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Bootsversicherung
Gran Canaria

Wer sein Boot auf Gran Canaria liegen hat, fährt im Atlantik: an der Küste entlang, hinüber zu den Nachbarinseln oder im November mit der Rally in die Karibik. Für die Versicherung zählt deshalb, welches Fahrgebiet die Police nennt, wer das Boot dort führen darf und welchen Nachweis spanische Häfen von einem Boot unter fremder Flagge verlangen. Auf diese drei Punkte richten wir den Vergleich aus.

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Bootstyp, Länge, Wert, Baujahr und Liegeplatz, dazu das Revier, in dem Sie fahren wollen. Bootspapiere und eine bestehende Police reichen Sie später nach.

Revier und Nutzung besprechen

Michael Dittkrist ruft Sie zurück. Im Gespräch geht es darum, wohin Sie mit dem Boot fahren, wer es außer Ihnen führt und unter welcher Flagge es fährt. Danach steht fest, welches Fahrgebiet und welche Haftpflichtsumme wir für die Angebote ansetzen.

Angebote nebeneinander

Wir fragen bei mehreren Gesellschaften an. Was zurückkommt, legen wir Ihnen nach Fahrgebiet, Wertbasis, Selbstbehalt und Pflichten am Liegeplatz geordnet vor.

Ihr Ansprechpartner vor Ort

Beratung zur Bootsversicherung auf Gran Canaria

Michael Dittkrist

Versicherungsmakler für C1 Broker auf Gran Canaria. Im Büro in Playa del Inglés berät er Eigner, die ihr Boot auf der Insel liegen haben oder es für eine Überfahrt hierherbringen. Für die Bootsversicherung heißt das: Er klärt mit Ihnen Fahrgebiet und Schiffsführer, prüft bei einem Boot unter fremder Flagge den Nachweis für spanische Häfen und erklärt Ihnen die spanischen Bedingungen auf Deutsch.

Bewertungen

Bewertungen des Büros in Playa del Inglés

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4,2 von 5 Sternen aus 46 Bewertungen im Google-Unternehmensprofil des Büros in Playa del Inglés. Erhoben und veröffentlicht werden sie von Google, wir wählen sie nicht aus und filtern sie nicht.

C1 Broker Gran Canaria

Stand September 2026, bei Google jederzeit einsehbar

Fahrgebiet im Atlantik: was die Police als Revier nennt

Eine Bootsversicherung gilt in dem Fahrgebiet, das im Vertrag steht. Für ein Boot auf Gran Canaria kann das die Küste der Insel sein, der kanarische Archipel oder ein weiter gefasstes Revier im Atlantik. Wer nur vor der eigenen Küste unterwegs ist, braucht kein großes Fahrgebiet. Wer zu den Nachbarinseln fährt, prüft, ob die offene Strecke dazwischen eingeschlossen ist. Was außerhalb des vereinbarten Reviers geschieht, ist je nach Tarif nicht oder nur eingeschränkt gedeckt.

Zum Revier gehört die Frage, wer das Boot dort führen darf. Für Boote unter spanischer Flagge regelt das eine eigene Verordnung: Die Licencia de navegación gilt für Boote bis sechs Meter, nur bei Tag und bis zwei Seemeilen von einem Hafen, einer Marina oder einem Schutzort. Der PNB gilt für Motorboote bis acht Meter und bis fünf Seemeilen von einem Hafen. Die Fahrt zwischen den Kanarischen Inseln nennt die Verordnung ausdrücklich erst beim PER, für Motorboote bis 15 Meter. Bei einem Boot unter fremder Flagge richtet sich der nötige Schein nach dem Recht Ihres Heimat- oder Wohnsitzlandes; das klären Sie vor der ersten Überfahrt. Den passenden Schein schreibt das Gesetz vor, und je nach Tarif knüpfen die Bedingungen den Versicherungsschutz zusätzlich daran.

Das Motorboot in Puerto de Mogán, das im Sommer nach Teneriffa hinüberfährt

Angenommen, ein Eigner hat sein Motorboot in Puerto de Mogán liegen und fährt sonst die Südküste entlang. Im Sommer will er mit Freunden nach Teneriffa hinüber. Vor der Fahrt prüft er drei Dinge: ob das Fahrgebiet seiner Police die Strecke zwischen den Inseln einschließt, ob sein Führerschein diese Fahrt erlaubt und ob die Personen an Bord mitgezählt sind, falls er eine Insassenunfalldeckung hat. Ist einer der Punkte offen, klärt er ihn vorher mit dem Versicherer. Für einen Schaden, der schon eingetreten ist, lässt sich am Vertrag nichts mehr ändern.

