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Reiseversicherung
Gran Canaria

Wer auf Gran Canaria lebt, reist von hier aus: zur Familie nach Deutschland, zu Terminen aufs Festland, für ein paar Tage auf eine Nachbarinsel. Eine spanische Reisepolice geht von Ihrem Wohnsitz auf der Insel aus, und das verschiebt einiges. Was das für Ihren Schutz in Deutschland bedeutet und wohin ein Rücktransport führt, klären wir mit Ihnen vor dem Abschluss.

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So läuft es ab

Vom Formular zum Vergleich

Formular ausfüllen

Wohin, wie lange, wer mitreist und ob schon gebucht ist. Den Reisepreis brauchen wir nur, wenn eine Absage mitversichert werden soll; Belege kommen später.

Ihre Reisen durchsprechen

Michael Dittkrist ruft Sie zurück. Im Gespräch geht es um Ihre Reisen eines typischen Jahres: Ziele, Anlässe, die längste Abwesenheit. Danach steht fest, ob eine Einzelpolice oder ein Jahresvertrag passt.

Angebote nebeneinander

Sie bekommen Angebote verschiedener Gesellschaften und dazu unsere Einordnung zu Dauer je Reise, Rücktransport, Rücktritt und Selbstbehalt.

Ihr Ansprechpartner vor Ort

Beratung zur Reiseversicherung auf Gran Canaria

Michael Dittkrist

Versicherungsmakler für C1 Broker auf Gran Canaria. Im Büro in Playa del Inglés hört er die Fragen, die Residenten vor einer Reise nach Deutschland stellen. Für die Reiseversicherung heißt das: Er sieht sich mit Ihnen an, welche Reisen im Jahr anstehen, prüft, ob eine vorhandene Police schon etwas abdeckt, und erklärt Ihnen die spanischen Bedingungen auf Deutsch.

Bewertungen

Bewertungen des Büros in Playa del Inglés

★★★★☆

4,2 von 5 Sternen aus 46 Bewertungen im Google-Unternehmensprofil des Büros in Playa del Inglés. Erhoben und veröffentlicht werden sie von Google, wir wählen sie nicht aus und filtern sie nicht.

C1 Broker Gran Canaria

Stand September 2026, bei Google jederzeit einsehbar

Von Gran Canaria aus gesehen liegt Deutschland im Ausland

Eine Reiseversicherung, die Sie hier abschließen, geht von dem Wohnsitz aus, der im Vertrag steht. Spanische Reisepolicen für Reisen ab Spanien setzen in aller Regel voraus, dass dieser gewöhnliche Wohnsitz in Spanien liegt, und als Ausland gilt dort jedes Land außer dem Wohnsitzland. Für Residenten auf Gran Canaria folgt daraus etwas, das zunächst ungewohnt klingt: Der Besuch bei der Familie in Hamburg oder München ist eine Auslandsreise. Eine Fahrt nach Madrid oder auf eine Nachbarinsel ist keine.

Am deutlichsten zeigt sich das beim Rücktransport. Wer unterwegs krank wird und nicht mehr allein zurückreisen kann, wird nach den üblichen Bedingungen an seinen Wohnsitz gebracht oder in eine Klinik in dessen Nähe. Für Sie heißt das: zurück nach Gran Canaria, nicht in die Stadt, in der Ihre Familie lebt. Wie weit diese Leistung reicht, steht in den Bedingungen des jeweiligen Tarifs, und genau diese Stelle lesen wir vor dem Abschluss mit Ihnen. Zwei Beispiele, an denen sich zeigt, worauf es ankommt:

Der Sommer bei Kindern und Enkeln in Deutschland

Angenommen, ein Ehepaar aus Maspalomas verbringt jedes Jahr zwei Monate bei der Familie in Deutschland, dazu kommen zwei kurze Besuche über die Feiertage. Die Krankenversicherung, die beide auf der Insel haben, ist für Behandlungen in Spanien gemacht; was sie in Deutschland leistet, hängt am Tarif und steht auf unserer Seite zur Krankenversicherung Gran Canaria. Die Reisepolice ergänzt das für den Ernstfall dort: die Behandlung, den Rücktransport auf die Insel und den Fall, dass einer von beiden die Reise abbrechen muss. Für dieses Paar entscheidet eine Zahl, die man im Angebot leicht überliest, nämlich wie lange eine einzelne Reise dauern darf.

