28 Min. Lesezeit
Eine Übersetzerin liefert einen Kaufvertrag ins Deutsche, ein Satz zur Rücktrittsfrist ist falsch übertragen. Ein Webentwickler spielt ein Update ein, der Onlineshop seines Kunden steht über ein Wochenende still. Eine Beraterin empfiehlt eine Förderlinie, deren Frist längst abgelaufen ist. In keinem der drei Fälle ist etwas kaputtgegangen, und trotzdem steht am Ende eine Rechnung, die schnell fünfstellig wird.
Genau für diese Art von Schaden gibt es die Berufshaftpflichtversicherung, kurz Berufshaftpflicht, in Spanien seguro de responsabilidad civil profesional. Wer als Selbstständiger, als autónomo oder mit eigener Gesellschaft in Spanien arbeitet, stellt sich dazu meist zuerst die Frage, ob sie Pflicht ist. Die Antwort ist für die meisten Berufe nein, und trotzdem ist das die weniger wichtige Frage.
Wichtiger ist, ob eine bestehende Police im entscheidenden Moment überhaupt greift. Das hängt in Spanien an einer Klausel, die in Deutschland kaum jemand kennt, an einer Verjährungsfrist von in der Regel fünf Jahren und daran, was Sie beim Abschluss angegeben haben.
- Eine allgemeine Pflicht zur Berufshaftpflicht für Selbstständige gibt es in Spanien nicht. Vorschreiben kann sie nur ein Gesetz, und zwar für Tätigkeiten mit einem direkten Risiko für Gesundheit oder Sicherheit des Kunden oder eines Dritten oder für die finanzielle Sicherheit des Kunden.
- Eine Versicherung oder gleichwertige Garantie verlangt das Gesetz zum Beispiel für Gesundheitsberufe in der privaten Versorgung, für Mediatoren und für jede als sociedad profesional gegründete Berufsgesellschaft.
- Oft verlangen sie Kunden und öffentliche Auftraggeber. Bei öffentlichen Aufträgen legt die Ausschreibung fest, welche Deckung Sie nachweisen müssen.
- Das spanische Gesetz erlaubt Policen, die nur Ansprüche decken, die während der Laufzeit erhoben werden. Es verlangt dafür eine Rückwirkung oder eine Nachmeldefrist von mindestens einem Jahr. Prüfen Sie, ob Ihre Police so gebaut ist.
- Vertragliche Ansprüche gegen Sie verjähren nach dem Código Civil in der Regel erst nach fünf Jahren. In Deutschland beträgt die regelmäßige Frist drei Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden und bekannt geworden ist.
- Eine deutsche Police kann eine spanische Pflicht erfüllen, wenn sie gleichwertig ist und Sie in Deutschland weiterhin niedergelassen sind. Ob sie Ansprüche aus Spanien tatsächlich deckt, steht in ihrem Geltungsbereich.
- Einen Schaden melden Sie binnen sieben Tagen, nachdem Sie davon erfahren haben, sofern Ihre Police keine längere Frist vorsieht.
Was die Berufshaftpflicht in Spanien abdeckt
Die Berufshaftpflicht deckt Schadenersatzansprüche, die ein Kunde oder ein Dritter wegen eines Fehlers in Ihrer beruflichen Leistung gegen Sie erhebt, und sie übernimmt in aller Regel auch die Abwehr unberechtigter Forderungen. Ihr Kern sind Vermögensschäden: Geld, das jemand verliert, ohne dass eine Sache beschädigt oder eine Person verletzt wurde.
Der Schaden besteht in solchen Fällen allein darin, dass der Kunde schlechter dasteht als ohne Ihren Fehler. In der Fachsprache heißt das daño patrimonial puro, reiner Vermögensschaden. Für diese Schäden braucht es ein eigenes Produkt.
Abgrenzung zur Betriebshaftpflicht
Die Betriebshaftpflicht, in Spanien responsabilidad civil general oder de explotación, deckt etwas anderes: Personen- und Sachschäden, die bei Ihrer Tätigkeit entstehen. Ein Kunde stolpert in Ihrem Büro über ein Kabel, beim Aufbau einer Messewand geht ein Glastisch zu Bruch. Für einen Handwerksbetrieb oder ein Ladengeschäft steht diese Deckung im Vordergrund, für eine beratende Tätigkeit die Berufshaftpflicht.
Viele Selbstständige brauchen beides, und beides lässt sich in einer Police vereinbaren. Entscheidend ist dann, dass beide Teile ausdrücklich genannt sind. Nennt Ihre Police nur die responsabilidad civil ohne den beruflichen Teil, prüfen Sie genau, ob Vermögensschäden überhaupt eingeschlossen sind. Wie sich die Deckungen für einen Betrieb zusammensetzen, beschreiben wir auf unserer Seite zur Unternehmensversicherung in Spanien.
Abgrenzung zur D&O-Versicherung
Wer seine Tätigkeit über eine sociedad limitada betreibt und deren Geschäftsführer ist, hat ein zweites, davon getrenntes Risiko: die persönliche Haftung als Organ der Gesellschaft gegenüber der Gesellschaft selbst, gegenüber Gesellschaftern oder Gläubigern. Dafür gibt es die Geschäftsführerhaftpflicht (D&O). Sie ersetzt die Berufshaftpflicht nicht, sie deckt einen anderen Anspruchsgegner und einen anderen Fehler.
Ist die Berufshaftpflicht für Selbstständige Pflicht?