Von Las Palmas über den Atlantik: Überfahrt und Rally

Die Marina von Las Palmas ist der Startort der Atlantic Rally for Cruisers. 2026 legt die Flotte am 22. November in Richtung Saint Lucia ab, vor dem Start liegen die teilnehmenden Yachten im Hafen. Ein Fahrgebiet, das auf die Kanaren begrenzt ist, deckt eine solche Überfahrt nicht. Wer sie plant, braucht eine Erweiterung für die Strecke und für das Revier am Ziel; welche Angaben der Versicherer dafür verlangt, steht in seinem Antrag.

Eine Rally oder Regatta ist außerdem eine Frage der Haftpflicht. Was dafür gilt, steht unten in den häufigen Fragen; welche Deckung ein Veranstalter verlangt, steht in seiner Ausschreibung.

Die Segelyacht im Muelle Deportivo vor der Atlantiküberquerung

Angenommen, eine Eignerin hat ihre Segelyacht ganzjährig im Muelle Deportivo von Las Palmas liegen und will im November mit drei Freunden in die Karibik segeln. Ihre Police nennt als Fahrgebiet die Kanarischen Inseln. Für die Überfahrt fragt sie nach einer Erweiterung oder nach einer eigenen Deckung für diese Reise, und sie klärt, was gilt, wenn die Yacht danach in der Karibik bleibt. Weil die Crew wechselt, prüft sie außerdem, wer die Yacht nach den Bedingungen führen darf.

Boot unter deutscher Flagge: der Nachweis für spanische Häfen

Welche Boote in Spanien eine Haftpflichtversicherung brauchen, beantworten die häufigen Fragen unten. Für Boote unter fremder Flagge regelt die Verordnung über die Pflichthaftpflicht eigens, dass sie versichert sein oder die Versicherung nachweisen müssen, wenn sie in spanischen Gewässern fahren und einen spanischen Hafen anlaufen oder verlassen. Ob eine deutsche Police dafür reicht, hängt davon ab, ob sie mindestens die spanische Pflichtdeckung abdeckt und ob sich das belegen lässt.

Welche Angaben ein solcher Nachweis enthalten muss und dass er an Bord gehört, erklärt unsere Seite zur Segel- und Motorbootversicherung in Spanien. Verlangt Ihre Marina für den Liegeplatz einen bestimmten Versicherungsnachweis, legen Sie uns den Liegeplatzvertrag vor, damit Police und Vertrag zusammenpassen.

Sechs Punkte, an denen sich Bootspolicen unterscheiden

Zwei Policen zum gleichen Preis decken nicht zwingend dasselbe. Diese sechs Punkte legen wir für Sie nebeneinander:

Fahrgebiet

Wo der Schutz gilt

Schiffsführer

Wer das Boot führen darf

Wert

Wovon die Entschädigung ausgeht

Haftpflicht

Wie weit die Haftpflicht reicht

Liegeplatz

Was am Liegeplatz von Ihnen erwartet wird

Selbstbehalt

Was Sie im Schadenfall selbst tragen

In welchem Umfang der einzelne Punkt greift, ergibt sich allein aus den Bedingungen des jeweiligen Versicherers. Diese Übersicht ordnet die Begriffe, ein Anspruch lässt sich daraus nicht ableiten.

Alle Versicherungen, die das Büro in Playa del Inglés betreut, stehen gesammelt auf unserer Gran-Canaria-Seite.

Die Angaben zu Versicherungspflicht, Bootsführerscheinen und Vertragsrecht auf dieser Seite sind allgemeine Informationen nach dem Stand Oktober 2026. Sie beziehen sich auf das Real Decreto 607/1999 (Pflichthaftpflicht für Sportboote, hier Artikel 1 bis 4 und 7), das Real Decreto 875/2014 (Befähigungen für Sportboote, hier Artikel 4, 8 und 11) und Ley 50/1980 (Versicherungsvertrag, hier Artikel 11, 16, 34, 35 und 43). Sie ersetzen keine Prüfung Ihres Einzelfalls und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und die Bedingungen Ihres Versicherers.

Häufige Fragen zur Bootsversicherung auf Gran Canaria

Gilt die Versicherungspflicht auch für Jetski, Kajak oder Segeljolle?

