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Tierversicherung
Gran Canaria
Wer mit Hund oder Katze auf Gran Canaria lebt, erwartet von einer Versicherung Antworten auf zwei Fragen: wer zahlt, wenn das Tier einem anderen schadet, und wer die Rechnung beim Tierarzt übernimmt. Für Hundehalter sieht das spanische Tierschutzgesetz seit 2023 eine Haftpflichtversicherung vor. Wir erklären, was das Gesetz verlangt, was beim Umzug mit Tier auf die Insel zu beachten ist, und vergleichen Policen für beide Fragen.
- Auf Deutsch: von der Anfrage bis zum Leistungsfall
- Hundehalter: Haftpflicht nach Ley 7/2023
- Umzug mit Tier: Chip, Impfung, Heimtierausweis
- Büro vor Ort: Playa del Inglés
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Unser komplettes Versicherungsangebot auf Gran Canaria
Umfassender Schutz aus einer Hand
So läuft es ab
Vom Formular zum Vergleich
Formular ausfüllen
Tierart, Rasse, Geburtsdatum und ob ein Mikrochip gesetzt ist, dazu der Schutz, den Sie suchen. Den Heimtierausweis und eine bestehende Police reichen Sie später nach.
Tier und Alltag besprechen
Michael Dittkrist ruft Sie zurück. Er fragt nach dem Gesundheitszustand des Tieres, nach Ihren Reisen und danach, wer sich um das Tier kümmert, wenn Sie nicht da sind. Daraus ergibt sich, welche Haftpflichtsumme und welcher Geltungsbereich für die Angebote passen.
Angebote im Vergleich
Wir holen Angebote bei mehreren Gesellschaften ein und stellen sie Ihnen nach mitversicherten Personen, Tierarztwahl, Erstattung und Geltungsbereich gegenüber.
Ihr Ansprechpartner vor Ort
Beratung zur Tierversicherung auf Gran Canaria

Michael Dittkrist
Versicherungsmakler für C1 Broker auf Gran Canaria. Im Büro in Playa del Inglés berät er Halter, die mit Hund oder Katze auf der Insel leben oder mit ihrem Tier hierherziehen. Für die Tierversicherung heißt das: Er prüft, ob eine bestehende Police aus Deutschland in Spanien weiterträgt, klärt mit Ihnen die Haftpflicht für den Hund und erklärt Ihnen die spanischen Bedingungen auf Deutsch.
- Telefon: +34 928 988 538
- Handy: +34 634 10 62 16
- E-Mail: [email protected]
- Büro: Av. Tirajana 16 Bj, 35100 Playa del Inglés, Gran Canaria
- Sprachen: Deutsch, Englisch und Spanisch
Bewertungen
Bewertungen des Büros in Playa del Inglés
★★★★☆
4,2 von 5 Sternen aus 46 Bewertungen im Google-Unternehmensprofil des Büros in Playa del Inglés. Erhoben und veröffentlicht werden sie von Google, wir wählen sie nicht aus und filtern sie nicht.
C1 Broker Gran Canaria
Stand September 2026, bei Google jederzeit einsehbar
Haftpflicht für Hundehalter: was das Tierschutzgesetz vorsieht
Seit dem 29. September 2023 gilt in ganz Spanien, also auch auf Gran Canaria, das Gesetz über den Schutz der Rechte und des Wohlergehens von Tieren, die Ley 7/2023. Es verpflichtet Halter eines Hundes, von Ausnahmen etwa für Hirten- und Jagdhunde abgesehen, für die gesamte Lebenszeit des Tieres eine Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Die Police muss auch die Personen einschließen, die für den Hund verantwortlich sind. Das Gesetz verlangt eine ausreichende Summe, beziffert sie aber nicht; den Betrag soll eine eigene Verordnung festlegen. Solange sie fehlt, gibt es keinen gesetzlichen Mindestbetrag, an dem Sie die Summe Ihrer Police messen könnten.
Strenger und seit Langem festgelegt ist die Regel für Hunde, die als potenziell gefährlich gelten: die Rassen, die die Verordnung von 2002 aufführt, darunter Rottweiler, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Akita Inu, ihre Kreuzungen sowie Hunde mit bestimmten körperlichen Merkmalen oder nach auffällig aggressivem Verhalten. Für sie setzt die Haltelizenz eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 120.000 Euro voraus. Für alle übrigen Hunde empfehlen wir eine Summe, die auch für Verletzte reicht: Ein gestürzter Radfahrer kann weit höhere Kosten auslösen als ein Sachschaden.
