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Gewerbeversicherung Gran Canaria auf Deutsch
Ein Lokal im Süden, ein Ladengeschäft in der Hauptstadt und ein Handwerksbetrieb im Norden brauchen drei verschiedene Verträge. Was Ihrer braucht, hängt daran, wer bei Ihnen ein und aus geht, welche Werte im Haus stehen und wie schnell Ersatz auf die Insel kommt. Diese drei Fragen stehen bei uns am Anfang, nicht der Tarif. Und gestellt werden sie auf Deutsch.
- Auf Deutsch: Vertrag, Bedingungen, Schaden
- Steuer: IGIC statt Mehrwertsteuer
- Stillstand ohne Schaden: vorher klären
- Büro vor Ort: Playa del Inglés
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Für Unternehmen, Selbstständige und Betriebe · Rückmeldung meist am selben oder nächsten Werktag
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Unser komplettes Angebot auf Gran Canaria
Wir versichern Sie umfassend – aus einer Hand
So läuft es ab
Vom Formular zum Vergleich
Formular ausfüllen
Tätigkeit, Rechtsform, Standort und eine grobe Größenordnung dessen, was an Einrichtung und Ware im Haus steht. Verträge, Bilanzen und Inventarlisten kommen später, für den Anfang reicht das.
Betrieb und Werte durchsprechen
Zurück kommt ein Anruf von Michael Dittkrist, kein Formularbrief. Am Anfang steht immer dieselbe Frage: Was müsste nach einem Schaden ersetzt werden, damit Sie weitermachen können?
Angebote nebeneinander
Mehrere Gesellschaften nebeneinander. Wir gehen die Stellen mit Ihnen durch, an denen sie sich unterscheiden, und sagen dazu, was das im Schadenfall für Sie bedeutet.
Ihr Ansprechpartner vor Ort
Beratung zur Gewerbeversicherung auf Gran Canaria

Michael Dittkrist, Versicherungsmakler für C1 Broker auf Gran Canaria
Michael Dittkrist
Versicherungsmakler für C1 Broker auf Gran Canaria. Er kennt die Betriebe zwischen Playa del Inglés und Las Palmas als Kunden und als Nachbarn. Für den Betrieb heißt das: Er geht mit Ihnen durch, was bei Ihnen steht und wer für Sie arbeitet, sortiert die Policen, die schon laufen, und sagt Ihnen vor der Unterschrift, was auf Spanisch im Vertrag steht.
- Telefon: +34 928 988 538
- Handy: +34 634 10 62 16
- E-Mail: [email protected]
- Büro: Av. Tirajana 16 Bj, 35100 Playa del Inglés, Gran Canaria
- Sprachen: Deutsch, Englisch und Spanisch
Bewertungen
Bewertungen des Büros in Playa del Inglés
★★★★☆
4,2 von 5 Sternen aus 46 Bewertungen im Google-Unternehmensprofil des Büros in Playa del Inglés. Erhoben und veröffentlicht werden sie von Google, wir wählen sie nicht aus und filtern sie nicht.
C1 Broker Gran Canaria
Stand September 2026, bei Google jederzeit einsehbar
Ein Betrieb im Süden und einer in Las Palmas versichern nicht dasselbe
Wer auf dieser Insel einen Betrieb führt, arbeitet je nach Ort für völlig verschiedene Kundschaft. Im Süden um Playa del Inglés und Maspalomas bestimmen Gäste den Takt, die anreisen und wieder abreisen. In Las Palmas stehen Verwaltung, Hafen und Handel, und die Kundschaft wohnt da, wo sie einkauft. Im Norden zwischen Arucas, Teror und Moya fahren die Betriebe zu ihren Auftraggebern. Wer versichern will, fängt deshalb nicht bei der Sparte an, sondern bei der Frage, wo Ihre Werte stehen und wer mit ihnen in Berührung kommt. Zwei Betriebe, an denen sich das zeigt:
Das Lokal in Playa del Inglés, in dem jede Woche andere Gäste sitzen
Denn versichert wird das, was die Wiederbeschaffung kostet, und ob die Steuer dazugehört, hängt an Ihnen. Können Sie die gezahlte Steuer geltend machen, tragen Sie sie wirtschaftlich nicht, und die Summe wird netto angesetzt. Können Sie das nicht, dann ist die Steuer für Sie ein Teil des Preises und gehört in die Summe hinein, sonst fehlt Ihnen im Schadenfall genau dieser Anteil. Betroffen sind vor allem kleine Einzelunternehmen: Wer als natürliche Person unter das REPEP fällt, den kanarischen Sonderweg für kleine Betriebe, stellt selbst keine Steuer in Rechnung und zieht deshalb auch keine ab.