Für die meisten Selbstständigen in Spanien ist die Berufshaftpflichtversicherung keine gesetzliche Pflicht. Vorschreiben darf sie nur eine Norm mit Gesetzesrang, und nur für Tätigkeiten, die ein direktes und konkretes Risiko für die Gesundheit oder Sicherheit des Kunden oder eines Dritten oder für die finanzielle Sicherheit des Kunden bergen.
So steht es in Artikel 21 der Ley 17/2009, dem spanischen Gesetz zur Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie. Die Folge ist ein Flickenteppich: Ob Ihr Beruf eine Pflicht kennt, steht nicht in einem zentralen Katalog, sondern im jeweiligen Berufsrecht.
Wo das Gesetz die Versicherung ausdrücklich verlangt
Drei Beispiele, bei denen die Pflicht unmittelbar im Gesetzestext steht und nicht erst in einer Satzung:
Gesundheitsberufe Pflicht
Wer in der privaten Gesundheitsversorgung tätig ist, muss nach Artikel 46 der Ley 44/2003 eine Haftpflichtversicherung, eine Bürgschaft oder eine andere finanzielle Garantie für Schäden an Personen vorhalten. Die wesentlichen Bedingungen legen die Comunidades Autónomas fest.
Mediatoren Pflicht
Wer als Mediator in Zivil- und Handelssachen arbeitet, muss nach Artikel 11 der Ley 5/2012 eine Versicherung oder gleichwertige Garantie für die Haftung aus seiner Tätigkeit abschließen.
Berufsgesellschaften Pflicht
Jede sociedad profesional muss nach Artikel 11 der Ley 2/2007 eine Versicherung für die Haftung aus ihrem Gesellschaftszweck abschließen. Gemeint sind Gesellschaften, deren Gegenstand die gemeinsame Ausübung einer Tätigkeit ist, für die ein offizieller Hochschulabschluss und die Eintragung in einen Colegio profesional nötig sind. Sie müssen sich dann als sociedad profesional gründen. Eine sociedad limitada mit einer anderen Tätigkeit, etwa IT-Beratung ohne Kammerpflicht, fällt nicht darunter.
Daneben gibt es weitere Berufe mit eigener Regelung, teils auf staatlicher, teils auf regionaler Ebene. Für Kammerberufe ist der zuständige Colegio profesional die erste Adresse: Fragen Sie dort, welche Anforderung für Ihren Beruf in Ihrer Region gilt und ob es eine Gruppenpolice für Mitglieder gibt.
Die Frage, die wichtiger ist als die Pflicht
Ob ein Gesetz die Versicherung verlangt, sagt nichts darüber aus, ob Sie sie brauchen. Ein IT-Berater, eine Übersetzerin oder ein Marketingdienstleister unterliegen in der Regel keiner gesetzlichen Pflicht und haften trotzdem für die Folgen eines Fehlers, und zwar als autónomo persönlich und nicht beschränkt auf ein Betriebsvermögen. Die Pflicht schützt den Kunden. Die freiwillige Police schützt Sie.
Ein verbreitetes Missverständnis unter Zugezogenen: Die Beiträge zur Selbstständigenversicherung RETA sichern Krankheit, Unfall, Rente und Erwerbsminderung ab. Gegen Schadenersatzforderungen Ihrer Kunden schützen sie nicht. Dafür gibt es nur die private Haftpflicht.
Wenn Kunden oder öffentliche Auftraggeber einen Nachweis verlangen
In der Praxis entsteht der Bedarf an einer Berufshaftpflicht oft durch einen Vertrag und nicht durch ein Gesetz. Größere Kunden, Agenturen und öffentliche Auftraggeber können einen Nachweis verlangen, bevor sie einen Auftrag vergeben.
Öffentliche Aufträge
Für öffentliche Aufträge ist das gesetzlich vorgesehen. Nach Artikel 87 der Ley de Contratos del Sector Público kann der Auftraggeber die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Bieters über eine Berufshaftpflicht nachweisen lassen, wenn das dem Auftrag angemessen ist. Die geforderte Summe steht in der Ausschreibung.
Nennen die Ausschreibungsunterlagen bei Aufträgen ohne Klassifizierungspflicht keine eigenen Mindestanforderungen, greift eine Auffangregel: Bei freiberuflichen Leistungen kann dann eine Berufshaftpflicht mindestens in Höhe des geschätzten Auftragswerts den Umsatznachweis ersetzen. Sie muss bis zum Ende der Angebotsfrist bestehen, verbunden mit der Zusage, sie für die gesamte Laufzeit des Auftrags zu verlängern. Alternativ genügt eine verbindliche Zusage, sie im Fall des Zuschlags abzuschließen, umzusetzen innerhalb von zehn Arbeitstagen.
Wer sich bei Gemeinden, Inselräten oder anderen öffentlichen Stellen um Aufträge bewirbt, sollte das vorher klären. Eine Police lässt sich nicht über Nacht beschaffen, und der Nachweis läuft über ein certificado de seguro des Versicherers mit Summe, versicherten Risiken und Ablaufdatum.
Private Kunden
Bei privaten Auftraggebern steht die Anforderung im Rahmenvertrag oder in den Einkaufsbedingungen. Lesen Sie die Klausel genau: Oft verlangt sie nicht nur eine Police, sondern eine bestimmte Mindestsumme je Schadenfall, eine Geltung für bestimmte Länder oder die Nennung des Kunden als Mitversicherten. Erfüllt Ihre Police das nicht, haben Sie den Vertrag gebrochen, bevor überhaupt ein Fehler passiert ist.

