Kündigung von Versicherungsverträgen in Spanien

Beantragen Sie die Kündigung Ihrer Versicherung

Gesetzliche Frist zur Kündigung von Versicherungsverträgen:

Der Versicherungsnehmer muss die Kündigung des Vertrages, schriftlich mit einer Kopie des Ausweise bei Der Versicherungsgesellschaft beantragen und zwar mit einer Frist von 1 Monat vor Ablauf des Vertrages. Kündigungen außerhalb dieser Frist werden nicht bearbeitet. Alle Versicherungsverträge in Spanien verlängern sich automatisch um 2 Jahr, wenn diese nicht in der Frist von 1 monat Vor Ablauf gekündigt werden.

 

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​Vertragskündigung Krankenversicherung

Verträge der DKV haben als Ablaufdatum immer den 31.12 müssen also spätestens am 30.11 gekündigt werden.

Beantragen Sie hier die Kündigung Ihres Vertrages

Unter Berücksichtigung des oberen, haben Sie bitte die PDF Dokumente bereit, die nötige sind um Ihre Kündigung zu übermitteln. Sie benötigen eine Kopie Ihres Ausweises und das Kündigungsschreiben. Laden Sie dieses bitte unter upload auf unseren Server.

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