Der Handwerksbetrieb in Telde, der beim Kunden arbeitet
Dieser Betrieb hat sein Risiko selten dort, wo seine Adresse ist. Gearbeitet wird auf fremdem Grund, an fremden Gebäuden, oft neben anderen Gewerken. Zwei Dinge liegen dabei nah beieinander und sind versicherungstechnisch nicht dasselbe: der Schaden am eigenen Werk, also an dem, wofür Sie bezahlt werden, und der Schaden an allem, was drumherum steht. Eine Police, die beides abdeckt, ist nicht selbstverständlich. Dazu kommt alles, was zwischen den Baustellen unterwegs ist und abends nicht ausgeräumt wird.
Beide Betriebe könnten formal dieselbe Sparte abschließen und hätten trotzdem zwei völlig verschiedene Verträge nötig. Genau deshalb beginnt jedes Angebot bei uns mit Ihrem Betrieb und nicht mit einem Tarif. Was in Spanien grundsätzlich üblich ist und welche Sparten es überhaupt gibt, steht auf unserer Seite zur Unternehmensversicherung in Spanien.
Die Steuer heißt hier anders, und sie steht in Ihrer Versicherungssumme
Auf den Kanaren wird nicht die Mehrwertsteuer des Festlands erhoben, sondern das IGIC, die eigene indirekte Steuer des kanarischen Wirtschafts- und Steuerregimes. Ihr Regelsatz liegt bei sieben Prozent; die Sätze stehen in den Artikeln 32 bis 41 des Decreto Legislativo 1/2025, das Regime selbst geht auf die Ley 20/1991 zurück. Für den Alltag ist das eine gute Nachricht, für eine Versicherungssumme ist es eine Frage, die vor dem Abschluss beantwortet sein will.
Denn versichert wird das, was die Wiederbeschaffung kostet, und ob die Steuer dazugehört, hängt an Ihnen. Können Sie die gezahlte Steuer geltend machen, tragen Sie sie wirtschaftlich nicht, und die Summe wird netto angesetzt. Können Sie das nicht, dann ist die Steuer für Sie ein Teil des Preises und gehört in die Summe hinein, sonst fehlt Ihnen im Schadenfall genau dieser Anteil. Betroffen sind vor allem kleine Einzelunternehmen: Wer als natürliche Person unter das REPEP fällt, den kanarischen Sonderweg für kleine Betriebe, stellt selbst keine Steuer in Rechnung und zieht deshalb auch keine ab.
Wir fragen das im Angebot ab, weil sich die richtige Summe ohne diese Antwort nicht bestimmen lässt. Zwei Betriebe mit derselben Einrichtung bekommen so unterschiedliche Summen, und beide Summen sind richtig. Was am Ende ersetzt wird, ergibt sich wie immer aus Ihrem Vertrag; wir sorgen dafür, dass die Summe darin nicht schon von vornherein zu knapp steht.
Wenn der Betrieb stillsteht, ohne dass etwas kaputt ist
Am 28. April 2025 fiel auf der spanischen Halbinsel großflächig der Strom aus. Die Kanaren blieben mit Strom versorgt, weil ihr Netz nicht mit dem Festland verbunden ist. Spurlos ging der Tag hier trotzdem nicht vorbei: Telefon- und Internetnetze brachen zusammen, und die kanarische Regierung rief am Abend die Notfallstufe ihres Territorialplans aus. Wer an dem Tag ein Lokal oder ein Geschäft betrieb, erlebte etwas, das in keiner Schadenakte auftaucht: Kartenzahlung ging nicht, das Kassensystem war ohne Verbindung, Buchungen und Bestellungen kamen nicht an.
Versicherungstechnisch ist das der unangenehmste Fall, weil eine Sachpolice ihre Leistung fast immer an einen Sachschaden knüpft. Es ist nichts gebrannt, nichts gestohlen, nichts gebrochen, also gibt es aus dieser Police auch nichts. Wer den Ausfall ohne Sachschaden abgesichert haben will, braucht dafür eine ausdrückliche Vereinbarung, und die steckt nicht in jedem Tarif. Manche Bedingungen nennen den Ausfall öffentlicher Versorgung ausdrücklich, andere setzen voraus, dass der Schaden beim Versorger selbst eingetreten ist, wieder andere schweigen dazu, und dann gilt der Grundsatz.