Wie Sie in Spanien haften und wie lange
Als Selbstständiger haften Sie in Spanien für Fehler, die auf Fahrlässigkeit beruhen, und ein vertraglicher Anspruch gegen Sie verjährt nach dem Código Civil in der Regel erst nach fünf Jahren. Diese Frist ist der Grund, warum die zeitliche Deckung Ihrer Police so viel Aufmerksamkeit verdient.
Zwei Haftungsgrundlagen
Der Código Civil unterscheidet zwei Wege. Gegenüber Ihrem Vertragspartner haften Sie nach Artikel 1101, wenn Sie bei der Erfüllung Ihrer Pflichten vorsätzlich, fahrlässig oder säumig handeln. Gegenüber Dritten, mit denen Sie keinen Vertrag haben, haften Sie nach Artikel 1902, wenn Sie ihnen schuldhaft einen Schaden zufügen.
Für Selbstständige ist der vertragliche Weg der übliche. Der Kunde muss keinen Vorsatz beweisen, Fahrlässigkeit genügt.
Fünf Jahre statt drei
Nach Artikel 1964 Absatz 2 des Código Civil verjähren persönliche Ansprüche ohne eigene Frist in fünf Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt, zu dem die Erfüllung verlangt werden kann. Darunter fallen vertragliche Schadenersatzansprüche. Für Ansprüche aus Artikel 1902 gilt dagegen nach Artikel 1968 nur ein Jahr, gerechnet ab Kenntnis des Geschädigten.
Zwei Einschränkungen gehören dazu. In Regionen mit eigenem Zivilrecht, etwa Katalonien, können andere Fristen gelten. Und unterliegt Ihr Kundenvertrag deutschem Recht, gilt die deutsche Frist.
Deutschland
Drei Jahre ab Jahresende, Pflicht für Kammerberufe
Die regelmäßige Verjährung beträgt nach § 195 BGB drei Jahre und beginnt nach § 199 BGB mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger davon weiß. Viele Kammerberufe sind gesetzlich zur Berufshaftpflicht verpflichtet, Rechtsanwälte etwa nach § 51 BRAO. Für die meisten übrigen Freiberufler ist sie freiwillig.
Spanien
Fünf Jahre für vertragliche Ansprüche
Die Frist läuft ab dem Zeitpunkt, zu dem die Erfüllung verlangt werden kann, nicht erst ab Jahresende. Eine Pflicht zur Versicherung gibt es nur, wo ein Gesetz sie für eine bestimmte Tätigkeit vorsieht. Wer aus Deutschland kommt, rechnet deshalb leicht mit einem zu kurzen Haftungszeitraum.
Die Praxis dahinter ist einfach: Ein Fehler aus einem Auftrag von heute kann Sie im Jahr 2031 noch einholen. Eine Police, die nur das abdeckt, was während ihrer Laufzeit passiert und gemeldet wird, passt zu diesem Zeitraum nicht von selbst.
Claims made: die Klausel, die über Ihren Schutz entscheidet
Eine spanische Berufshaftpflicht darf so gestaltet sein, dass sie einen Schaden nur deckt, wenn der Anspruch während der Laufzeit der Police erhoben wird, und nicht schon dann, wenn der Fehler in dieser Zeit passiert ist. Diese Klausel heißt delimitación temporal oder nach dem englischen Vorbild claims made, und das spanische Versicherungsvertragsgesetz erlaubt sie in zwei Varianten.
Die Regel steht in Artikel 73 Absatz 2 der Ley 50/1980 de Contrato de Seguro. Er lässt zwei Modelle zu:
| Modell | Was gedeckt ist | Was das Gesetz mindestens verlangt |
|---|---|---|
| Nachmeldefrist | Ansprüche, die während der Laufzeit oder innerhalb eines Zeitraums nach dem Ende des Vertrags erhoben werden | Dieser Zeitraum darf nicht kürzer als ein Jahr sein, gerechnet ab dem Ende der letzten Verlängerung oder, ohne Verlängerung, ab dem Ende der Laufzeit |
| Rückwirkung | Ansprüche, die während der Laufzeit erhoben werden, auch für Fehler aus der Zeit davor | Die Deckung muss Fehler erfassen, die mindestens ein Jahr vor Vertragsbeginn entstanden sein können |
Beide Modelle sind nach dem Gesetz cláusulas limitativas, also Klauseln, die Ihre Rechte einschränken. Nach Artikel 3 desselben Gesetzes müssen solche Klauseln in der Police besonders hervorgehoben und von Ihnen gesondert schriftlich angenommen werden. Eine unscheinbar im Kleingedruckten versteckte Begrenzung erfüllt diese Anforderung nicht. Wer eine solche Police unterschreibt, sollte deshalb wissen, an welcher Stelle er sie gerade annimmt.
Warum ein Jahr oft nicht reicht
Das Gesetz setzt nur die Untergrenze. Ein Jahr Rückwirkung ist wenig, wenn vertragliche Ansprüche fünf Jahre laufen. Längere oder unbegrenzte Rückwirkungszeiträume sind vertraglich möglich, das Gesetz begrenzt sie nicht nach oben. Ob ein Versicherer sie anbietet und zu welchen Bedingungen, ist eine Frage des einzelnen Angebots. Was Ihre Police vorsieht, steht in den condiciones particulares.