Der Labrador aus Hamburg, der mit nach Maspalomas zieht
Angenommen, ein Paar zieht mit seinem Labrador von Hamburg nach Maspalomas. Die deutsche Hundehalterhaftpflicht läuft weiter. Vor dem Umzug klären die beiden drei Dinge: ob ihr Tarif auch bei dauerhaftem Wohnsitz im Ausland gilt oder nur bei Reisen, ob er die Anforderungen des spanischen Gesetzes erfüllt, etwa bei den mitversicherten Personen, und ob sie eine Bestätigung bekommen, die sich in Spanien vorlegen lässt. Fällt eine der Antworten negativ aus, beantragen sie eine spanische Police, bevor die deutsche endet, damit keine Lücke entsteht.
Mit Hund oder Katze nach Gran Canaria ziehen
Für Hunde und Katzen, die aus Deutschland mitkommen, gelten die Regeln für Reisen innerhalb der EU. Das Tier braucht einen Mikrochip, einen EU-Heimtierausweis und eine gültige Tollwutimpfung durch einen ermächtigten Tierarzt. Der Chip muss vor der Impfung gesetzt sein, und bei der ersten Impfung muss das Tier mindestens zwölf Wochen alt sein. Nach dieser ersten Impfung vergehen 21 Tage, bevor die Reise erlaubt ist. Mehr als fünf Tiere dürfen Sie nur unter zusätzlichen Bedingungen mitnehmen. Ob Ihr Tier in der Kabine oder im Frachtraum fliegt, regelt die Fluggesellschaft, unter anderem nach Größe und Gewicht.
Lassen Sie Ihr Tier auf der Insel von einem Tierarzt in ZOOCAN eintragen, dem kanarischen Register für Heimtiere, das die Tierärztekammern führen. Was eine Tierkrankenversicherung in Spanien leistet und mit welchen Wartezeiten und Ausschlüssen zu rechnen ist, erklärt unsere Seite zur Haustierversicherung in Spanien.
Die Katze, die im Frachtraum nach Las Palmas fliegt
Angenommen, eine Frau zieht mit ihrer zehnjährigen Katze nach Las Palmas. Weil die Transportbox mit Katze zu schwer für die Kabine ist, reist das Tier im Frachtraum. In Deutschland war die Katze nicht versichert. Auf der Insel fragt die Halterin nach einer Tierkrankenversicherung und erfährt, dass bei vielen Tarifen ein Höchstalter für den Neuabschluss gilt und Erkrankungen, die schon vorher bestanden, je nach Tarif ausgeschlossen sind. Sie lässt deshalb mehrere Angebote einholen und gibt die Vorgeschichte im Antrag vollständig an, denn unvollständige Angaben können den Versicherungsschutz gefährden.
Wenn Sie verreisen und das Tier auf der Insel bleibt
Das Tierschutzgesetz verbietet, einen Hund länger als 24 Stunden am Stück ohne Aufsicht zu lassen, andere Heimtiere länger als drei Tage. Wer für einen Heimatbesuch nach Deutschland fliegt, braucht deshalb eine Betreuung, ob durch Nachbarn, einen Hundesitter oder eine Tierpension. Für die Tierkrankenversicherung stellt sich dann die Frage, ob sie eine Behandlung bezahlt, die die Betreuungsperson in Ihrer Abwesenheit veranlasst. Wer in der Haftpflicht mitversichert ist, beantworten die häufigen Fragen unten. Geben Sie der Betreuung die Kontaktdaten Ihres Versicherers und den Heimtierausweis mit.
Sechs Punkte, an denen sich Tierpolicen unterscheiden
Ein ähnlich hoher Beitrag sagt wenig darüber, was im Ernstfall gezahlt wird. Beim Vergleich achten wir auf diese sechs Punkte:
Personenkreis
Wer in der Haftpflicht mitversichert ist
- Halter und, je nach Tarif, Familie im Haushalt
- Ob unentgeltliche Betreuer mitversichert sind, je nach Tarif
- Ob gewerbliche Hundesitter eingeschlossen sind
Summe
Bis zu welchem Betrag die Haftpflicht zahlt
- Höchstbetrag je Schadenfall und je Jahr
- Für potenziell gefährliche Hunde gilt eine Untergrenze, siehe oben
- Ob die Abwehr unberechtigter Forderungen eingeschlossen ist
Tierarzt
Bei welchem Tierarzt Sie behandeln lassen
- Freie Wahl mit Erstattung oder Netz mit Direktabrechnung
- Ob Praxen in Ihrer Nähe zum Netz gehören
- Wie ein Notfall außerhalb der Sprechzeiten geregelt ist
Erstattung
Wie viel von der Rechnung zurückkommt
- Jahreshöchstbetrag für Behandlungen
- Selbstbehalt als fester Betrag oder Anteil
- Welche Belege der Versicherer verlangt
Geltungsbereich
Wo der Schutz gilt, wenn das Tier mitreist
- Nur Spanien, die EU oder weltweit, je nach Tarif
- Haftpflicht und Tierarztkosten können verschieden geregelt sein
- Zeitliche Grenzen für Aufenthalte außerhalb Spaniens
Antrag
Was der Versicherer vor dem Abschluss wissen will
- Tierart, Rasse, Geburtsdatum und Mikrochip-Nummer
- Bekannte Erkrankungen und frühere Behandlungen
- Ob der Hund als potenziell gefährlich gilt
In welchem Umfang der einzelne Punkt greift, ergibt sich allein aus den Bedingungen des jeweiligen Versicherers. Diese Übersicht ordnet die Begriffe, ein Anspruch lässt sich daraus nicht ableiten.