Ein falscher Schluss wäre, die Insellage für einen Schutz zu halten. Sie entkoppelt nur: Was auf dem Festland passiert, erreicht das Netz hier nicht, und umgekehrt hilft auch niemand von dort aus. Deshalb gehört die Frage in jedes Gespräch über eine Betriebspolice, und zwar bevor sie unterschrieben wird. Wir sagen Ihnen, was in dem Angebot steht, das vor Ihnen liegt. Was rund um Ausfälle der eigenen Technik und der Datenverarbeitung möglich ist, ordnet unsere Seite zur Cyber-Risiken-Versicherung ein.
Sechs Punkte, die im Schadenfall über die Entschädigung entscheiden
Ob eine Police trägt, entscheidet sich selten an der Sparte und fast immer an sechs Stellen, die beim Abschluss nach Kleinkram aussehen. Sie gelten für das Lokal genauso wie für die Werkstatt oder das Büro:
Die Summe
Was Einrichtung und Technik ersetzen würden
- Angesetzt wird, was eine Neuanschaffung heute kostet, nicht der Buchwert
- Abgeschriebene Geräte stehen in der Bilanz bei null und im Laden trotzdem
- Welcher Maßstab für die Entschädigung gilt, steht in den Bedingungen
Schwankt
Der Warenbestand am vollsten Tag des Jahres
- Wer den Jahresschnitt versichert, ist vor Weihnachten unterversichert
- Manche Verträge sehen für Spitzenzeiten eine höhere Summe vor
- Ob und wie weit, hängt am jeweiligen Tarif und gehört vorher geklärt
Steht im Vertrag
Der Selbstbehalt und worauf er sich bezieht
- Er kann für einzelne Gefahren unterschiedlich hoch sein
- Bei vielen kleinen Schäden entscheidet er mehr als der Beitrag
- Ob er je Schadenfall oder je Jahr gilt, steht im Vertrag
Oft übersehen
Fremdes Eigentum in Ihren Räumen
- Kommissionsware, Leasinggeräte, Sachen von Gästen und Kundschaft
- Sie gehören Ihnen nicht und sind deshalb nicht automatisch mitversichert
- Ob der Vertrag sie einschließt, ist eine eigene Vereinbarung
Insellage
Wie lange Ersatz braucht, bis er hier ist
- Maschinen und Einrichtung kommen über See oder Luft auf die Insel
- Für die Dauer zählt die Beschaffung, nicht der Tag der Zusage
- Was in dieser Zeit ersetzt wird, ist eine Frage der Vereinbarung
Vor dem Schaden
Was Ihre Unterlagen später belegen können
- Rechnungen, Inventarlisten und Fotos entscheiden über die Höhe
- Gesammelt wird vorher, denn nach einem Brand ist der Ordner mit verbrannt
- Eine Kopie außer Haus oder in der Cloud ist in einer Stunde eingerichtet
In welchem Umfang der einzelne Punkt greift, ergibt sich allein aus den Bedingungen des jeweiligen Versicherers. Diese Übersicht ordnet die Begriffe, ein Anspruch lässt sich daraus nicht ableiten.
Für eine belastbare Anfrage brauchen wir davon nur vier Angaben: die Tätigkeit, so wie sie in Ihrer Anmeldung steht, die Rechtsform, die Zahl der Beschäftigten und eine grobe Summe dessen, was an Einrichtung und Ware im Haus ist. Alles Weitere klären wir im Gespräch.
Welche weiteren Sparten auf dieser Insel dazugehören, steht in der Übersicht für Gran Canaria. Fahrzeuge, die auf den Betrieb zugelassen sind oder in Ihrem Auftrag bewegt werden, laufen nicht über eine private Police, dazu finden Sie alles unter Kfz-Versicherung.
Die Angaben zu spanischen Vorschriften auf dieser Seite sind allgemeine Informationen nach dem Stand September 2026. Sie beziehen sich auf Ley 20/1991 und Decreto Legislativo 1/2025 (kanarisches Steuer- und Wirtschaftsregime, IGIC) sowie Ley 50/1980 (Versicherungsvertrag, hier die Artikel 3 und 16). Sie ersetzen keine Prüfung Ihres Einzelfalls und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und die Bedingungen Ihres Versicherers.