Eine Beraterin hat von 2021 bis Ende 2025 eine Police mit dem Modell Nachmeldefrist von genau einem Jahr. Zum 1. Januar 2026 wechselt sie zu einer günstigeren Gesellschaft, deren neue Police das Modell Rückwirkung mit genau einem Jahr vorsieht.
Im März 2027 meldet sich ein Kunde wegen eines Fehlers aus einem Projekt vom Herbst 2024 und verlangt 18.000 Euro. Die alte Police deckt nur Ansprüche, die bis Ende 2026 erhoben wurden. Die neue reicht mit ihrer Rückwirkung nur bis Januar 2025 zurück. Der Fehler vom Herbst 2024 fällt durch beide Raster. Verjährt ist der Anspruch dagegen nicht: Gilt für den Vertrag der Código Civil, endet die Fünfjahresfrist frühestens im Herbst 2029.
Es handelt sich um eine Rechnung mit angenommenen Daten, nicht um einen Fall aus unserer Praxis. Sie zeigt, warum ein Wechsel des Versicherers mit Blick auf beide Policen geplant werden muss und nicht nur nach der Prämie.
Wenn Sie die Tätigkeit aufgeben
Dieselbe Frage stellt sich, wenn Sie in Rente gehen, Ihre Tätigkeit beenden oder Spanien wieder verlassen. Mit dem Ende der Police endet bei einer reinen Claims-made-Deckung auch der Schutz für alles, was danach gemeldet wird, abgesehen von der vereinbarten Nachmeldefrist. Fragen Sie deshalb vor dem Kündigen, ob Ihr Versicherer eine verlängerte Nachmeldefrist für die Aufgabe der Tätigkeit anbietet. Klären Sie das, solange der Vertrag noch läuft.
Ihre deutsche Police nach dem Umzug
Eine deutsche Berufshaftpflicht kann in Spanien eine gesetzliche Versicherungspflicht erfüllen, wenn sie gleichwertig ist und Sie in Deutschland weiterhin niedergelassen sind. Ob sie Ansprüche aus Ihrer Tätigkeit in Spanien tatsächlich deckt, ist eine davon getrennte Frage, und sie entscheidet sich an den Bedingungen Ihres Vertrags.
Die Anerkennung aus dem EU-Recht
Artikel 21 Absatz 2 der Ley 17/2009 regelt den Fall ausdrücklich. Wer sich in Spanien niederlässt und in einem anderen Mitgliedstaat, in dem er bereits niedergelassen ist, über eine gleichwertige Berufshaftpflicht verfügt, erfüllt eine spanische Versicherungspflicht damit. Wer seinen Sitz ganz nach Spanien verlegt und in Deutschland nicht mehr niedergelassen ist, kann sich darauf nicht stützen. Gleichwertig heißt: vergleichbar beim versicherten Risiko, bei der Summe und bei den Grenzen der Deckung. Ist die Gleichwertigkeit nur teilweise gegeben, kann eine Ergänzung bis zu den spanischen Anforderungen verlangt werden. Bescheinigungen eines Versicherers aus einem anderen Mitgliedstaat werden nach Absatz 3 anerkannt.
Die Vorschrift regelt, ob Sie eine Pflicht erfüllen. Sie verpflichtet Ihren deutschen Versicherer nicht, Schäden aus einer Tätigkeit zu übernehmen, die er nicht versichert hat. Was Ihre Police deckt, bestimmt allein ihr Geltungsbereich und die Beschreibung Ihrer Tätigkeit im Vertrag.
Vier Fragen an Ihre deutsche Police
- Geltungsbereich: Gilt die Police weltweit, europaweit oder nur für Tätigkeiten von Deutschland aus? Prüfen Sie, ob Auslandsschäden nur für vorübergehende Einsätze gedeckt sind oder auch für einen dauerhaften Sitz im Ausland.
- Wohnsitz und Sitz: Setzt der Vertrag einen Wohnsitz oder Geschäftssitz in Deutschland voraus? Dann ist der Umzug eine Änderung, die Sie Ihrem Versicherer melden sollten, bevor Sie sich auf den Schutz verlassen.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Deckt die Police Ansprüche, die nach spanischem Recht vor einem spanischen Gericht erhoben werden, oder schließt sie bestimmte Rechtsordnungen aus?
- Tätigkeitsbeschreibung: Passt die im Vertrag beschriebene Tätigkeit noch zu dem, was Sie in Spanien tun? Wer von der Steuerberatung zur allgemeinen Unternehmensberatung wechselt, hat eine andere Tätigkeit versichert, als er ausübt.
Wenn Ihre Kunden in Deutschland sitzen
Viele deutschsprachige Selbstständige arbeiten von Spanien aus für Kunden in Deutschland. Dann stellt sich die Frage umgekehrt: Deckt Ihre spanische Police Ansprüche nach deutschem Recht vor einem deutschen Gericht? Das steht in ihrem Geltungsbereich, und es ist genauso zu prüfen wie der Geltungsbereich einer deutschen Police für Spanien.
Welches Recht auf Ihren Kundenvertrag anwendbar ist, entscheidet zuerst der Vertrag selbst. Steht dort eine Rechtswahl, gilt sie in aller Regel. Bei Verbrauchern als Kunden bleiben zwingende Schutzvorschriften ihres Wohnsitzlandes trotzdem anwendbar. Fehlt sie, bestimmt das europäische Kollisionsrecht das anwendbare Recht, und das Ergebnis hängt vom Einzelfall ab, etwa davon, ob Ihr Kunde ein Unternehmen oder ein Verbraucher ist. Davon hängt auch die Verjährungsfrist ab. Bei einem konkreten Anspruch ist das eine Frage für eine Anwältin oder einen Anwalt. Fragen Sie vor einer Kündigung beide Versicherer, ob Ihre Lage gedeckt ist.
