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Reisekrankenversicherung

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Es ist Sommer und selbst wer dort lebt, wo andere Urlaub machen, möchte auch mal Urlaub machen, wo andere leben.  Aber nicht überall übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten, wenn man unerwartet krank wird, einen Unfall oder sonstige Verletzung erleidet. 

In der Regel sind die Behandlungskosten innerhalb Europas gedeckt, allerdings  nur in Höhe der Tarife des eigenen Landes. 

 

Außerhalb der EU, dazu gehören auch Norwegen und die Schweiz, benötigt man eine Reisekrankenversicherung, wenn man Behandlung, Krankenhausaufenthalt oder Rücktransport nicht aus eigener Tasche zahlen möchte.

 

Beim Abschluss einer Reiseversicherung sollte man darauf achten, dass sowohl der notwendige, als auch der sinnvolle Rücktransport im Krankheitsfall abgedeckt ist, damit man nicht nur im Notfall, sondern  auch bei Reiseunfähigkeit wegen eines absehbar längeren Krankenhausaufenthalts ins Heimatland zurück gebracht wird.

 

Nicht alle Reiseversicherungen übernehmen die vollen privatärztlichen Rechnungen und stehen bei Pandemien oder anderen ungewöhnlichen Ereignissen für entstehende Kosten grade. Deshalb sollte man vorher das Kleingedruckte lesen oder seinen Versicherungsberater explizit danach fragen.

 

Der Preis einer Reiseversicherung hängt von verschieden Faktoren ab, etwa Reiseziel, Dauer, Anzahl der Mitreisenden, Reiseweg und auch Reisepreis, falls Reiserücktritt und/oder Reiseabbruch inkludiert sein soll.

Für Vielreisende lohnt es sich, eine Jahres-Reisekrankenversicherung abzuschließen.

 

Reiserücktritt zu versichern empfiehlt sich besonders bei teuren Reisen, da Stornokosten kurz vor dem gebuchten Reisetermin sehr hoch sein können. Die Versicherung übernimmt solche Kosten, wenn  man die Reise aufgrund schwerwiegender persönlicher Gründe absagen muss. Dazu gehörendem  Erkrankung, Unfall, Schwangerschaft und Sterbefälle der nahen Verwandtschaft. Bei einigen Versicherern zählen sogar Verlust der Arbeitsstelle und schwerwiegende Schäden in der eigenen Wohnung, verursacht durch Brand, Einbruch oder Ähnliches zu den erstattungsfähigen Gründen.

 

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