Die Dienstreise nach Madrid

Eine Reise aufs Festland bleibt innerhalb Spaniens. Wer dort zum Arzt muss, ist je nach Tarif über die Krankenversicherung versorgt, die er ohnehin hat; ob und mit welchem Ärztenetz sie auf dem Festland greift, steht in deren Bedingungen. Was eine Reisepolice hier leisten kann, liegt woanders: ein Flug, der wegen Krankheit nicht angetreten wird, ein Koffer, der auf dem Weg verloren geht, ein Hotel, das trotzdem bezahlt werden will. Ob dafür eine eigene Police sinnvoll ist oder ein Jahresvertrag diese Reisen schon abdeckt, ist eine Frage des Tarifs, denn nicht jeder Tarif schließt Reisen im Inland ein.

Beide Profile können bei derselben Gesellschaft landen und trotzdem zwei ganz unterschiedliche Verträge brauchen. Was eine Reiseversicherung in Spanien grundsätzlich umfasst, steht auf unserer Seite zur Reiseversicherung in Spanien.

Eine Reise versichern oder alle Reisen eines Jahres

Eine Einzelpolice gilt für genau die Reise, die Sie angeben, mit Abreise, Rückkehr und Ziel. Ein Jahresvertrag deckt alle Reisen innerhalb von zwölf Monaten, ohne dass Sie jede einzeln anmelden. Wer mehrmals im Jahr nach Deutschland fliegt, für den lohnt sich der Vergleich mit einem Jahresvertrag. Der Haken liegt in einer Klausel, die im Vergleich leicht untergeht: Jahresverträge begrenzen in aller Regel, wie lange eine einzelne Reise dauern darf. Bei einem spanischen Assistance-Versicherer gilt der Jahresschutz zum Beispiel für Aufenthalte im Ausland von weniger als 90 Tagen am Stück; andere Tarife ziehen die Grenze anders.

Für das Ehepaar aus dem Beispiel heißt das: Zwei Monate in Deutschland liegen innerhalb einer solchen Grenze, drei Monate nicht mehr. Was für eine Reise gilt, die länger dauert, steht in den Bedingungen; gedeckt ist sie darüber hinaus nicht oder nur teilweise, und für solche Aufenthalte gibt es eigene Tarife. Deshalb legen wir Ihre längste Reise des Jahres neben die Dauer, die der Tarif erlaubt, bevor wir über den Beitrag reden. Im Formular fragen wir danach aus genau diesem Grund.

Im Ernstfall zählt der erste Anruf, nicht die Rechnung

Spanische Reisepolicen arbeiten über eine Assistance, die rund um die Uhr erreichbar ist, und die Bedingungen verlangen in aller Regel, dass Sie sich dort melden, bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen. Wer erst zum Arzt geht und danach die Rechnung einreicht, riskiert Streit darüber, ob und in welcher Höhe sie erstattet wird. Wie streng das gehandhabt wird, regelt der jeweilige Vertrag.

Praktisch heißt das: Die Notrufnummer der Assistance gehört vor der Abreise ins Telefon, nicht in den Ordner zu Hause. Sie steht in Ihren Vertragsunterlagen, und vor der Abreise gehen wir mit Ihnen durch, was im Ernstfall zuerst zu tun ist. Danach sind wir für alles da, was nicht in den ersten Stunden passieren muss: Unterlagen, Rückfragen der Gesellschaft und die Erstattung.

Sechs Punkte, an denen sich Reisepolicen unterscheiden

Zwei Angebote mit fast gleichem Beitrag können im Ernstfall weit auseinanderliegen. Lesen Sie deshalb an diesen sechs Stellen nach:

Geltungsbereich

Wo der Vertrag gilt

Dauer

Wie lange eine Reise dauern darf

Rückweg

Wohin der Rücktransport führt

Rücktritt

Ob eine Absage mitversichert ist

Gesundheit

Was mit bekannten Erkrankungen gilt

Unterwegs

Gepäck, Papiere und Haftpflicht

In welchem Umfang der einzelne Punkt greift, ergibt sich allein aus den Bedingungen des jeweiligen Versicherers. Diese Übersicht ordnet die Begriffe, ein Anspruch lässt sich daraus nicht ableiten.

Damit wir passende Angebote einholen können, genügen am Anfang vier Angaben: wohin Sie reisen, wie lange, wer mitreist und ob die Reise schon gebucht ist. Den Rest klären wir im Gespräch.

Alle Sparten, die über das Büro in Playa del Inglés laufen, stehen gesammelt auf unserer Seite für Gran Canaria.

Die Angaben zu Versicherungsbedingungen auf dieser Seite sind allgemeine Informationen nach dem Stand Oktober 2026. Sie beziehen sich auf übliche Regelungen spanischer Reise- und Assistance-Policen sowie auf Ley 50/1980 (Versicherungsvertrag, hier Artikel 10 zu den Angaben vor Vertragsschluss). Sie ersetzen keine Prüfung Ihres Einzelfalls und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und die Bedingungen Ihres Versicherers.