Was die Police leisten sollte: die Prüfliste
Ob eine Berufshaftpflicht zu Ihnen passt, lässt sich an sechs Punkten in den Bedingungen ablesen. Keiner davon ist eine Frage der Prämie, und jeder kann im Schadenfall darüber entscheiden, ob gezahlt wird.
Tätigkeit prüfen
Prüfen Sie, ob die in der Police beschriebene Tätigkeit alles umfasst, was Sie tatsächlich tun. Versichert ist nur die genannte Tätigkeit, Nebentätigkeiten fallen leicht heraus.
Vermögensschäden prüfen
Prüfen Sie, ob reine Vermögensschäden, daños patrimoniales puros, ausdrücklich eingeschlossen sind. Ohne sie fehlt der Kern der Berufshaftpflicht.
Zeitliche Deckung prüfen
Prüfen Sie, welches Modell der delimitación temporal gilt, wie lang die Rückwirkung und wie lang die Nachmeldefrist ist.
Summen prüfen
Prüfen Sie die Summe je Schadenfall, den límite por siniestro, und die Höchstsumme für alle Fälle eines Jahres, den límite agregado anual. Dazu mögliche Unterlimits für einzelne Risiken.
Abwehrkosten prüfen
Prüfen Sie, ob Anwalts- und Gerichtskosten zusätzlich zur Deckungssumme gezahlt werden oder auf sie angerechnet werden. Bei einem längeren Prozess macht das einen erheblichen Unterschied.
Geltungsbereich prüfen
Prüfen Sie, für welche Länder und welche Rechtsordnungen die Police gilt. Wer Kunden in Deutschland, der Schweiz oder Großbritannien betreut, braucht das ausdrücklich.
Die Abwehr unberechtigter Ansprüche
Ein Teil der Leistung wird beim Vergleich gern übersehen, obwohl er im Alltag oft der wichtigste ist. Nach Artikel 74 des Versicherungsvertragsgesetzes übernimmt der Versicherer, sofern nichts anderes vereinbart ist, die rechtliche Verteidigung gegen den Anspruch und trägt die Kosten dafür. Viele Forderungen sind überhöht oder unbegründet. Dann zahlt die Police nicht den Schaden, sondern den Anwalt, der ihn abwehrt.
Ist der Anspruchsteller beim selben Versicherer versichert oder besteht ein anderer Interessenkonflikt, können Sie nach demselben Artikel wählen, ob der Versicherer die Verteidigung behält oder Sie einen eigenen Anwalt beauftragen. Die Kosten trägt der Versicherer dann bis zu der Grenze, die in der Police vereinbart ist. Diese Grenze ist ein eigener Prüfpunkt.
Selbstbehalt
In einer Police kann eine franquicia vereinbart sein, ein Betrag, den Sie je Schadenfall selbst tragen. Er senkt in der Regel die Prämie. Bei kleineren Forderungen übernimmt die Police dann nur, was über den Selbstbehalt hinausgeht. Melden müssen Sie den Fall trotzdem. Prüfen Sie, ob der Selbstbehalt auch für die Abwehrkosten gilt oder nur für die Entschädigung.
Was regelmäßig nicht gedeckt ist
Nicht gedeckt sind bei einer Berufshaftpflicht in Spanien in aller Regel vorsätzlich verursachte Schäden, vertraglich übernommene Garantien und Vertragsstrafen sowie Fehler, die beim Abschluss schon bekannt waren. Welche Ausschlüsse Ihre Police enthält, steht in ihren condiciones generales.
Vorsatz
Nach Artikel 19 des Versicherungsvertragsgesetzes muss der Versicherer nicht leisten, wenn der Versicherte den Schaden in böser Absicht, mala fe, herbeigeführt hat. Für die Haftpflicht ergänzt Artikel 76 eine Besonderheit: Der Geschädigte kann sich direkt an den Versicherer wenden, und der Versicherer kann bei vorsätzlichem Verhalten anschließend beim Versicherten Rückgriff nehmen. Der Kunde bekommt sein Geld unter Umständen trotzdem, Sie zahlen es dann aber zurück.
Vertragsstrafen und Garantien
Eine Haftpflicht deckt in aller Regel die gesetzliche Haftung, nicht das, was Sie darüber hinaus vertraglich zusagen. Prüfen Sie Ihre Bedingungen darauf. Eine Vertragsstrafe für jeden Tag Verzug, eine Garantie auf ein bestimmtes Ergebnis oder ein vertraglicher Verzicht auf Haftungsgrenzen erweitern Ihre Haftung, aber nicht Ihre Police. Prüfen Sie Kundenverträge darauf, bevor Sie unterschreiben.
Bekannte Umstände
Prüfen Sie, wie Ihre Police mit Fehlern umgeht, von denen Sie beim Abschluss bereits wussten. Rechnen Sie damit, dass sie ausgeschlossen sind, auch bei unbegrenzter Rückwirkung, denn ein bekannter Schaden ist kein versicherbares Risiko mehr. Wer einen schwelenden Konflikt mit einem Kunden hat und schnell noch eine Police abschließt, ist für genau diesen Fall in aller Regel nicht versichert.