Auch für Haus, Auto, Gesundheit und Betrieb sind wir auf der Insel Ihr Ansprechpartner; alles Weitere steht auf der Seite unseres Büros auf Gran Canaria.
Die Angaben zu Halterpflichten, Reiseregeln und Vertragsrecht auf dieser Seite sind allgemeine Informationen nach dem Stand Oktober 2026. Sie beziehen sich auf Ley 7/2023 (Schutz der Rechte und des Wohlergehens von Tieren, hier Artikel 27 und 30), das Real Decreto 287/2002 (potenziell gefährliche Hunde, hier Artikel 3 und Anhang I), die EU-Verordnung 576/2013 (Verbringung von Heimtieren) und Ley 50/1980 (Versicherungsvertrag, hier Artikel 16). Sie ersetzen keine Prüfung Ihres Einzelfalls und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und die Bedingungen Ihres Versicherers.
Häufige Fragen zur Tierversicherung auf Gran Canaria
Eine Bekannte führt meinen Hund aus, und er beißt dabei einen anderen Hund. Wer zahlt?
Das hängt davon ab, wen Ihre Haftpflichtpolice mitversichert. Welche Personen sie nach dem Gesetz einschließen muss, steht oben im Abschnitt zur Haftpflicht. Wie weit der Kreis im Vertrag tatsächlich reicht, regeln die Bedingungen: Manche nennen nur den Haushalt, andere jede Person, die den Hund unentgeltlich betreut. Schauen Sie vor der ersten Übergabe in Ihre Police, oder schicken Sie sie uns.
Brauche ich auch für meine Katze eine Haftpflichtversicherung?
Die Versicherungspflicht steht in dem Artikel des Tierschutzgesetzes, der die Haltung von Hunden regelt, und gilt nicht für Katzen. Ein Schaden, den eine Katze anrichtet, bleibt trotzdem Ihre Sache. Ob eine private Haftpflicht oder die Haftpflicht Ihrer Hausratversicherung dafür aufkommt, regeln die Bedingungen dieser Verträge. Für die Katze selbst geht es eher um die Tierarztkosten.
Mein Hund hat jemanden gebissen. Was muss ich jetzt tun?
Kümmern Sie sich zuerst um die verletzte Person und tauschen Sie Namen und Kontaktdaten aus. Notieren Sie Ort, Uhrzeit und Zeugen und fotografieren Sie, was sich festhalten lässt. Ihrem Versicherer melden Sie den Fall innerhalb der Frist, die Ihre Police nennt; nennt sie keine längere, sind es nach spanischem Recht sieben Tage, nachdem Sie davon erfahren haben. Sagen Sie der anderen Seite keine Zahlung zu, bevor Ihr Versicherer den Fall kennt. Die Meldung können Sie auf Deutsch mit uns vorbereiten.
Ich wohne zur Miete. Zahlt die Haftpflicht, wenn mein Hund die Wohnung beschädigt?
Nicht ohne Weiteres. Schäden an gemieteten Räumen sind je nach Tarif ausgeschlossen, auf einen Betrag begrenzt oder als eigener Baustein versicherbar. Zerkratzte Türen oder Böden gelten außerdem bei manchen Versicherern als Abnutzung und nicht als Schaden. Wenn Ihr Mietvertrag eine Versicherung für den Hund verlangt, legen Sie uns die Klausel vor, dann suchen wir eine Police, die dazu passt.
Ich fliege mit meinem Hund im Sommer nach Deutschland. Gilt meine spanische Police dort?
Das steht im Geltungsbereich Ihres Vertrags, der für Haftpflicht und Tierarztkosten getrennt geregelt sein kann. Prüfen Sie vor der Buchung, ob die ganze Zeit in Deutschland gedeckt ist. Reicht er nicht, fragen wir beim Versicherer nach einer Erweiterung für die Reise. Für den Rückflug auf die Insel braucht Ihr Hund dieselben Papiere wie für den Hinflug.
Hund, Katze oder Umzug mit Tier
Unverbindlich · Rückmeldung meist am selben oder nächsten Werktag
Lieber telefonisch? +34 928 988 538 oder +34 634 10 62 16