Häufige Fragen zur Gewerbeversicherung auf Gran Canaria
Ich arbeite als Autónomo von zu Hause aus. Reicht dafür meine Hausversicherung?
In aller Regel nicht vollständig. Eine private Police versichert privates Wohnen. Sobald in denselben Räumen gearbeitet wird, stehen dort Dinge, die der Vertrag nicht im Blick hat: Technik, die Sie beruflich brauchen, Ware, Unterlagen von Kunden. Dazu kommt die Haftung aus der Tätigkeit selbst, die in privaten Haftpflichtverträgen üblicherweise ausgeschlossen ist; prüfen lässt sich das nur an Ihren Bedingungen. Auch beim Rest ist die Bandbreite groß: Manche Policen schließen eine berufliche Nutzung der Wohnung ausdrücklich aus, andere decken sie bis zu einem Anteil der Fläche oder einer festen Summe. Schicken Sie uns Ihre bestehende Police zusammen mit einer Zeile dazu, womit Sie Ihr Geld verdienen. Manchmal genügt eine Ergänzung, und erst ab einer gewissen Größe lohnt ein eigener Vertrag für den Betrieb.
Unser Warenbestand schwankt im Jahr stark. Auf welchen Wert versichern wir ihn?
Auf den höchsten Stand, nicht auf den Durchschnitt, und den höchsten Stand kennen nur Sie. Er fällt selten mit dem Zeitpunkt zusammen, an dem eine Police abgeschlossen wird, und genau deshalb geht er in der Anfrage meistens unter. Sagen Sie uns, wann im Jahr am meisten im Haus ist und um welche Größenordnung es dabei geht. Danach entscheidet sich, ob wir die Summe ganzjährig auf die Spitze legen oder einen Tarif wählen, der für benannte Zeiträume eine erhöhte Summe vorsieht; welche Variante günstiger ist, rechnen wir Ihnen vor. Was passiert, wenn die Summe zu knapp steht, zeigen wir Ihnen an Ihrem eigenen Vertrag, bevor Sie sich festlegen, denn dort steht es.
Werkzeug und Material bleiben nachts im Firmenwagen. Wer zahlt, wenn sie weg sind?
Das ist eine Frage an die Betriebspolice, nicht an die Fahrzeugversicherung. Die deckt das Fahrzeug, nicht das, was Sie hineinladen. Für Werkzeug, Material und Messgeräte kommt es darauf an, was Ihr Betriebsvertrag dazu sagt, und die Bandbreite ist erheblich: Manche Bedingungen versichern diese Sachen unterwegs bis zu einer eigenen Summe, andere nur, wenn das Fahrzeug abgeschlossen in einer Garage steht, wieder andere schließen den Aufenthalt über Nacht aus. Lesen lässt sich das nur am Vertrag. Schicken Sie uns Ihre bestehende Police, dann sagen wir Ihnen, welcher der drei Fälle bei Ihnen zutrifft, und was eine Erweiterung kosten würde. Die Fahrzeuge selbst laufen über einen eigenen Vertrag, dazu steht das Nötige unter Kfz-Versicherung.
Wir geben einen Teil der Arbeiten an Subunternehmer. Wer haftet, wenn dort etwas schiefgeht?
Gegenüber Ihrem Auftraggeber bleiben Sie in der Pflicht, auch wenn ein anderer die Arbeit ausgeführt hat. Was Sie davon intern weitergeben können, ist eine zweite Frage und hängt an Ihrem Vertrag mit dem Subunternehmer und an dessen eigener Deckung. Versicherungsseitig zählen deshalb zwei Dinge: ob Ihre Betriebshaftpflicht Arbeiten mitversichert, die Sie vergeben haben, und ob der Subunternehmer eine eigene Police mit ausreichender Summe hat. Beides steht schriftlich oder gar nicht. Lassen Sie sich vor dem Auftrag eine Deckungsbestätigung geben, und schicken Sie sie uns, wenn Sie unsicher sind, ob sie trägt. Wir sagen Ihnen, was sie abdeckt und was nicht.
Die Policen sind auf Spanisch. Was gilt, wenn wir die Bedingungen nicht verstehen?