Weitere typische Ausschlüsse
Prüfen Sie außerdem, wie Ihre Police mit Bußgeldern und Sanktionen umgeht, die gegen Sie selbst verhängt werden, mit Schäden an Ihren eigenen Sachen, mit Ansprüchen von verbundenen Unternehmen oder Familienangehörigen und mit Tätigkeiten, die nicht in der Police beschrieben sind. Schäden aus Datenverlust oder Hackerangriffen sind ein eigenes Risiko, für das es die Cyberversicherung gibt.
Der Fragebogen beim Abschluss
Was Sie beim Abschluss im Fragebogen des Versicherers angeben, ist die Grundlage Ihrer Deckung, und Fehler darin können die Leistung im Schadenfall kürzen oder ganz entfallen lassen. Das regelt Artikel 10 des Versicherungsvertragsgesetzes.
Sie müssen vor Vertragsschluss alle Umstände angeben, nach denen der Fragebogen, der cuestionario, fragt und die Ihnen bekannt sind. Für eine Berufshaftpflicht sind das typischerweise Tätigkeit, Umsatz, Kundenländer, frühere Schadenfälle und bekannte Konflikte. Stellt der Versicherer keine Frage zu einem Umstand, müssen Sie ihn nach dem Gesetz auch nicht von sich aus angeben.
Erfährt der Versicherer von einer unrichtigen Angabe, kann er binnen eines Monats vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Schaden ein, bevor er den Rücktritt erklärt, kürzt er die Leistung im Verhältnis der vereinbarten Prämie zu der Prämie, die er bei richtiger Angabe verlangt hätte. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entfällt die Leistung vollständig. Ein zu niedrig angegebener Umsatz spart also Prämie und kann im Schadenfall ein Vielfaches davon kosten.
Ändert sich während der Laufzeit etwas, das Sie im Fragebogen angegeben haben, und erhöht das Ihr Risiko, müssen Sie es nach Artikel 11 so bald wie möglich melden. Der Fragebogen eines spanischen Versicherers ist meist auf Spanisch. Wer ihn ohne sichere Sprachkenntnis ausfüllt, sollte jede Frage übersetzen lassen, statt sie zu erraten. Hier entstehen Fehler, die sich im Schadenfall nicht mehr korrigieren lassen.
Wenn ein Kunde Ansprüche stellt
Sobald ein Kunde Ihnen einen Fehler vorwirft und Geld verlangt, melden Sie das Ihrem Versicherer innerhalb von sieben Tagen, sofern Ihre Police keine längere Frist vorsieht, und Sie erkennen gegenüber dem Kunden nichts an. Beides entscheidet darüber, wie gut der Versicherer Sie verteidigen kann.
sofort
Festhalten, nichts zusagen
- Die Forderung schriftlich festhalten, mit Datum, Betrag und dem Fehler, der Ihnen vorgeworfen wird.
- Keine Schuld anerkennen und keine Zahlung zusagen. Prüfen Sie, ob Ihre Police ein solches Anerkenntnis ohne Zustimmung des Versicherers ausschließt.
- Unterlagen zum Auftrag sichern: Vertrag, Angebote, E-Mails, Lieferstände.
bis Tag 7
Den Versicherer informieren
- Grundlage ist Artikel 16 des Versicherungsvertragsgesetzes. Längere Fristen in Ihrer Police gehen vor.
- Auch dann melden, wenn Sie die Forderung für unbegründet halten. Gerade dann braucht es die Abwehr.
- Bei einer Claims-made-Police entscheidet das Datum, an dem der Kunde seinen Anspruch erhebt, ob Laufzeit oder Nachmeldefrist greifen. Prüfen Sie zusätzlich, ob Ihre Police verlangt, dass Sie den Anspruch innerhalb dieses Zeitraums melden.
danach
Der Versicherer übernimmt
- Der Versicherer prüft den Anspruch und übernimmt in aller Regel die Verteidigung.
- Sie sind verpflichtet, dabei mitzuwirken und alle Informationen zum Fall zu geben.
- Ihr Kunde kann sich nach Artikel 76 auch direkt an Ihren Versicherer wenden. Sie müssen ihm Bestehen und Inhalt der Police mitteilen.
Warum die Meldung nicht warten sollte
Eine verspätete Meldung kostet nach Artikel 16 nicht automatisch den gesamten Schutz. Der Versicherer kann aber den Schaden ersetzt verlangen, der ihm durch die späte Meldung entsteht, und wer seine Auskunftspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, verliert den Anspruch. Wichtiger ist bei einer Berufshaftpflicht der zeitliche Rahmen: Wird ein Anspruch kurz vor dem Ende der Police erhoben, melden Sie ihn sofort, denn manche Policen verlangen die Meldung noch innerhalb der Laufzeit oder der Nachmeldefrist.
Bei dieser Meldung und im weiteren Verfahren gegenüber dem spanischen Versicherer begleiten wir Sie auf Deutsch. Das betrifft auch die Frage, ob ein Schreiben des Kunden überhaupt schon ein Anspruch ist oder erst die Ankündigung eines solchen.
Wie hoch die Deckungssumme sein sollte
Die richtige Deckungssumme ergibt sich aus Ihrem größten realistischen Schaden, aus den Anforderungen Ihrer Kunden und, wo es eines gibt, aus Ihrem Berufsrecht. Eine allgemeingültige Zahl gibt es nicht, und eine Tabelle mit Richtwerten wäre bei der Spannbreite der Berufe irreführend.
