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Wann kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?

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Wenn Sie aus irgendeinem Grund beschließen, Ihre derzeitige Kfz-Versicherung zu kündigen und durch eine andere zu ersetzen, müssen Sie wissen, welche gesetzliche Frist für die Kündigung der Police gilt und welche Schritte erforderlich sind, um die Kündigung korrekt auszuführen. Nur so können Sie sicher sein, dass die Versicherungsunternehmen die Kündigung korrekt abwickeln. In diesem Artikel erklären wir Ihnen alles im Detail.

 

Zu beachten ist, dass das „Ley de Contrato de Seguro“ vorschreibt, dass sich die Versicherungspolicen nach Ablauf automatisch verlängern, sofern die Kündigung nicht rechtzeitig und formgerecht beantragt wurde, wobei die Laufzeit des Vertrages in jedem Fall im Vertrag angegeben werden muss.

 

Um eine Kfz-Versicherung zu kündigen, muss man sich also auf diese Informationen stützen und darf nicht bis zum letzten Moment warten, um die Versicherungsgesellschaft von seiner Entscheidung, den Vertrag zu kündigen, zu unterrichten.

 

 

Frist für die Kündigung meiner Kfz-Versicherung

 

 

Wenn Sie Ihren Vertrag mit Ihrer derzeitigen Versicherungsgesellschaft nicht verlängern wollen, müssen Sie dies der Gesellschaft (direkt oder über Ihren Makler) spätestens einen Monat vor Ablauf des Vertrages mitteilen. Das genaue Datum entnehmen Sie bitte dem Vertrag für die ursprüngliche Versicherungsdauer.

 

Seit 2016 ist festgelegt, dass die Frist für die Kündigung eines Versicherungsvertrags durch den Versicherungsnehmer einen Monat beträgt.

 

Dies geht aus Artikel 22 des Versicherungsvertragsgesetzes hervor: „(2) Die Parteien können der Verlängerung des Vertrags durch eine schriftliche Mitteilung an die andere Partei widersprechen, die mindestens einen Monat vor Ablauf der laufenden Versicherungsperiode erfolgen muss, wenn die Partei, die der Verlängerung widerspricht, der Versicherungsnehmer ist, und zwei Monate, wenn sie der Versicherer ist“.

 

Wie wir sehen, hat sich die Kündigungsfrist für den Versicherungsnehmer geändert, aber die Versicherungsgesellschaften müssen die Versicherungsnehmer immer noch zwei Monate vor der Kündigung oder jeder anderen Änderung des Versicherungsvertrags benachrichtigen, so dass der Versicherte entscheiden kann, ob er die neuen Bedingungen akzeptiert oder den Vertrag kündigt.

 

Neben den Fristen ist ein weiterer wichtiger Punkt bei der Kündigung eines Vertrags die Art und Weise, wie wir der Versicherungsgesellschaft unsere Entscheidung mitteilen. Das korrekte Verfahren ist die schriftliche Kündigung mit einem vom Versicherungsnehmer unterzeichneten Kündigungsschreiben und einer Kopie eines gültigen Ausweises, auf dem die Unterschrift überprüft werden kann. Das Verfahren kann direkt in der Geschäftsstelle, in der die Police abgeschlossen wurde, per Fax oder Einschreiben an die Versicherungsgesellschaft oder per E-Mail erfolgen, wenn die Versicherungsgesellschaft diese Möglichkeit anbietet.

 

Es ist wichtig, eine Methode zu wählen, mit der die Nachricht über die Stornierung und die Daten des Versicherten, die Referenznummer der Versicherung und das Datum der Mitteilung zuverlässig aufgezeichnet werden können.

 

Wenn die Kündigungsfrist der Versicherung aus irgendeinem Grund abläuft oder Sie vor dem Ablaufdatum kündigen möchten, sind die Folgen und Anforderungen von einer Gesellschaft zur anderen unterschiedlich. In diesem Fall empfiehlt es sich, den Kundendienst persönlich zu konsultieren, aber auf keinen Fall die Quittung zurückzuschicken, da die Versicherungsgesellschaften heutzutage feststellen können, ob ein Kunde im Rückstand ist, und dies dazu führen kann, dass andere Gesellschaften sich weigern, Sie zu versichern. Um unnötige Probleme zu vermeiden, wird empfohlen, die gesetzlichen Verfahren für die Benachrichtigung der Versicherungsgesellschaft über die Kündigung einzuhalten.

 

 

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