Der Vertrag wird auf Spanisch ausgefertigt, und dieser Wortlaut ist der maßgebliche. Deshalb übersetzen wir Ihnen vor dem Abschluss die Abschnitte, an denen später alles hängt: Deckungsumfang, Ausschlüsse, Selbstbehalte und Obliegenheiten. Ein Punkt ist dabei wichtiger als alle anderen: Klauseln, die Ihre Rechte als versicherte Person einschränken, müssen im Vertrag besonders hervorgehoben und von Ihnen eigens schriftlich angenommen werden, so steht es in Artikel 3 des Versicherungsvertragsgesetzes. Wenn Ihnen also jemand eine Unterschrift unter etwas vorlegt, das Sie nicht gelesen haben, ist das keine Formalie. Diese Stellen zeigen wir Ihnen, solange die Unterschrift noch aussteht.
Wie schnell muss ein Schaden gemeldet werden?
Das Gesetz gibt sieben Tage, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von dem Schaden erfahren haben; eine längere Frist gilt nur, wenn Ihre Police sie ausdrücklich einräumt. Das ist knapper, als viele denken, und es zählt nicht der Tag, an dem Sie den Schaden beziffern können, sondern der, an dem Sie ihn bemerkt haben. Melden Sie deshalb früh und unvollständig statt spät und vollständig. Praktisch heißt das: Sie sagen uns Bescheid, wir nehmen die Meldung auf und reichen sie ein, auch wenn Rechnungen und Gutachten noch fehlen. Nachreichen lässt sich fast alles, eine versäumte Frist nicht.
Der Umsatz ist seit dem Abschluss deutlich gewachsen. Muss die Police mitwachsen?
Meistens ja, und das ist der Fall, in dem eine Police still schlechter wird, ohne dass sich am Vertrag etwas ändert. Gewachsen sind mit dem Umsatz in aller Regel auch der Warenbestand, die Einrichtung und die Zahl der Menschen, die für Sie arbeiten. Die Summen im Vertrag stehen dagegen noch auf dem Stand des Abschlusses. Dazu kommen Veränderungen, die der Versicherer ohnehin wissen muss, etwa ein zweiter Standort, ein neues Tätigkeitsfeld oder ein Umbau. Ein fester Termin einmal im Jahr, am besten vor der Verlängerung, reicht dafür aus. Das Jahresgespräch legen wir deshalb auf den Monat vor Ihrer Verlängerung, damit eine Anpassung noch in die neue Periode fällt. Ändert sich zwischendurch etwas Größeres, sagen Sie uns einfach Bescheid.
Ich bin der Betrieb. Was passiert, wenn ich ausfalle?
Das ist die Lücke, die bei Einzelunternehmen am teuersten wird, und sie liegt außerhalb von allem, worüber sonst auf dieser Seite steht. Eine Betriebshaftpflicht schützt andere vor Ihnen, eine Sachpolice schützt Ihre Sachen, und die Absicherung der Mitarbeitenden schützt die Mitarbeitenden. Sie selbst kommen in keiner dieser drei Deckungen vor. Fällt Ihre Arbeitskraft für Wochen aus, läuft die Miete weiter, der Umsatz nicht. Dafür gibt es eigene Verträge, die nach einer vereinbarten Karenzzeit ein Tagegeld oder eine Rente zahlen, und daneben die Frage, was die spanische Sozialversicherung für Selbstständige in dieser Zeit leistet. Beides hängt an Ihrem Alter, Ihrer Tätigkeit und Ihrem Gesundheitszustand, deshalb steht hier keine allgemeine Antwort. Sprechen Sie uns darauf an, wenn wir ohnehin über den Betrieb reden.
Die Gemeinde verlangt für die Terrasse einen Versicherungsnachweis. Was muss darin stehen?
Was genau verlangt wird, steht in Ihrer Genehmigung und nicht in einem allgemeinen Gesetz, deshalb ist der Bescheid die erste Quelle. In aller Regel geht es um eine Haftpflicht für den Betrieb, und die Bescheinigung muss zwei Dinge sauber benennen: die genehmigte Tätigkeit und die Fläche, um die es geht. Eine Police, die auf eine andere Tätigkeit lautet oder die Terrasse nicht erwähnt, wird zurückgewiesen, und dann steht die Eröffnung. Schicken Sie uns den Bescheid, bevor Sie eine Police abschließen. Wir sagen Ihnen, welche Angaben die Bescheinigung tragen muss, und holen sie in dieser Form beim Versicherer ein.
C1 Broker Gran Canaria – Büro in Playa del Inglés
Ihr Betrieb auf Gran Canaria, passend abgesichert
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