Drei Fragen helfen bei der Einordnung:
Was ist der größte Auftrag, den Sie in einem Jahr betreuen, und was verliert der Kunde, wenn er scheitert?
Welche Summe verlangen Ihre wichtigsten Kunden oder Ausschreibungen schriftlich?
Wie viele Schadenfälle können in einem Jahr zusammenkommen, und reicht dafür die Jahreshöchstsumme?
Die dritte Frage wird leicht übersehen. Eine hohe Summe je Schadenfall nützt wenig, wenn die Jahreshöchstsumme nur das Gleiche beträgt und ein Fehler gleich mehrere Kunden betrifft, etwa ein fehlerhaftes Update, das bei zehn Installationen eingespielt wurde. Bei Kammerberufen lohnt die Frage an den Colegio, ob er eine Mindestsumme vorgibt.
Wie wir Berufs- und Betriebshaftpflicht für Selbstständige und kleine Betriebe zusammenstellen, zeigt unsere Seite zur Gewerbeversicherung auf Mallorca.
Wir sehen uns Ihre bestehende Police an, ob spanisch oder deutsch, und sagen Ihnen, welches Modell der zeitlichen Deckung sie hat, ob Ihre tatsächliche Tätigkeit versichert ist und wo die Lücken liegen. Wenn Sie wechseln wollen, planen wir den Übergang mit Blick auf eine lückenlose zeitliche Deckung. Auf Deutsch, unverbindlich, als unabhängiger Makler ohne Bindung an eine Gesellschaft.
Telefon: +34 922 94 16 10 oder über unser Kontaktformular.
Wir beraten Sie auf Teneriffa, La Palma, Gran Canaria, an der Costa Blanca und auf Mallorca.
Zwei Seiten zum Ausdrucken und Abhaken: die Fragen zu Tätigkeit, Vermögensschäden, zeitlicher Deckung, Summen, Abwehrkosten und Geltungsbereich, die vier Fragen an eine deutsche Police nach dem Umzug, die Schritte im Schadenfall mit der Sieben-Tage-Frist und die sechs typischen Fehler. Kostenfrei, ohne Anmeldung.
Sechs Fehler, die Selbstständige in Spanien machen
Die meisten Fehler bei der Berufshaftpflicht in Spanien entstehen nicht im Schadenfall, sondern beim Abschluss oder beim Wechsel der Police.
Unser Rat als unabhängiger Makler
Die wichtigste Entscheidung bei einer Berufshaftpflicht in Spanien betrifft nicht die Summe, sondern die zeitliche Deckung. Eine Police mit großzügiger Rückwirkung und klar geregelter Nachmeldefrist schützt besser als eine mit doppelter Summe und einem Jahr Rückwirkung.
Typisch sind keine fehlenden Policen, sondern Policen, die nicht mehr zur Tätigkeit passen: eine deutsche Police, die den Umzug nie erfahren hat, eine Tätigkeitsbeschreibung von vor fünf Jahren, ein Wechsel, bei dem zwischen alter und neuer Police ein Jahr verloren ging. Alle drei lassen sich vor einem Schaden in einem Gespräch klären, danach nicht mehr.
Als unabhängiger Makler ohne Bindung an eine Gesellschaft vergleichen wir Berufshaftpflicht-Policen mehrerer spanischer Versicherer und übernehmen im Schadenfall die Kommunikation mit dem Versicherer auf Deutsch. Auf Mallorca finden Sie Ihre Ansprechpartner für Selbstständige und Betriebe über unsere Seite zur Gewerbeversicherung auf Mallorca. Welche weiteren Versicherungen ein Betrieb dort typischerweise braucht, fasst unser Beitrag Gewerbeversicherung auf Mallorca: was Expats und Unternehmen wissen sollten zusammen.
Häufig gestellte Fragen
Diese zehn Fragen stellen uns deutschsprachige Selbstständige in Spanien am häufigsten. Die Antworten stützen sich auf das spanische Versicherungsvertragsgesetz, den Código Civil und das jeweilige Berufsrecht.
Ist eine Berufshaftpflicht für Selbstständige in Spanien Pflicht?
Eine allgemeine Pflicht gibt es nicht. Nach der Ley 17/2009 darf nur ein Gesetz die Versicherung vorschreiben, und zwar für Tätigkeiten mit einem direkten und konkreten Risiko für Gesundheit oder Sicherheit des Kunden oder eines Dritten oder für die finanzielle Sicherheit des Kunden. Eine Versicherung oder gleichwertige Garantie verlangt das Gesetz zum Beispiel für Gesundheitsberufe in der privaten Versorgung, für Mediatoren und für jede als sociedad profesional gegründete Berufsgesellschaft. Für viele andere Berufe verlangen sie Kunden oder öffentliche Auftraggeber vertraglich.
Was ist der Unterschied zwischen Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht?
Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden, die bei Ihrer Tätigkeit entstehen, etwa wenn ein Kunde in Ihrem Büro stürzt. Die Berufshaftpflicht deckt reine Vermögensschäden, die ein Kunde durch einen Fehler in Ihrer beruflichen Leistung erleidet, etwa durch eine falsche Beratung oder eine fehlerhafte Übersetzung. Beides lässt sich in einer Police kombinieren, entscheidend ist, dass Vermögensschäden ausdrücklich genannt sind.
Was bedeutet claims made bei einer spanischen Police?
