde ihn vorschreibt, in Madrid etwa für Fahrer unter 18 Jahren. Ab dem 1. Oktober 2026 landesweit, Verstoß 200 Euro
MindestalterBisher kommunal geregelt, in Palma 15 Jahre. Ab dem 1. Oktober 2026 landesweit 15 Jahre
Was am 1. Oktober 2026 dazukommt

Mit dem Real Decreto 518/2026 vom 24. Juni 2026 ändert die Regierung das Reglamento General de Circulación. Ab dem 1. Oktober 2026 gilt für Fahrerinnen und Fahrer eines VMP eine landesweite Helmpflicht, dazu ein Mindestalter von 15 Jahren und die Pflicht, bei Dunkelheit oder schlechter Sicht Leuchtelemente zu tragen, die auf 150 Metern sichtbar sind. Verstöße kosten 200 Euro. Die kommunalen Regeln bleiben daneben bestehen, soweit sie strenger sind.

Für die Versicherung ist das kein Randthema. Ein Verstoß gegen eine Schutzvorschrift kann sich auf die Höhe einer Entschädigung für eigene Verletzungen auswirken, und Zusatzbausteine wie ein Unfallschutz für den Fahrer knüpfen ihre Leistung mitunter an das Tragen des Helms. Prüfen Sie diesen Punkt in Ihren condiciones particulares, bevor die Regel greift.

Für Residenten auf den Inseln und an der Küste ist die kommunale Ebene der Teil, der im Alltag zählt. Wer in Adeje wohnt und in Santa Cruz einkauft, bewegt sich unter zwei verschiedenen ordenanzas. Ein Blick auf die Seite Ihres ayuntamiento vor der ersten Fahrt spart die Diskussion am Straßenrand. Was darüber hinaus im spanischen Straßenverkehr gilt, von der ITV bis zum Punktesystem, steht in unserem Beitrag zum Autofahren in Spanien.

Deutschland und Spanien im Vergleich

Deutschland

Plakette statt Register

Der Nachweis der Pflichtversicherung klebt am Fahrzeug. Die Plakette wird beim Versicherer bestellt, gilt für ein Versicherungsjahr und wird danach getauscht. Eine Eintragung bei einer Behörde gibt es nicht, das Fahrzeug bekommt keine dauerhafte Kennung.

Spanien

Register zuerst, Police danach

Das Fahrzeug wird bei der DGT eingetragen und bekommt eine feste Kennung, die es beim Verkauf behält. Erst mit dem Zertifikat lässt sich die Police abschließen. Das Etikett am Heck ersetzt die deutsche Plakette und wird nicht jährlich gewechselt.

Wer aus Deutschland kommt, unterschätzt deshalb regelmäßig den ersten Schritt. In Deutschland führt der Weg zur Versicherung, und die Versicherung liefert den Nachweis. In Spanien führt der Weg zur Behörde, und die Behörde liefert die Voraussetzung für die Versicherung.

Sechs Fehler aus der Praxis

1

!Ein Beitrag aus dem Dezember 2025 wird als aktueller Stand gelesen. Dort steht, die Pflicht sei ausgesetzt, und das war damals richtig.
Beim Datum der Quelle anfangen. Alles vor dem 30. Januar 2026 beschreibt eine Lage, die es nicht mehr gibt.

2

!Zuerst wird eine Police gesucht, dann kommt die Eintragung. Der Antrag bleibt liegen, weil die Kennung fehlt.
Eintragung zuerst, oder beides in einem Zug über den Versicherer, der diesen Kanal nutzen darf.

3

!Das Gewicht wird geschätzt statt abgelesen. Bei einem Gerät um die 25 Kilogramm entscheidet der Wert darüber, ob normales Kfz-Recht gilt.
Gewicht und Bauartgeschwindigkeit vom Typenschild oder aus dem Datenblatt nehmen und beides gemeinsam prüfen.

4

!In einen alten Roller ohne Zertifikat wird 2026 noch Geld gesteckt, ohne die Befristung zu kennen.
Den 22. Januar 2027 in die Rechnung nehmen. Nach diesem Datum ist die Zirkulation nicht mehr zulässig.

5

!Es wird angenommen, die Haftpflicht in der Hausversicherung decke den Roller weiterhin mit.
In den condiciones particulares nachsehen. Fahrzeuge mit eigener Pflichtversicherung sind dort üblicherweise ausgeschlossen.

6

!Der Roller wird verkauft oder verschenkt, und die Eintragung bleibt auf dem alten Halter stehen.
Halterwechsel innerhalb von 30 Tagen melden. Die Kennung bleibt am Fahrzeug, die Verantwortung wechselt mit der Meldung.

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Häufig gestellte Fragen

Ist die Versicherungspflicht für E-Scooter in Spanien jetzt wirklich in Kraft?

Ja. Die Pflicht wurde mit der Ley 5/2025 geschaffen und war an ein Register gebunden, das zunächst fehlte. Deshalb hat die DGT sie Ende 2025 ausgesetzt. Mit dem Real Decreto 52/2026, in Kraft seit dem 30. Januar 2026, gibt es das Register, und damit ist der Aufschub beendet. Seitdem müssen leichte Geräte eingetragen und versichert sein.

Muss ich mein E-Bike auch versichern?

Nein, wenn es ein normales Pedelec ist. Ausgenommen sind Fahrräder mit Tretunterstützung bis 250 Watt Dauernennleistung, deren Unterstützung spätestens bei 25 km/h endet oder dann, wenn Sie aufhören zu treten. Anders sieht es bei Rädern mit Gasgriff oder entfernter Abregelung aus: Sie können je nach Leistung und Geschwindigkeit unter das Kraftfahrzeugrecht fallen.