Für Jetskis ja: Die spanische Verordnung zählt sie ausdrücklich zu den Sportbooten mit Motor, für die eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist. Boote ohne Motor fallen erst unter die Pflicht, wenn sie länger als sechs Meter sind, ein Kajak oder eine kleine Jolle ohne Motor also nicht. Mit Außenborder gilt die Pflicht unabhängig von der Länge. Ein Schaden an Dritten kann trotzdem entstehen; ob er über eine private Haftpflichtversicherung mitversichert ist, steht in deren Bedingungen.

Nicht ohne Weiteres. Schäden bei Regatten sind von der Pflichtdeckung ausgenommen. Für Boote unter spanischer Flagge schreibt die Verordnung für Regatten, Wettfahrten und das Training dafür eine eigene Haftpflichtversicherung vor, die mindestens die Pflichtdeckung erreicht. Was der Veranstalter für Boote unter fremder Flagge verlangt und ob er die Deckung für die Teilnehmer abschließt, steht in seiner Ausschreibung. Ob Ihre Kaskodeckung während der Wettfahrt gilt, regeln die Bedingungen Ihrer Police getrennt davon. Nennen Sie uns die Veranstaltung, dann gehen wir beide Punkte vor der Meldung mit Ihnen durch.

Nach spanischem Recht geht der Vertrag grundsätzlich mit dem Boot auf Sie über. Bei einer Police auf den Namen des Verkäufers können die Allgemeinen Bedingungen für die nicht vorgeschriebenen Deckungen, etwa die Kasko, etwas anderes vorsehen. Der Verkäufer muss Sie schriftlich auf die Versicherung hinweisen und den Verkauf binnen 15 Tagen schriftlich dem Versicherer melden. Sie selbst können den Vertrag binnen 15 Tagen, nachdem Sie von ihm erfahren haben, schriftlich kündigen; der Versicherer kann es ebenfalls, bleibt dann aber noch einen Monat gebunden. Für Beiträge, die zum Zeitpunkt des Verkaufs fällig sind, haften Verkäufer und Käufer jeweils für den vollen Betrag. Lassen Sie sich deshalb vor der Übergabe Police und Zahlungsnachweis zeigen.

Lässt sich ein Verschulden nachweisen, haftet der Verursacher, bei einem Boot dessen Haftpflichtversicherung. Haben Sie eine Kaskodeckung, die Feuer einschließt, kann Ihr Versicherer zuerst zahlen und sich den Betrag danach beim Verantwortlichen zurückholen; das spanische Versicherungsrecht überträgt ihm dafür Ihren Anspruch. Ohne Kasko müssen Sie das Verschulden selbst nachweisen; gelingt das nicht, tragen Sie den Schaden. Melden Sie den Schaden Ihrem Versicherer innerhalb der Frist Ihrer Police, spätestens sieben Tage nach Kenntnis, wenn sie keine längere nennt, und halten Sie ihn mit Fotos fest. Bei der Meldung helfen wir Ihnen auf Deutsch.

Ändert sich während der Laufzeit etwas, das das Risiko so erhöht, dass der Versicherer den Vertrag bei Kenntnis nicht oder nur zu anderen Bedingungen geschlossen hätte, müssen Sie es dem Versicherer so bald wie möglich mitteilen. Ob eine lange Abwesenheit darunter fällt, hängt davon ab, was der Antrag gefragt hat, etwa ob jemand nach dem Boot sieht. Unabhängig davon können die Bedingungen Pflichten für die Zeit festlegen, in der das Boot unbeaufsichtigt am Liegeplatz liegt, zum Beispiel regelmäßige Kontrollen. Lesen Sie diese Klauseln vor der Abreise, oder schicken Sie uns die Police.

Für die Überführung braucht die Police ein Fahrgebiet, das die ganze Strecke einschließt, vom bisherigen Liegeplatz über die Straße von Gibraltar bis zu den Kanaren. Deckt das bisherige Fahrgebiet die Strecke nicht ab, fragen wir beim Versicherer nach, ob er sie für die Überführung einschließt. Fährt ein Überführungsskipper, muss er nach den Bedingungen als Schiffsführer zugelassen sein. Kommt das Boot unter fremder Flagge an, gilt in spanischen Häfen die Nachweispflicht aus dem Abschnitt oben. Nennen Sie uns Route und Termin, dann holen wir Angebote für die Überführung und für die Zeit danach ein.

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