Die Police deckt einen Schaden nur, wenn der Anspruch während ihrer Laufzeit erhoben wird, nicht schon dann, wenn der Fehler in dieser Zeit passiert ist. Artikel 73 des spanischen Versicherungsvertragsgesetzes erlaubt das, wenn die Police eine von zwei Varianten erfüllt: Entweder deckt sie auch Ansprüche, die bis mindestens ein Jahr nach Vertragsende erhoben werden, oder sie reicht mit ihrer Deckung mindestens ein Jahr vor den Vertragsbeginn zurück. Die Klausel muss in der Police hervorgehoben und von Ihnen gesondert schriftlich angenommen sein.
Gilt meine deutsche Berufshaftpflicht auch in Spanien?
Das hängt vom Geltungsbereich Ihres Vertrags ab. Eine gleichwertige Police aus einem anderen EU-Staat erfüllt zwar eine spanische Versicherungspflicht, wenn Sie dort weiterhin niedergelassen sind, das regelt Artikel 21 der Ley 17/2009. Ob sie Schäden aus einer dauerhaften Tätigkeit von Spanien aus tatsächlich deckt, bestimmen aber allein ihre Bedingungen. Melden Sie den Umzug Ihrem Versicherer und lassen Sie sich die Deckung schriftlich bestätigen.
Wie lange kann ein Kunde in Spanien Ansprüche gegen mich stellen?
Vertragliche Ansprüche verjähren nach Artikel 1964 des Código Civil in fünf Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt, zu dem die Erfüllung verlangt werden kann. Ansprüche von Dritten ohne Vertrag verjähren nach Artikel 1968 in einem Jahr ab Kenntnis des Geschädigten. In Regionen mit eigenem Zivilrecht und bei Verträgen nach ausländischem Recht können andere Fristen gelten.
Deckt die Selbstständigenversicherung RETA auch Haftungsschäden?
Nein. Die Beiträge zum RETA sichern Sie selbst ab, etwa bei Krankheit, Unfall, Erwerbsminderung und im Alter. Gegen Schadenersatzforderungen Ihrer Kunden schützen sie nicht. Dafür brauchen Sie eine private Haftpflichtversicherung, bei einer beratenden Tätigkeit eine Berufshaftpflicht.
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Eine allgemeingültige Zahl gibt es nicht. Maßgeblich sind Ihr größter realistischer Schaden, die Summen, die Ihre Kunden oder Ausschreibungen verlangen, und bei Kammerberufen eine etwaige Vorgabe Ihres Colegio. Achten Sie neben der Summe je Schadenfall auch auf die Jahreshöchstsumme, weil ein einzelner Fehler mehrere Kunden gleichzeitig treffen kann.
Brauche ich für öffentliche Aufträge in Spanien eine Berufshaftpflicht?
Das kann der Auftraggeber verlangen. Nach Artikel 87 der Ley de Contratos del Sector Público ist eine Berufshaftpflicht ein zulässiger Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, die geforderte Summe steht in der Ausschreibung. Nennt sie bei Aufträgen ohne Klassifizierungspflicht keine eigenen Mindestanforderungen, kann bei freiberuflichen Leistungen eine Deckung mindestens in Höhe des geschätzten Auftragswerts den Umsatznachweis ersetzen. Dann genügt auch eine verbindliche Zusage, die Police im Fall des Zuschlags innerhalb von zehn Arbeitstagen abzuschließen.
Was muss ich tun, wenn ein Kunde Schadenersatz verlangt?
Halten Sie die Forderung schriftlich fest, erkennen Sie nichts an und melden Sie den Fall Ihrem Versicherer binnen sieben Tagen, sofern Ihre Police keine längere Frist vorsieht. Der Versicherer übernimmt in aller Regel die Verteidigung und deren Kosten. Ihr Kunde kann sich auch direkt an Ihren Versicherer wenden, Sie müssen ihm dafür Bestehen und Inhalt der Police mitteilen.
Was passiert, wenn ich im Fragebogen etwas falsch angegeben habe?
Der Versicherer kann binnen eines Monats vom Vertrag zurücktreten, nachdem er davon erfahren hat. Tritt ein Schaden ein, bevor er den Rücktritt erklärt, kürzt er die Leistung im Verhältnis der vereinbarten zur richtigen Prämie. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entfällt die Leistung ganz. Änderungen während der Laufzeit, die Ihr Risiko erhöhen, melden Sie so bald wie möglich.
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt weder eine rechtliche Beratung noch die Prüfung Ihres konkreten Versicherungsvertrags. Die Angaben zu Versicherungspflichten, Fristen und zur zeitlichen Deckung entsprechen dem Stand Oktober 2026 und stützen sich auf die verlinkten Fassungen der Ley 50/1980 de Contrato de Seguro, des Código Civil, der Ley 17/2009, der Ley 9/2017 de Contratos del Sector Público sowie der genannten Berufsgesetze. Ob für Ihren Beruf eine Versicherungspflicht besteht, ergibt sich aus Ihrem Berufsrecht und gegebenenfalls aus den Vorgaben Ihres Colegio profesional. Was Ihre Police deckt, ergibt sich ausschließlich aus Ihren condiciones generales und condiciones particulares. Bei Fragen zur Haftung aus einem konkreten Vertrag, zum anwendbaren Recht oder zur Verjährung ziehen Sie bitte eine Anwältin oder einen Anwalt hinzu. Sprechen Sie uns an, wenn wir Ihre Police für Sie prüfen sollen.