Was kostet die Eintragung bei der DGT?

Die Gebühr beträgt 8,67 Euro, das ist die tasa 4.1. Dazu kommen die Kosten für das Etikett bei einer autorisierten Kennzeichenstelle. Der Antrag läuft über die sede electrónica der DGT und setzt Cl@ve, einen elektronischen Ausweis oder ein digitales Zertifikat voraus. Über das Telefon 060, einen Versicherer oder eine gestoría geht es auch ohne eigenen digitalen Zugang.

Kann ich zuerst die Versicherung abschließen und mich später eintragen?

Nein. Das Eintragungszertifikat ist die Voraussetzung für den Versicherungsvertrag, nicht umgekehrt. Die DGT weist ausdrücklich darauf hin, dass mit dem Zertifikat die Pflichtversicherung beantragt werden kann. Sie können den Vorgang allerdings in einem Zug erledigen, weil Versicherer die Eintragung beim Abschluss mit vornehmen dürfen.

Mein Roller ist von 2022 und hat kein Zertifikat. Was gilt für ihn?

Er lässt sich befristet eintragen, mit Rechnung, Datenblatt oder einem Foto des Fahrzeugs. Das Eintragungszertifikat berechtigt aber nur bis zum 22. Januar 2027 zum Fahren. Danach darf das Gerät nicht mehr am Verkehr teilnehmen, unabhängig von Zustand und Versicherung. Bei einer größeren Reparatur sollten Sie diese Restlaufzeit einrechnen.

Welche Deckungssummen schreibt das Gesetz vor?

Für vehículos personales ligeros mindestens 6.450.000 Euro für Personenschäden je Schadenfall, unabhängig von der Zahl der Opfer, und 1.300.000 Euro für Sachschäden je Schadenfall. Für Geräte, die als Kraftfahrzeug gelten, gelten die allgemeinen Summen der Kfz-Pflichtversicherung von 70 Millionen und 15 Millionen Euro.

Was droht mir ohne Versicherung?

Nach Angaben der DGT 202 bis 610 Euro für das Fehlen der Versicherung und 250 bis 800 Euro für das Fahren ohne Versicherung. Dazu kommen ein Fahrverbot und die Sicherstellung oder Versiegelung des Fahrzeugs für einen Monat, im Wiederholungsfall drei Monate. Freigegeben wird erst gegen Nachweis der Versicherung, die Kosten der Verwahrung trägt der Halter.

Zahlt der Consorcio, wenn mich jemand ohne Versicherung anfährt?

Bei diesen Fahrzeugen nur für Personenschäden. Sachschäden sind vom Eintritt des Consorcio de Compensación de Seguros ausdrücklich ausgenommen, solange die Regierung das nicht per Verordnung erweitert. Dazu kommt, dass die Abkommen zur Direktregulierung von Sachschäden zwischen den Versicherern für leichte Personenfahrzeuge nicht gelten.

Gilt in ganz Spanien dieselbe Helmpflicht?

Bis zum 30. September 2026 nicht: Der Helm ist nur dort Pflicht, wo die Gemeinde ihn in ihrer Ordenanza vorschreibt, in Madrid etwa für Fahrer unter 18 Jahren. Das ändert sich mit dem Real Decreto 518/2026: Ab dem 1. Oktober 2026 gilt die Helmpflicht landesweit für alle Fahrer eines VMP, dazu ein Mindestalter von 15 Jahren und die Pflicht, bei schlechter Sicht Leuchtelemente zu tragen. Verstöße kosten 200 Euro.

Unser Rat als unabhängiger Makler

Die Pflicht selbst ist keine große Sache. Knapp neun Euro Gebühr, ein Etikett und eine Police, deren Prämie im Verhältnis zu den Bußgeldern klein ausfällt. Aufwand entsteht nur dann, wenn die Reihenfolge nicht stimmt oder wenn ein Gerät in eine Klasse fällt, in der man es nicht vermutet hat.

Als unabhängiger Versicherungsmakler ohne Bindung an eine Gesellschaft sehen wir uns an, welches Ihrer Fahrzeuge unter welche Regel fällt, was Ihre bestehenden Verträge dazu bereits sagen und welche Gesellschaft dieses Risiko überhaupt zeichnet. Nicht jede tut es. Wenn dabei herauskommt, dass Ihre Hausversicherung eine Lücke hat, sagen wir Ihnen das auch dann, wenn daraus kein neuer Vertrag folgt. Beratung und Schadenabwicklung laufen bei uns auf Deutsch, auch dann, wenn die Gegenseite ein spanischer Versicherer oder ein spanischer Sachverständiger ist.

Wenn Sie ohnehin ein Fahrzeug in Spanien versichern, lohnt der Blick auf das Ganze. Wie Kfz-Haftpflicht, Kasko und Rechtsschutz in Spanien zusammenspielen, steht auf unserer Seite zur Kfz-Versicherung in Spanien.

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Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung und keine Prüfung Ihres konkreten Versicherungsvertrags. Die Angaben zu Fristen, Gebühren, Deckungssummen und Bußgeldern entsprechen dem Stand August 2026 und stützen sich auf die genannten spanischen Rechtsvorschriften sowie auf die Veröffentlichungen der Dirección General de Tráfico. Gebühren und Bußgeldrahmen können fortgeschrieben werden, und kommunale Vorschriften zu Helm, Mindestalter und zulässigen Verkehrsflächen unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde. Welche Leistungen Ihre bestehenden Policen enthalten, ergibt sich ausschließlich aus Ihren condiciones particulares. Sprechen Sie uns an, wenn wir das für Sie prüfen sollen.

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