Häufige Fragen zur Reiseversicherung auf Gran Canaria

Ich habe in Deutschland noch eine Reiseversicherung, etwa über eine Kreditkarte oder einen Automobilclub. Gilt die weiter?

Das steht in deren Bedingungen, und genau dort lohnt der Blick. Manche Verträge knüpfen den Schutz an einen Wohnsitz oder eine Mitgliedschaft in Deutschland, und manche bemessen das Ausland vom deutschen Wohnsitz aus. Für jemanden, der auf Gran Canaria lebt, kann das heißen, dass ausgerechnet der Besuch in Deutschland gar nicht als Auslandsreise zählt. Ob das bei Ihrem Vertrag so ist, lässt sich nur am Wortlaut entscheiden. Schicken Sie uns die Bedingungen, dann sagen wir Ihnen, ob sie für Reisen von der Insel aus tragen und ob daneben eine spanische Police nötig ist.

Ihre eigene Reisepolice in aller Regel nicht. Sie versichert Menschen mit Wohnsitz in Spanien, die von hier aus reisen, und Ihre Enkel wohnen in Deutschland. Für Besucher gibt es eigene Tarife: in Deutschland als Auslandsreisekrankenversicherung, bei manchen spanischen Versicherern auch als Police für Gäste aus dem Ausland. Fragen Sie vor dem Flug nach, ob die Familie eine solche Versicherung hat und ob sie für die ganze Dauer des Aufenthalts gilt. Fehlt sie, sagen Sie uns die Reisedaten der Enkelkinder, dann prüfen wir, welche Lösung für den Besuch in Frage kommt.

Wenn der Vertrag Reisen innerhalb Spaniens einschließt, ja, und das ist nicht bei jedem Tarif so. Manche Jahresverträge gelten nur für Reisen ins Ausland. Für eine Behandlung auf einer Nachbarinsel ist ohnehin zuerst Ihre Krankenversicherung zuständig; die Reisepolice zählt zwischen den Inseln vor allem bei Absage, Verspätung und Gepäck. Wer regelmäßig nach Teneriffa, Lanzarote oder Fuerteventura fährt, etwa zur Familie, sagt uns das am besten schon in der Anfrage. Dann vergleichen wir nur Tarife, die diese Fahrten mit abdecken.

Für die Operation selbst in aller Regel nicht. Reisepolicen sind für das Unvorhergesehene unterwegs gedacht; eine Behandlung, die der Grund der Reise ist, schließen viele Bedingungen ausdrücklich aus. Prüfen lässt sich das im Abschnitt zu den Ausschlüssen. Wer eine Behandlung in Deutschland plant, klärt die Kosten deshalb vorher mit seiner Krankenversicherung, dazu steht das Nötige auf unserer Seite zur Krankenversicherung Gran Canaria. Die Reisepolice kann trotzdem sinnvoll sein, für alles, was mit der Operation nichts zu tun hat: eine andere Erkrankung unterwegs, das Gepäck, die Absage aus einem anderen Grund.

Das hängt davon ab, wen der Vertrag als Angehörige nennt und welche Gründe er anerkennt. Eine schwere Erkrankung oder der Tod naher Angehöriger gehört bei vielen Tarifen zu den versicherten Gründen. Wie weit der Kreis der Angehörigen gezogen ist, ob Schwiegereltern und Geschwister dazugehören und welche Nachweise verlangt werden, steht in den Bedingungen. Wer Eltern oder Geschwister in Deutschland hat, sollte diese Stelle vor dem Abschluss kennen. Wir gehen sie vor dem Abschluss mit Ihnen durch.

Das hängt am Tarif. Beim Rücktritt kommt es darauf an, ab wann der Vertrag ihn gelten lässt; ob es dafür eine Frist nach der Buchung oder eine Wartezeit gibt, ist von Tarif zu Tarif verschieden. Nennen Sie uns deshalb in der Anfrage das Buchungsdatum und den Reisepreis, dann sehen wir, welche Tarife Ihre Buchung noch abdecken. Wer die nächste Reise plant, stellt die Anfrage am einfachsten gleich zusammen mit der Buchung.

Nicht über die Reiseversicherung. Sie versichert Menschen und ihr Gepäck, das Fahrzeug läuft über die Kfz-Police. Ob diese auf dem Festland und im übrigen Europa gilt und ob die Hilfe bei einer Panne dort mitfährt, steht in Ihrem Kfz-Vertrag; das sehen wir gern mit durch, Näheres unter Kfz-Versicherung. Für die Reise selbst zählt, was der Reisevertrag zu Absage und Verspätung sagt, etwa wenn eine Fähre ausfällt.

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